1069/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, K. Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

 

 

 

 

 

Derzeit finanziert die AUVA aus eigenen Mitteln die im ArbeitnehmerInnenschutz -

gesetz vorgeschriebene Prävention für Klein -  und Mittelbetriebe, sodass diese

Unternehmen kostenlos betreut wurden.

 

Aufgrund der reduzierten Beitragszahlungen (minus 0,2 Prozent: von 1,6 - 1,8 Mrd

pro Jahr) an die AUVA verringern sich die bis jetzt für Prävention in Betrieben

eingesetzten Mittel in der Größenordung von 800 Mio. Deshalb erscheint die

Fortführung dieses in den letzten Jahren sehr erfolgreichen Projekts, 10% Senkung

der Arbeitsunfälle, gänzlich in Frage gestellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. In welcher Form soll in Zukunft die Finanzierung der AUVA gesichert werden?

 

2. Wie hoch liegen die volks -  und betriebswirtschaftlichen Effekte der

    Gesundheitsförderung in Betrieben (möglichst bundesländerspezifische

    Daten)?

 

3. Welchen Stellenwert messen Sie dieser Pflichtaufgabe der Prävention am

     Arbeitsplatz zu?

 

4. Aus welchen Mitteln lassen sich in Zukunft die erfolgreichen Aufgaben der

     Prävention finanzieren?

5. Inwieweit können Sie ausschließen, dass in Zukunft keine Einschränkungen der

    gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen erfolgen und das

    ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in vollem Umfang aufrecht bleibt? Garantieren

    Sie die Beibehaltung des derzeitigen Leistungsumfangs?

 

6. Wenn nein, warum nicht?

 

7. Müssen in Zukunft die Klein -  und Mittelbetriebe aus eigenem die bisherigen

     Präventionsleistungen der AUVA zukaufen?

 

8. Wenn ja, bedeutet dies nicht eine zusätzliche Belastung für diese Betriebe,

     sodass die Beitragssenkung dadurch wieder ausgeglichen wird und nur für

     Großbetriebe von Vorteil ist?