1156/J XXI.GP
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Ausfallshaftung des Bundes für die Pensionsversicherungen
Durch die Verringerung der Ausfallhaftung des Bundes für die
Pensionsversicherungen im Jahr 1995 von 100,2 auf 100 Prozent wollte sich dei
Bund eine Summe von 476 Millionen öS im Jahr 1995 ersparen. Bereits in der
Vergangenheit wurde die Ausfallhaftung des Bundes bei der
Pensionsversicherung reduziert. So geht aus der Anfragebeantwortung 1194/AE
vom 27.7.1995 hervor, dass die Ausfallhaftung des Bundes in den Jahren 1978
bis 1986 100,5 v. H., von 1987 bis 1993 100,2 v.H. und ab 1994 100 v.H.
betragen hat bzw. beträgt. Die durch die schwankenden Beitragseingänge
verursachten Liquiditätsprobleme der Pensionsversicherungen führten bei
sinkender Ausfallhaftung des Bundes zu steigender Aufnahme kurzfristiger
(Überbrückungs - ) Kredite.
So betrugen die Aufwendungen der PV - Träger für Kreditzinsen zwischen 1985
und 1994 rund 2,2 Mrd. ATS.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie gestaltete sich die Entwicklung der Kreditzinsen, die die
Pensionsversicherungsträger in den Jahren seit 1994 für kurzfristige Kredite
auf dem Kapitalmarkt zahlen mussten (bitte nach Träger bzw. Jahr
aufgegliedert)?
2. Welche Einsparungen für den Bund stehen dem durch die Reduktion der
Ausfallhaftung seit 1994 gegenüber?
3. Welche Pensionsversicherungsträger verfügen über ein „treasury“ zum
Management der liquiden Mittel?