1155/J XXI.GP
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend AUVA - Gebarung
Zu den von der neuen Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zählen die
Senkung des Beitrages für die Unfallversicherung um 0,2 Prozent auf 1,2 Prozent
und die Entnahme von Mitteln aus der laufenden Gebarung für den Ausgleichsfonds
der Pensionsversicherungsträger.
Schon in den vergangenen Jahren haben diese Mittelentnahmen nicht unwesentlich
dazu beigetragen, dass die für Unfallverhütung und Erste Hilfe budgetierten Ansätze
im Budgeterfolg beträchtlich unterschritten wurden.
Im Unterschied zu anderen Ländern wie z.B. der Bundesrepublik Deutschland, wo
die Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger bis zu 10 Prozent ihres
Budgets für Prävention aufwenden, weisen die Gebarungsergebnisse der AUVA laut
Sozialbericht 1998 nur rund 4 Prozent für Prävention in den Jahren 1997 und 1998
aus. Da die der AUVA zugewiesene Aufgabe der sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Betreuung von Klein - und Kleinstbetrieben zusätzliche
finanzielle Ressourcen erfordert, befürchten die unterzeichneten Abgeordneten eine
Ausdünnung der Prävention infolge der Maßnahmen der Bundesregierung und
stellen deshalb folgende
ANFRAGE:
1. Wie entwickelten sich die Gebarungsergebnisse für den Bereich
„Unfallverhütung und Erste Hilfe“ im Vergleich zu den Budgetvoranschlägen seit
1995?
2. Wie hoch sind die im Budgetvoranschlag 2000 für diesen Bereich
ausgewiesenen Mittel?
3. Wird es auch im laufenden Budget bei dem erwähnten Kapitel zu
Einschränkungen gegenüber dem Voranschlag kommen bzw. in welchen
anderen Bereichen gibt es Einsparungen?
4. Welche Budgetplanung von Seiten der AUVA gibt es für das Jahr 2001
insgesamt, bzw. für den Bereich „Unfallverhütung und Erste Hilfe“?