1075/J XXI.GP
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend leicht verderbliche Lebensmittel in der StVO
Ein Unfall auf der Fernpass - Bundesstraße hat ein Problem in der Regelung des
Wochenend - Fahrverbotes wieder einmal in den Mittelpunkt des öffentlichen
Interesses gerückt. Es verunglückte ein LkW am Wochenende, der
Traubensaftkonzentrat geladen hatte und unter dem Titel „Ausnahme für leicht
verderbliche Lebensmittel“ unterwegs war. Es handelte sich jedoch um ein
industrielles Zwischenprodukt, das auch gekühlt gelagert werden kann. Aus der
Ausnahmeregelung im Wochenend - Fahrverbot betreffend leicht verderbliche
Nahrungsmittel ergeben sich also erhebliche Unsicherheiten und
Umgehungsmöglichkeiten in der Praxis. In Tirol muss beispielsweise versucht
werden, durch Weisungen an die Exekutive klare Definition zu schaffen.
Durch eine Änderung der entsprechenden Bestimmung in der StVO könnte hier
mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Sie bereit, die Definition „leicht verderbliche Lebensmittel“ durch die
Formulierung „nur wenige Tage haltbar“ näher zu konkretisieren und so die
Umgehungsmöglichkeiten des Wochenend - Fahrverbotes einzuschränken?
2. Wenn nein, welche andere Möglichkeit sehen Sie, die Umgehung des
Wochenend - Fahrverbotes einzuschränken?
3. Werden Sie eine entsprechende Initiative setzen?
4. Wenn nein, warum nicht?