1003/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Fernreise von SchulleiterInnen und Inspektorinnen nach Australien

 

Ziel der diesjährigen Fernreise von Wiener SchulleiterInnen und InspektorInnen war

wie allgemein bekannt Australien.

Die letzten Reisen hatten ebenfalls andere Kontinente zum Ziel: sie gingen nach New

York, Kalifornien und Südafrika.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)   Handelte es sich um eine private oder um eine dienstliche Fernreise?

 

2)   Was ist der Grund einer solchen Fernreise?

 

3)   Für welchen Zeitraum wurden die mitreisenden DirektorInnen dienstfrei

      gestellt?

      Warum wurden nicht schulfreie Tage dienstfrei gegeben. (In einem uns

      bekanntem Fall wurde der Dienst erst am 3. Mai 2000 angetreten.)

 

4)   Warum wurde die Dienstfreistellung genehmigt?

 

5)   Wie war das Programm dieser Dienstreise genau gestaltet? (Bitte nennen

       Sie sämtliche dienstlich relevanten Teile)

 

6)   Wie viele Personen nahmen an der Reise teil?

 

7)   Welche Kosten sind dabei dem Dienstgeber entstanden?

       Woraus resultierten diese Kosten und wie schlüsseln sie sich auf?

 

8)   Wieviele Supplierstunden sind dieser Zeit angefallen?

       Wieviele dieser Stunden wurden den Supplierenden bezahlt?

       Wieviele blieben aufgrund der Durchrechnung unbezahlt?

 

9)   Wie hoch ist der Anteil an den Reisekosten der von den TeilnehmerInnen

      selber bezahlt wurde und welcher Anteil wurde vom Dienstgeber zu

      geschossen?

10)  Wer konnte daran teilnehmen, bzw. wie kam die TeilnehmerInnenliste

        zustande?

 

11)  Wurden Familienangehörige von TeilnehmerInnen, bzw. nahestehende

        Personen auf die Reise mitgenommen?

        Wenn ja wie viele?

         Ist das in diesem Rahmen herrschende Praxis?

         Wer kam für die anfallenden kosten dieser TeilnehmerInnen auf?

 

12)  Gab es für diese Personengruppe finanzielle Ermäßigungen, wenn ja

        welche?

         Entstanden durch diese Ermäßigungen zusätzliche Kosten für den Bund?

 

13)  Sollte es eine Fortbildungsreise gewesen sein, wie ist es erklärbar, dass

       dann Personen daran teilnehmen die kurz vor der Pensionierung stehen?

       Wäre es da nicht sinnvoller dienstjüngere SchulleiterInnen zu entsenden,

       die gewonnenen Erkenntnisse noch in ihrer Dienstzeit umsetzen können?

 

14)  Hat das Ministerium vor, in Zukunft wieder solche aufwendigen Dienstreisen

       auf andere Kontinente zu genehmigen bzw. mitzufinanzieren, wenn ja

       welche?

 

15)  Welche Reisen hat der Direktorenverband in den letzten 5 Jahren

       durchgeführt?

       Wann fanden diese Reisen statt?

       Gab es bei diesen Reisen auch anschließende Aufenthalte, die keinerlei

       Studiencharakter hatten, wie z.B. Badeurlaube?

       Wenn ja bei welcher und für welche Dauer?

       Wurden die Direktorinnen dafür ebenfalls dienstfrei gestellt?

 

16)  Bitte beantworten Sie zu den jeweiligen Reisen auch die Fragen 1), 3) sowie

        5) bis 12) der Australienreise.