1156/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Ausfallshaftung des Bundes für die Pensionsversicherungen

 

Durch die Verringerung der Ausfallhaftung des Bundes für die

Pensionsversicherungen im Jahr 1995 von 100,2 auf 100 Prozent wollte sich dei

Bund eine Summe von 476 Millionen öS im Jahr 1995 ersparen. Bereits in der

Vergangenheit wurde die Ausfallhaftung des Bundes bei der

Pensionsversicherung reduziert. So geht aus der Anfragebeantwortung 1194/AE

vom 27.7.1995 hervor, dass die Ausfallhaftung des Bundes in den Jahren 1978

bis 1986 100,5 v. H., von 1987 bis 1993 100,2 v.H. und ab 1994 100 v.H.

betragen hat bzw. beträgt. Die durch die schwankenden Beitragseingänge

verursachten Liquiditätsprobleme der Pensionsversicherungen führten bei

sinkender Ausfallhaftung des Bundes zu steigender Aufnahme kurzfristiger

(Überbrückungs - ) Kredite.

So betrugen die Aufwendungen der PV - Träger für Kreditzinsen zwischen 1985

und 1994 rund 2,2 Mrd. ATS.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                               ANFRAGE:

 

1.    Wie gestaltete sich die Entwicklung der Kreditzinsen, die die

       Pensionsversicherungsträger in den Jahren seit 1994 für kurzfristige Kredite

       auf dem Kapitalmarkt zahlen mussten (bitte nach Träger bzw. Jahr

       aufgegliedert)?

 

2.    Welche Einsparungen für den Bund stehen dem durch die Reduktion der

       Ausfallhaftung seit 1994 gegenüber?

 

3.    Welche Pensionsversicherungsträger verfügen über ein „treasury“ zum

       Management der liquiden Mittel?