1155/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend AUVA - Gebarung

 

Zu den von der neuen Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zählen die

Senkung des Beitrages für die Unfallversicherung um 0,2 Prozent auf 1,2 Prozent

und die Entnahme von Mitteln aus der laufenden Gebarung für den Ausgleichsfonds

der Pensionsversicherungsträger.

Schon in den vergangenen Jahren haben diese Mittelentnahmen nicht unwesentlich

dazu beigetragen, dass die für Unfallverhütung und Erste Hilfe budgetierten Ansätze

im Budgeterfolg beträchtlich unterschritten wurden.

Im Unterschied zu anderen Ländern wie z.B. der Bundesrepublik Deutschland, wo

die Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger bis zu 10 Prozent ihres

Budgets für Prävention aufwenden, weisen die Gebarungsergebnisse der AUVA laut

Sozialbericht 1998 nur rund 4 Prozent für Prävention in den Jahren 1997 und 1998

aus. Da die der AUVA zugewiesene Aufgabe der sicherheitstechnischen und

arbeitsmedizinischen Betreuung von Klein - und Kleinstbetrieben zusätzliche

finanzielle Ressourcen erfordert, befürchten die unterzeichneten Abgeordneten eine

Ausdünnung der Prävention infolge der Maßnahmen der Bundesregierung und

stellen deshalb folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie entwickelten sich die Gebarungsergebnisse für den Bereich

       „Unfallverhütung und Erste Hilfe“ im Vergleich zu den Budgetvoranschlägen seit

       1995?

 

2.    Wie hoch sind die im Budgetvoranschlag 2000 für diesen Bereich

       ausgewiesenen Mittel?

 

3.    Wird es auch im laufenden Budget bei dem erwähnten Kapitel zu

       Einschränkungen gegenüber dem Voranschlag kommen bzw. in welchen

       anderen Bereichen gibt es Einsparungen?

 

4.    Welche Budgetplanung von Seiten der AUVA gibt es für das Jahr 2001

       insgesamt, bzw. für den Bereich „Unfallverhütung und Erste Hilfe“?