1153/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend 13. Schuljahr bei sonderpädagogischem Förderbedarf

 

 

Dem Bericht der Volksanwaltschaft ist auf Seite 17 und 18 das Kapitel 13. Schuljahr bei

sonderpädagogischem Förderbedarf zu entnehmen.

VA 23 - UK/99 „Derzeit besteht auf Grund der Bestimmung des § 32 Schulunterrichtsgesetz

für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit, eine Sonderschule bis zu

maximal 12 Jahre besuchen zu können.

 

Eine betroffene Mutter wandte sich an die VA und brachte vor, dass für schwer

wahrnehmungsbehinderte Kinder, die häufig autistische Verhaltensweisen zeigen und ihre

Umwelt erst im fortgeschrittenen Kindesalter wahrnehmen, die Verlängerung der

Höchstdauer des Schulbesuches um ein weiteres (13.) Jahr zweckmäßig wäre.

 

Nach Meinung der VA sollte für schwer- und schwerstbehinderte Kinder, die erst spät vom

Schulbesuch profitieren, die Möglichkeit einer Verlängerung der Schulbesuchszeit eingeräumt

werden. Ihre Chancen auf eine bessere individuelle Entwicklung und auf eine selbstständigere

Lebensführung könnten dadurch erhöht werden. Die VA regt daher an, eine

Expertenkommission (aus Ärzten, Lehrern, Schulinspektoren) einzusetzen, die im Einzelfall

beurteilen soll, ob eine Verlängerung der Schulbesuchszeit über die in § 32

Schulunterrichtsgesetz derzeit geregelte Höchstdauer zweckmäßig wäre.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Wie stehen Sie der Forderung der Volksanwaltschaft gegenüber, ein 13. Schuljahr, wenn

      es im Einzelfall von einer Expertenkommission für zweckmäßig erachtet wird, zu

      ermöglichen?

 

2.   Welche gesetzlichen Änderungen waren dafür notwendig?

 

3.   Werden Sie entsprechende Aufträge erteilen, damit diese gesetzlichen Änderungen

      seitens Ihres Ministeriums vorbereitet werden? Wenn nein, warum nicht?