1169/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend „Pistenvorfeld“ Flughafen Innsbruck

 

 

Seit mehreren Wochen wird ausgehend von Aussagen des Bürgermeisters von

Innsbruck erneut über eine Innverlegung zur Schaffung eines "Pistenvorfeldes im

Westen der Startbahn des Flughafens Innsbruck diskutiert. Die geplante Maßnahme

wird mit Sicherheitsargumenten begründet, wobei diese nicht ganz nachvollziehbar

sind, da der Flughafen als sicher zu gelten hat, ansonsten die Luftfahrtbehörde keine

Zivilflugplatzbewilligung erteilen hätte dürfen oder diese längst widerrufen hätte

müssen. Gemäß § 71 Abs 1 LFG darf eine Zivilflugplatzbewilligung nur erteilt

werden, wenn eine sichere Betriebsführung zu erwarten ist und sonstige öffentliche

Interessen dem nicht entgegenstehen. Unter diese öffentlichen Interessen fallen ua:

der Schutz der Allgemeinheit, die Hintanhaltung von Gefährdungen von Leben,

Gesundheit und Eigentum, die Sicherheit von Personen und Sachen auf der Erde

(Halbmayr/Wiesenwasser, Das österreichische Luftfahrtrecht, Kommentar zu § 71).

 

Ausgangspunkt jeder Beurteilung, ob eine Maßnahme eine Kapazitätserweiterung

mit sich bringt, ist der status quo. Den betroffenen BürgerInnen wird jedoch der

diesbezügliche Bescheid samt allfälliger Änderungsbescheide verweigert.

 

Des Weiteren stellt sich die Frage, welchen luftfahrtrechtlichen Verfahren eine

solche Maßnahme unterliegt und welche Personen Parteistellung hätten.

 

Laut Presseberichten wird die Schaffung eines „Pistenvorfeldes“ seitens der

Betreiber „bei der obersten Zivilluftfahrtbehörde ventiliert und diskutiert“ (Kurier,

Ausgabe Tirol vom 13. Juni 2000).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

Aktueller Betriebsumfang des Flughafens Innsbruck

 

1.    Wann wurde bezüglich Flughafen Innsbruck die Zivilflugplatzbewilligung (§ 68 f

        LFG) erteilt?

2.    Welche Änderungen der Zivilflugplatzbewilligung wurden von der

        Luftfahrtbehörde genehmigt und wann?

 

3.    Welche Luftfahrzeuge dürfen gemäß § 72 Abs 1 lit a LFG den Flughafen

        benützen? Gibt es sonstige Beschränkungen hinsichtlich der Arten der

        Luftfahrzeuge, die den Flughafen Innsbruck benützen dürfen?

 

4.     Welcher Art und welcher Klassen sind die für den Start und die Landung

        vorgesehenen Bewegungsflächen? Wie sind die Bewegungsflächen (§ 9

        Zivilflugplatz - VO) situiert? Um einen Flugplatzlageplan wird gebeten.

 

5.     Welcher Flugbetrieb (§ 2 Abs 1 lit d ZFV 1972) ist am Flughafen Innsbruck

        zugelassen?

 

6.     Wie ist der Betriebsumfang in der Zivilflugplatzbewilligung samt allfälliger

        Änderungsbescheide sonst noch definiert?

 

7.     Welche Bedingungen und Auflagen wurden mit Rücksicht auf § 71 Abs 1 LFG

        erteilt?

 

8.     a)     Inwiefern wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass laut

                Wetterforschungsprogramm MAP in Innsbwck Föhnstürme von 200 kmlh

                Stärke auftreten?

 

        b)     Wie wurde § 15 Zivilflugplatz - Verordnung 1972 Rechnung getragen?

 

9.     Wird der konsensgemäße Betriebsumfang hinsichtlich der Art der

         Luftfahrzeuge und der Frequenz derzeit ausgeschöpft, wenn nicht, wie schaut

         der praktizierte Betrieb aus?

       

                               Auswirkungen des geplanten „Pistenvorfeldes“

 

10.   Aufgrund der Gespräche zwischen Flughafenbetreiber und dem Ministerium ist

        davon auszugehen, dass dem Ministerium das geplante Projekt bestens

        bekannt ist.

 

        a)    Was stellt das geplante „Pistenvorfeld“ im Sinne des Luftfahrtgesetzes

                bzw. der Zivilflugplatz - Verordnung dar?

 

        b)     Welche Auswirkungen auf die Flugabwicklung würde ein solches

                „Pistenvorfeld“ im Westen der Piste theoretisch haben?

 

        b)     Durch dieses „Pistenvorfeld“ ist zu erwarten, dass schwerere

                Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrzeuge mit vollerem Tank als bisher am

                Flughafen Innsbruck landen und starten. Wie könnte eine solche

                Kapazitätssteigerung und Lärmzunahme verhindert werden bzw. ist dafür

                eine Änderung der Zivilflugplatzbewilligung notwendig?

 

         c)    Es ist davon auszugehen, dass durch dieses „Pistenvorfeld“ die

                Abwicklung der Starts und Landungen noch optimiert wird und dadurch

                eine Kapazitätssteigerung erwirkt werden könnte. Wie könnte eine solche

                Kapazitätssteigerung und Lärmzunahme verhindert werden?

 

                               Luftfahrtrechtliche Genehmigungsverfahren

 

11.    Welchen luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren wäre die Errichtung eines

         solchen „Pistenvorfeldes“ zu unterziehen oder wie sonst käme es aus Anlass

         der Errichtung zu einer Befassung der Luftfahrtbehörde?

 

12.   Welche Parteien im Sinne des § 8 AVG wären zu diesen Verfahren zugelassen

        und was könnten sie geltend machen?

      

                                                Flughafen Innsbruck und UVP - G

 

13.   Da die flugplatzrelevanten Bestimmungen des UVP - G neu mit dem Fachressort

        abgesprochen wurden, wird um Aufklärung ersucht: An welche

        Anwendungsfälle wurde bei folgender Passage in Anhang 1 Spalte 1 Zif 14

        gedacht: „Von lit c ausgenommen sind weiters Vorhaben, die ausschließlich der

        Erhöhung der Flugsicherheit dienen.“? (Lit c lautet: Änderungen von

        Flugplätzen durch Neuerrichtung oder Verlängerung von Pisten, wenn dadurch

        die Neuerrichtung oder Verlängerung die Gesamtpistenlänge um mindestens

        25% erweitert wird.“)

 

                                                    Alternativen

 

14. Welche Alternativen wie z.B. Gewichtsreduktion bei den erlaubten

      Luftfahrzeugen, Reduktion der Frequenz oder seitliche Schotterrampen (wie

      unlängst von NR Gisela Wurm ins Spiel gebracht) wurden seitens des

      Ministeriums diskutiert, um die aktuelle Sicherheit zu erhöhen?

 

                                               Anhängige Verfahren

 

15. Liegen bezüglich des Flughafen Innsbruck Anträge zur Änderung der

      Zivilflugplatzbewilligung oder zur Bewilligung neuer Bodeneinrichtungen vor,

      wann wurden sie eingereicht und welche konkrete Änderung des

      Betriebsumfangs bzw. der Bodeneinrichtung haben sie zum Gegenstand?