1069/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, K. Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Derzeit finanziert die AUVA aus eigenen Mitteln die im ArbeitnehmerInnenschutz -
gesetz vorgeschriebene Prävention für Klein - und Mittelbetriebe, sodass diese
Unternehmen kostenlos betreut wurden.
Aufgrund der reduzierten Beitragszahlungen (minus 0,2 Prozent: von 1,6 - 1,8 Mrd
pro Jahr) an die AUVA verringern sich die bis jetzt für Prävention in Betrieben
eingesetzten Mittel in der Größenordung von 800 Mio. Deshalb erscheint die
Fortführung dieses in den letzten Jahren sehr erfolgreichen Projekts, 10% Senkung
der Arbeitsunfälle, gänzlich in Frage gestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Form soll in Zukunft die Finanzierung der AUVA gesichert werden?
2. Wie hoch liegen die volks - und betriebswirtschaftlichen Effekte der
Gesundheitsförderung in Betrieben (möglichst bundesländerspezifische
Daten)?
3. Welchen Stellenwert messen Sie dieser Pflichtaufgabe der Prävention am
Arbeitsplatz zu?
4. Aus welchen Mitteln lassen sich in Zukunft die erfolgreichen Aufgaben der
Prävention
finanzieren?
5. Inwieweit können Sie ausschließen, dass in Zukunft keine Einschränkungen der
gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen erfolgen und das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in vollem Umfang aufrecht bleibt? Garantieren
Sie die Beibehaltung des derzeitigen Leistungsumfangs?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Müssen in Zukunft die Klein - und Mittelbetriebe aus eigenem die bisherigen
Präventionsleistungen der AUVA zukaufen?
8. Wenn ja, bedeutet dies nicht eine zusätzliche Belastung für diese Betriebe,
sodass die Beitragssenkung dadurch wieder ausgeglichen wird und nur für
Großbetriebe von Vorteil ist?