1149/J XXI.GP
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umgehung des Nachtfahrverbotes auf der Inntal- bzw. Tauernautobahn
Auf der Felbertauernstraße, aber auch Pustertal - und Drautalbundesstraße können
Sonntag abends ab 22.00 Uhr zum Teil Kolonnen von LKW - Zügen festgestellt
werden. Insbesondere die LKW - Züge der Frächter der an Osttirol angrenzenden
Bezirke nützen diese Route. Dies führt zu einer unzumutbaren Belastung für
Bewohner der an der Bundesstraße im Iseltal, im Pustertal und im Drautal liegenden
Gemeinden zumal die Bundesstraße in der Regel durch die Ortschaften führt und
auch kaum Lärmschutzbauten bestehen. Gemäß § 43 StVO können, wenn dies zum
Schutze der Bevölkerung notwendig ist, Fahrverbote erlassen werden. Diese
Voraussetzungen sind auf der Felbertauernstraße, der Pustertaler - sowie
Drautalbundesstraße sicher gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden Sie daher dafür sorgen, dass gemäß § 43 StVO für Lastkraftfahrzeuge
mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wegen
der unzumutbaren Belastung der Bevölkerung für die Felbertauernstraße, die
Drautal - sowie Pustertalbundesstraße ein Nachtfahrverbot erlassen wird?
2. Wenn ja, wann werden Sie diese Verordnung erlassen?
3. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie diese Benachteiligung der Bevölkerung
Osttirols, die durch den zusätzlichen LKW - Verkehr enorm durch Lärm, Geruch
und Schadstoffe belastet werden?