1172/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Umgehung des Nachtfahrverbotes auf der Inntal -  bzw. Tauernautobahn

 

 

 

Auf der Felbertauernstraße, aber auch Pustertal -  und Drautalbundesstraße können

Sonntag abends ab 22.00 Uhr zum Teil Kolonnen von LKW - Zügen festgestellt

werden. Insbesondere die LKW - Züge der Frächter der an Osttirol angrenzenden

Bezirke nützen diese Route. Dies führt zu einer unzumutbaren Belastung für

Bewohner der an der Bundesstraße im Iseltal, im Pustertal und im Drautal liegenden

Gemeinden zumal die Bundesstraße in der Regel durch die Ortschaften führt und

auch kaum Lärmschutzbauten bestehen. Gemäß § 43 StVO können, wenn dies zum

Schutze der Bevölkerung notwendig ist, Fahrverbote erlassen werden. Diese

Voraussetzungen sind auf der Felbertauernstraße, der Pustertaler - sowie

Drautalbundesstraße sicher gegeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1.    Werden Sie daher dafür sorgen, dass gemäß § 43 StVO für Lastkraftfahrzeuge

       mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wegen

       der unzumutbaren Belastung der Bevölkerung für die Felbertauernstraße, die

       Drautal - sowie Pustertalbundesstraße ein Nachtfahrverbot erlassen wird?

 

2.    Wenn ja, wann werden Sie diese Verordnung erlassen?

 

3.    Wenn nein, wie rechtfertigen Sie diese Benachteiligung der Bevölkerung

       Osttirols, die durch den zusätzlichen LKW - Verkehr enorm durch Lärm, Geruch

       und Schadstoffe belastet werden?