1075/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend leicht verderbliche Lebensmittel in der StVO

 

 

Ein Unfall auf der Fernpass - Bundesstraße hat ein Problem in der Regelung des

Wochenend - Fahrverbotes wieder einmal in den Mittelpunkt des öffentlichen

Interesses gerückt. Es verunglückte ein LkW am Wochenende, der

Traubensaftkonzentrat geladen hatte und unter dem Titel „Ausnahme für leicht

verderbliche Lebensmittel“ unterwegs war. Es handelte sich jedoch um ein

industrielles Zwischenprodukt, das auch gekühlt gelagert werden kann. Aus der

Ausnahmeregelung im Wochenend - Fahrverbot betreffend leicht verderbliche

Nahrungsmittel ergeben sich also erhebliche Unsicherheiten und

Umgehungsmöglichkeiten in der Praxis. In Tirol muss beispielsweise versucht

werden, durch Weisungen an die Exekutive klare Definition zu schaffen.

Durch eine Änderung der entsprechenden Bestimmung in der StVO könnte hier

mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie bereit, die Definition „leicht verderbliche Lebensmittel“ durch die

     Formulierung „nur wenige Tage haltbar“ näher zu konkretisieren und so die

     Umgehungsmöglichkeiten des Wochenend - Fahrverbotes einzuschränken?

2. Wenn nein, welche andere Möglichkeit sehen Sie, die Umgehung des

    Wochenend - Fahrverbotes einzuschränken?

3. Werden Sie eine entsprechende Initiative setzen?

4. Wenn nein, warum nicht?