1152/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte

 

 

Dem Bericht der Volksanwaltschaft ist auf Seite 17 ein Bericht über Lehramtszeugnisse

für Behinderte zu entnehmen.

VA 49 - UK/98 „Eine körperlich behinderte (schwerhörige) Studentin wurde erst nach

der Aufrahme in die Pädagogische Akademie davon informiert, dass sie wegen ihrer

körperlichen Behinderung kein Lehramtszeugnis erhalten werden könne, sondern bloß

ein „Zertifikat“. Da die Einschreiterin nicht schon bei der Aufnahme in die

Pädagogische Akademie vom eingeschränkten Studienabschluss sowie von der

Unmöglichkeit einer regulären Beschäftigung informiert wurde, wurde der Beschwerde

seitens der VÄ Berechtigung zuerkannt.

 

Im Zuge der Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das Bundesministerium

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines der Behinderung

entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende an Pädagogischen

Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch bemüht ist, dieses Problem

zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und des

Bundeskanzleramtes seien im Gange. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Novellierung

der Dienstrechtsgesetze, des Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften

einerseits behinderten Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und

andererseits behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge

Beschäftigungschancen zu eröffnen.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Werden seitens Ihres Ministeriums die von der Volksanwaltschaft geforderten

    Gesetzesänderungen vorbereitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann ist

    mit der Vorlage einer diesbezüglichen Regierungsvorlage zu rechnen?