1178/J XXI.GP

 

                                               DRINGLICHE ANFRAGE

                                               gem. § 93 Abs. 2 GOG - NR

 

 

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Verzetnitsch, Mag. Maria Kubitschek, Gradwohl

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Fortsetzung des budgetären Belastungskurses der österreichischen

Bundesregierung

 

Im Rahmen der Fortsetzung des Budgetgipfels der Bundesregierung am 1. September 2000

wurde seitens des Bundesministers für Finanzen erklärt, diese Veranstaltung diene dazu, den

“Konkretisierungsgrad” der geplanten Budgetkonsolidierung “ein wenig zu erhöhen”.

Tatsächlich hat die Veranstaltung aber dazu geführt, dass viele Fragen offen geblieben sind.

Konkretisierungen fanden lediglich dort statt, wo es um zusätzliche Belastungen und

Steuererhöhungen für Arbeitnehmer geht. Damit setzt die Bundesregierung nahtlos ihre

Politik der Belastung der kleinen und mittleren Einkommenbezieher fort, mit der sie mit dem

Budget 2000 durch Steuer - und Gebührenerhöhungen im Ausmaß von 14 Milliarden Schilling

jährlich begonnen hat. Angekündigte Konsolidierungsbeiträge der Unternehmer werden durch

die Bundesregierung bewusst überschätzt, Konsolidierungsbeiträge der großen

Vermögensbesitzer sind bestenfalls marginal, die Großbauern und Gutsherren werden in

keiner Weise zur Budgetkonsolidierung herangezogen.

 

Im steuerlichen Bereich sind unbefristete Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und

Pensionisten vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollen die Maßnahmen im Unternehmensbereich

nur befristet beschlossen werden. Darüber hinaus hat der Finanzminister den Unternehmern

eine Körperschaftssteuersenkung ab 2003 um drei Prozentpunkte als Kompensation in

Aussicht gestellt. Durch die massive Mehrbesteuerung der Urlaubsentschädigung, durch die

Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages, durch die geplante Einschleifregelung beim

allgemeinen Absetzbetrag und beim Pensionistenabsetzbetrag werden, wie bereits im Jahr

2000, die kleinen und mittleren Einkommen überproportional belastet. Die im internationalen

Vergleich bereits überdurchschnittlich hohe Besteuerung der Lohneinkommen wird durch

dieses Maßnahmenpaket weiter erhöht. Im Widerspruch zu allen Ankündigungen der

Regierung wird durch den eingeschlagenen Weg der Budgetkonsolidierung die Steuerquote

auf ein Rekordniveau angehoben.

Die Arbeiterkammer und der ÖGB haben in einer Pressekonferenz am 4.9.2000 folgende

Beispiele für eine massive steuerliche Höherbelastung von Arbeitnehmern durch die von der

Bundesregierung geplanten Maßnahmen vorgelegt:

 

1) Beseitiguug des Belastungsprozentsatzes bei der nachgezahlten Urlaubsentschädigung

 

Hinter der harmlos klingenden Beseitigung des festen Steuersatzes für

Urlaubsentschädigungen versteckt sich eine massive Maßnahme:

 

Zunächst wurde schon durch die “Aktion Unfairness” - wirksam ab 2001 - eine

arbeitsrechtliche Verschlechterung durch die Urlaubsaliquotierung vorgenommen, die die

Ansprüche auf Urlaubsentschädigung drastisch reduziert.

 

Beispiel:

 

Der Dienstvertrag eines Arbeitnehmers mit S 20.000,-- monatlich brutto wird vom

Dienstgeber aufgelöst (Dienstverhältnis vom 1.1.95 - 31.3.2001), die Urlaubsansprüche aus

den Vorjahren sind verbraucht:

 

Urlaubsentschädigung nach derzeitiger Rechtslage:

 

S 20.000,--:l2 x 14 : 26 x 30 = S 26.923,--

 

Anspruch nach Urlaubsaliquotierung (neue Rechtslage):

 

S 20.000,--:l2 x 14 : 26 x 30:12 x 3 = S 6.730,--

 

Nach dieser drastischen Schlechterstellung der Bruttoansprüche soll nun eine zusätzliche

steuerliche Belastung beschlossen, indem der jetzige Steuersatz von 6 % durch die laufende

Besteuerung (zusammen mit dem Gehalt) ersetzt wird. Das wirkt sich so aus:

 

Nettoabrechnung derzeitige Rechtslage                                        Nettoabrechnung 2001

 

Urlaubsentschädigung      S 26.923,--                                             S 6.730,--

SV-Beiträge -                        S 4.713,--                                               S 1.188,--

Lohnsteuer 6 %                   S 1.333.--                                               S 1.924.--LSt.lfd.

                                               ___________________________________________                                                                                                       

Netto                                     S 20.877,--                                           S 3.618,--

 

 

Der Nettoverlust insgesamt beträgt bei diesem Arbeitnehmer S 17.259,--.

2) Entfall des Belastungsprozentsatzes bei der Besteuerung von

    Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen aus dem Vorjahr aufgrund

    arbeitsgerichtlicher Verfahren und Zahlungen aus dem Insolvenz -

   Ausfallsgeldfonds

 

Beispiel:

 

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen (inkl. Sonderzahlungen) von

S 20.000,-- wird ungerechtfertigt entlassen und muß seine Schadenersatzansprüche einklagen.

Er gewinnt den Prozess nach zwei Jahren, zu diesem Zeitpunkt ist er wieder mit demselben

Einkommen in einem anderen Betrieb beschäftigt.

Er erhält 6 Monatsentgelte Kündigungsentschädigung d. s. S 120.000,-- brutto.

 

Besteuerung derzeit mit dem Belastungsprozentsatz (11,6 %), d.h. die Lohnsteuer von

S 120.000,-- beträgt S 11.463,--.

 

Nach der von der Bundesregierung ins Auge gefaßten laufenden Besteuerung der

Kündigungsentschädigung ergibt sich für diesen Arbeitnehmer (nach Jahresausgleich) eine

Lohnsteuerbelastung von S 34.492,--. Das heißt er verliert S 23.028,--.

 

Über diese Belastungen hinaus sollen nach dem Budgetkonsolidierungsplan der

Bundesregierung 5 Milliarden Schilling unter dem irreführendem Titel “Soziale

Treffsicherheit” eingespart werden. Unter anderem wird die Besteuerung der Unfallrenten und

der Entfall der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung

diskutiert. Eine Verwirklichung dieser Pläne hätte folgende Auswirkungen:

 

3) “Soziale Treffsicherheit, Fall 1”

 

 

Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von S 14.000,--,

vollzeitbeschäftigt, erhält eine Unfallrente von S 3.000,--. Derzeit ist die Unfallrente

steuerfrei, unter dem Titel der sozialen Treffsicherheit plant die derzeitige Regierung eine

“Invalidensteuer”. Auswirkungen:

Bruttoeinkommen                               S 14.000,--                             Bruttoeinkommen                S 14.000,--

Unfallrente                                          S 3.000,--                               Unfallrente                           S 3.000,--

 

Nettoeinkommen derzeit S 14.022,--                           Nettoeinkommen neu     S 13.181,--

 

Durch die Invalidensteuer wird eine Einkommensminderung von S 841,-- ausgelöst.

 

4) “Soziale Treffsicherheit, Fall 2”

 

Entfall der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung.

 

Beispiel:

 

Ein Arbeiter mit einem Bruttomonatsgehalt von S 20.000,-- muß zusätzlich den

Krankenversicherungsbeitrag für seine einkommenslose Ehefrau bezahlen, wenn die

Mitversicherung entfällt.

 

Bruttolohn:                                          S 20.000,--

SV - Beitrag AN                                  S 3.640,-- (18,2 %)

LSt                                                         S 1.465.--

 

Netto derzeit                                       S 14.894,--

 

Bruttolohn:                                          S 20.000,--

SV - Beitrag neu                                  S 4.430,-- (22,15 %)

LSt                                                         S 1.213,--

 

Netto neu                                             S 14.357,--

 

 

Weil aber der Arbeitnehmerabsetzbetrag 2001 auch halbiert werden soll und sich das auch für

Personen mit einem Einkommen unter S 30.000,-- auswirken soll, verliert dieser

Arbeitnehmer zusätzlich S 63,--.

 

Nettoverlust insgesamt somit: S 600,-- pro Monat!

Diese geplanten Maßnahmen stellen eine Fortsetzung der Belastungspolitik der Arbeitnehmer

dar, die die Bundesregierung mit dem Budget 2000 begonnen hat. Im Zuge dessen wurde eine

Reihe von Maßnahmen beschlossen, die gezielt untere und mittlere Einkommensgruppen

belasten. Nach Berechnung von Wirtschaftsforschern wurde durch die

Budgetbegleitmaßnahmen 2000 das unterste Einkommensdrittel der österreichischen

Haushalte mit 1,6 % seines Einkommens belastet, das reichste Drittel der österreichischen

Haushalte aber nur mit 0,8 %. Diese sozial ungerechte Verteilung der Belastungen ergibt sich

aus der Erhöhung einer Reihe von indirekten Steuern (Tabakabgabe, Elektrizitätsabgabe,

motorbezogene Versicherungssteuer, inklusive Umsatzsteuer) sowie der Erhöhung von

Gebühren. Mit dem Budget 2000 begann eine massive Umverteilungspolitik zugunsten von

Unternehmern, Selbstständigen, Landwirtschaft und zu Lasten der Arbeitnehmer, Verbraucher

und Pensionisten. Eine massive Umverteilung von Beziehern kleinerer Einkommen zu

einkommensstarken Gruppen wurde damit in Gang gesetzt. Diese negative

Umverteilungspolitik betrifft vor allem Frauen, da deren Einkommen im unteren Bereich der

Einkommenspyramide liegen.

 

Die von der Arbeiterkammer und dem ÖGB veröffentlichte Berechnung der Belastungen und

der Vorteile aus den Sparpaketen 2000/2003 zeigt folgendes Gesamtergebnis:

 

Die Arbeitnehmer werden im Jahr 2001 mit insgesamt 32,1 Milliarden Schilling belastet,

2002 mit 38,1 Milliarden Schilling und 2003 mit 44,7 Milliarden Schilling. Auf der

Unternehmerseite sind Belastungen nur 2001/2002 gegeben, ab 2003 lukrieren die

Unternehmer mindestens eine dreiviertel Milliarde Schilling an zusätzlichen

Vergünstigungen. Für die Pensionisten ergeben sich zusätzlich zu den

Pensionskürzungen (11,8 Milliarden Schilling im Jahr 2002) durch die geplante

Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag weitere Einkommensminderungen in

der Höhe von 1,5 Milliarden Schilling jährlich.

 

Im Einzelnen ergibt sich folgende Verteilung der Belastungen und Vergünstigungen:

 

2001

 2002

 2003

Arbeitnehmer

 

 

 

Motorbezogeneversicherungssteuer

 -4

 -4

 -4

Energiesteuer

 - 2,7

 - 2,7

 - 2,7

Autobahnvignette

 - 1,3

 - 1,3

 - 1,3

Gebührenerhöhungen

 - 1,5

 - 1,5

 - 1,5

 

 

 

 

Urlaubsaliquotierung

 - 3

 - 3

 - 3

Entfall Postensuchtag

 - 0,3

 - 0,3

 - 0,3

Selbstbehalt Krankenversicherung

 - 1

 - 1

 - 1

 

 

 

 

neue Steuererhöhungen:

 

 

 

Urlaubs -, Kündigungsentschädigung

 - 4,5

 - 4,5

 - 4,5

Allgemeiner Absetzbetrag

 - 1,5

 - 1,5

 - 1,5

de - facto - Halbierung AN - Absetzbetrag

 - 1,5

 - 1,5

 -1,5

 

 

 

 

“Soziale Treffsicherheit” - Sozialabbau

 - 5

 - 5

 - 5

 

 

 

 

SUMME 

- 26.3

- 26.3

- 26.3

 

 

 

 

Pensionskürzungen

 - 5,8

 - 11,8

 - 18,4

 

 

 

 

SUMME inkl. Pensionen

 - 32.1

 - 38.1

 - 44.7

 

 

 

 

Unternehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Motorbezogene Versicherungssteuer

 - 0,5

 - 0,5

 - 0,5

Energiesteuer

 - 0,8

 - 0,8

 - 0,8

Autobahnvignettte

 - 0,2

 - 0,2

 - 0,2

Gebührenerhöhungen

 - 0,5

 - 0,5

 - 0,5

Getränkesteuer - Ersatzlösung

 + 1,5

 + 1,5

 + 1,5

Werbeabgabe

 + 0,9

 + 0,9

 + 0,9

 

 

 

 

Urlaubsaliquotierung

 + 2,3

 + 2,3

 + 2,3

Entfall Postensuchtag

 + 0,3

 + 0,3

 + 0,3

Senkung Krankenvers. Beitrag

 + 1

 + 1

 + 1


 

Besteuerung Stiftungen

 - 2,2

 -2,2

 -2,2

Kfz - Steuer

 - 0,9

 - 0,9

 0

Road pricing

 0

 0

 - 3 ?

Abschaffung Investitionsfreibetrag

 - 6

 - 6

 - 6

 

 

 

 

Einschränkung von Rückstellungen

 - 3

 - 3

 - 3

Gebäude AFA - Verlängerung

 - 2,5

 - 2,5

 - 2,5

Begrenzung Verlustvortrag

 - 2,5

 - 2,5

 - 2,5

Erbschafts - und Schenkungsteuer

 - 0,75

 - 0,75

 - 0,75

Verzinsung von Steuernachzahlung

 - 0,75

 - 0,75

 - 0,75

 

 

 

 

Geschenke Lohnnebenkostensenkung

 

 

 + 12,4

Versprochene KÖSt - Senkung 2003

 

 

 + 5

 

 

 

 

SUMME

 - 14.6

 - 14.6

 + 0.7

 

 

 

 

Pensionisten

 

 

 

 

 

 

 

Absetzbetrag - Senkung

 -1.5

 - 1.5

 - 1.5

 

Die negative Einschätzung der Sparpakete der Bundesregierung wird auch von Vertretern der

der Wirtschaft und konservativen Kommentatoren geteilt.

 

So schreibt etwa die “Presse" in einem Kommentar vom 2.9.2000 zu den geplanten

Steuererhöhungen: “Natürlich ist die Abschaffung des Investitionsfreibetrages de facto eine

Erhöhung der Körperschaftssteuer. Ebenso wie die Reduktion des

Arbeitnehmerabsetzbetrages eine Lohnsteuererhöhung darstellt. Und ob man nun

Erbschaftssteuersätze oder Einheitswerte anhebt - heraus kommt immer eine

Steuererhöhung.”

 

Zu den vagen Einsparungsplänen auf der Ausgabenseite stellt die Presse im selben

Kommentar fest: “Schließlich stimmt auch bedenklich, dass zwar die Einnahmen detailliert

feststehen, die Einsparungen aber weitgehend vage sind. 10 Milliarden “Verwaltungsreform”

- niemand weiß genau, wie das gehen wird. 30 Milliarden aus dem Finanzausgleich - Länder

wissen schon wie. 5 Milliarden soziale Treffsicherheit die Kommission tagt noch”.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Trifft es zu, dass die angekündigten steuerlichen Verschlechterungen für Arbeitnehmer

     und Pensionisten unbefristet gelten sollen, die angekündigten steuerlichen Maßnahmen

     bei Unternehmen dagegen laut Aussagen der Wirtschaftsvertreter beim Budgetgipfel am

     1. September 2000 nur befristet?

 

2. Ab wann sollen die steuerlichen Maßnahmen im Unternehmensbereich aufgehoben

    werden? Welche diese Maßnahmen werden von vorn herein zeitlich befristet?

 

3. Planen Sie ab 2003 eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 34 % auf 31 %,

    obwohl die tatsächliche durchschnittliche Besteuerung der Unternehmensgewinne mit

    18,8 % in Österreich deutlich unter dem Durchschnitt der EU - Staaten (23,6 %) liegt?

    Welche Kompensationen für die Lohnsteuerpflichtigen sind ab 2003 geplant?

 

4. Laut Kurier vom 3.9.2000 erklärte Vorarlbergs Landeschef Herbert Sausgruber, dass er

    bereits in zwei Jahren ein neues Sparpaket des Bundes erwarte, um das Budget

    längerfristig ausgeglichen zu halten. Er warnt davor, Hoffnungen auf eine breite

    Steuerentlastung ab 2003 zu wecken. Wie beurteilen Sie diese Aussage eines namhaften

    VP - Budgetexperten?

 

5. Inwiefern dient eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes angesichts der extremen

     Abweichung zwischen dem nominellen Steuersatz und dem tatsächlich von den

     Unternehmen gezahlten Durchschnittssteuersatz der Annäherung an ein sozial gerechtes

     Steuersystem?

 

6. Planen Sie, die laufenden Kapitalerträge der großen Vermögensbesitzer im Rahmen von

    Stiftungen lediglich mit 12,25 % zu besteuern und darüber hinaus die Möglichkeit der

    Anrechenbarkeit dieser Steuervorauszahlungen bei Ausschüttungen zu gewahren,

    während die Zinserträge der kleinen Sparer weiterhin mit 25 % besteuert werden sollen?

 

7. In welcher Form und in welchem Ausmaß sollen Veräußerungsgewinne von Stiftungen

    steuerlich erfasst werden?

8. Durch eine Änderung der Bewertung des Grundvermögens soll ein Mehraufkommen bei

    der Erbschafts - und Schenkungssteuer von 1 Milliarde Schilling erzielt werden. Trifft es

    zu, dass sich durch die von den Regierungsparteien beschlossene

    Schenkungssteuerbefreiung von Sparbüchern die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei

    größeren Grundvermögen fast beliebig umgehen lässt?

 

9. Trifft es zu, dass die Kapitalertragssteuer für Sparbücher von Devisenausländern durch

     das EU - Recht auch für Österreich ohnehin in Kürze erforderlich wird?

 

10. Trifft es zu, dass die geplante Abschaffung des Investitionsfreibetrages die Ertragschancen

      von Realkapitalinvestitionen, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, gegenüber

     spekulativen Geldkapitalanlagen weiter verschlechtern wird?

 

11. Welche Auswirkungen auf die österreichische Bauwirtschaft und auf den Arbeitsmarkt

      erwarten Sie durch die Verlängerung der Abschreibedauer von Gebäuden und durch die

      Kürzungen im Bereich der öffentlichen Investitionen und des Wasserwirtschaftsfonds?

 

12. Wieso soll eine “verbesserte Erfassung von Funktionszulagen” (wobei offensichtlich

      Aufsichtsratsvergütungen und Funktionsvergütungen gemeint sind) ein Mehraufkommen

      von 0,6 Milliarden Schilling erbringen, da diese Vergütungen auch derzeit voll

      steuerpflichtig sind?

 

13. Aus welchen Gründen soll der Wegfall des Belastungsprozentsatzes ein

      Steuermehraufkommen von 4,5 Milliarden Schilling erbringen?

 

14. Planen Sie die Streichung der begünstigten Besteuerung der nachgezahlten

       Urlaubsentschädigung?

 

15. Wenn ja, um wieviel Prozent würde in diesem Fall die steuerliche Belastung der

      Urlaubsentschädigung eines Angestellten (20.000 Schilling brutto monatlich, 30

      Werktage) steigen?

 

16. Durch den Wegfall der Hälfte des Arbeitnehmerabsetzbetrages ergibt sich für alle

      lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Steuererhöhung um 750 Schilling jährlich. In

      welcher Höhe müsste ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer private

      Pensionsvorsorgeleistungen tätigen, um diese Steuererhöhung zu kompensieren?

17. In welchem Ausmaß wird ein Einkommensbezieher, der 70.000 Schilling brutto monatlich

      verdient, durch die geplante Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag ab 30.000

      Schilling Bruttoeinkommen belastet und in welchem Ausmaß ein Einkommensbezieher,

     der 40.000 Schilling brutto monatlich verdient?

 

18. Welche Steuermehrbelastung tritt bei einer Pension von 25.000 Schilling brutto monatlich

      durch die geplante Einschleifregelung ab 20.000 Schilling Bruttopension ein?

 

19. Wann und durch welche Maßnahmen planen Sie - vor dem Hintergrund Ihrer mehrfach

      getätigten Aussage, dass in allen Bereichen gespart werden wird und dabei “als oberstes

      Prinzip ... diese Regierung in besonderer Weise soziale Gerechtigkeit ermöglichen wird.

      ...” - diese soziale Gerechtigkeit im Bereich der Agrarförderungen (insbesondere bei den

     Marktordnungsprämien) umzusetzen und welche Summen zur gerechteren Verteilung

     einerseits und zur Budgetkonsolidierung andererseits werden Sie in den Budgets 2001 bis

     2003 vorsehen?

 

20. Durch welche Maßnahmen und in welchem Ausmaß tragen Großbauern und Gutsherren

      zur Budgetkonsolidierung bei?

 

21. Unter der irreführenden Bezeichnung “soziale Treffsicherheit” sollen Sozial ausgaben um

       5 Milliarden Schilling reduziert werden.

 

      a) Wie definiert die Bundesregierung “soziale Treffsicherheit”, wenn es sich dabei nicht

          um Kürzungen von Sozialausgaben handeln soll?

      b) Welche Umverteilungsmaßnahmen “von oben nach unten” sind zur Erhöhung der

           sozialen Treffsicherheit vorgesehen?

       c) Durch welche Maßnahmen sollen jährlich 5 Milliarden Schilling eingespart werden und

           welche Gruppen sollen davon betroffen werden?

      d)  Welche konkreten Pläne zur Bekämpfung der Armut in Österreich verfolgen Sie?

 

22. Der angekündigte Abbau von 15.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde trotz

      mehrmaliger Nachfragen im Rahmen des Budgetgipfels am 1.9.2000 nicht konkretisiert.

 

      a) Wie hoch ist der Anteil der in den Ruhestand zu versetzenden Beamten an der geplanten

      Reduzierung um 15.000 Beschäftigten?
     b) Wie hoch ist der Anteil, der auf Ausgliederungen entfallen soll und wie hoch werden

     die tatsächlichen Personaleinsparungen sein?

 

     c)Durch welche Maßnahmen erfolgt jene Personalreduzierung, die sich nicht durch

     Ausgliederungen oder durch den natürlichen Abgang ergibt?

 

     d)In welchen Bereichen werden die Personalreduzierungen und Ausgliederungen

     vorgenommen werden?

 

     e)Was planen Sie hinsichtlich der pragmatisierten Bediensteten im Bereich der

     Ausgliederungen?

 

     f) Wie schätzen Sie die Auswirkungen des Personalabbaus im öffentlichen Dienst auf den

     Arbeitsmarkt ein und welche konkrete Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

     werden Sie treffen?

 

23. Inwiefern ist die geplante Abschöpfung von Fondsüberschüssen im Ausmaß von 10,9

      Milliarden Schilling (die aus Steuer - und Beitragsleistungen entstanden sind) eine

      ausgabenseitige Maßnahme?

 

24. Wie hoch ist der Anteil von einnahmenseitigen Maßnahmen am gesamten

      Konsolidierungsvolumen, wenn die Abschöpfung von Fondsüberschüssen im Ausmaß

      von 10,9 Milliarden Schilling korrekterweise zur Einnahmenseite gezählt werden?

 

25. Der Beitrag der Länder zur Budgetkonsolidierung soll 30 Milliarden Schilling betragen. In

      welchem Ausmaß ist dieser Beitrag auf tatsächliche Ausgabenkürzungen und in welchem

      Ausmaß auf Maastricht - Budgetkosmetik (Ausgliederungen) zurückzuführen?

 

26. Wie hoch ist der Anteil von Einmalmaßnahmen im Rahmen der Budgetkonsolidierung?

 

27. Steht die geplante Anhebung der KFZ - Steuer auf LKW (Mehraufkommen: 0,9 Milliarden

      Schilling) in Zusammenhang mit einer weiteren Aufschiebung der LKW - Maut über das

      Jahr 2002 hinaus?

 

      a) Welche für 2001 geplanten Straßenbauprojekte werden auf Grund der

      Konsolidierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können?

       b)Welche ab 2002 geplanten Straßenbauprojekte werden durch die zu erwartenden

       Mindereinnahmen im Vergleich zur LKW - Maut nicht durchgeführt werden können?

 

28. Trifft es zu, dass ein weiterer linearer Ausgabenabschlag für alle Ressorts in der Höhe von

       2 % (orientiert am bereinigten Bundesvoranschlag 2000) für das Jahr 2001 vorgesehen

       ist?

 

29. Wenn ja, inwiefern dient ein linearer Ausgabenabschlag dem Ziel einer

      zukunftsorientierten Prioritätensetzung?

 

30. Durch welche Maßnahmen soll im Bereich der Schulen und Universitäten eine

       nachhaltige Senkung des Personalaufwandes sichergestellt werden, ohne dass Planstellen

       abgebaut werden?

 

31. Wie soll das von Ihnen beim Budgetgipfel am 1.9.2000 angekündigte

      “Offensivprogramm für Forschung und Entwicklung” im Ausmaß von mindestens 10

      Milliarden Schilling finanziert werden?

 

32. Wird dadurch das Ziel der Erhöhung der Forschungsquote am Bruttoinlandsprodukt auf

       2,5 % erreicht?

 

33. Wird die im Koalitionsübereinkommen angekündigte Technologieoffensive im Bereich

      der Schulen durchgeführt und in welcher Weise ist deren Finanzierung sichergestellt?

 

34. Sind die im Koalitionsübereinkommen angekündigten Mehrausgaben und

      Mindereinnahmen (Bundesheer, Agrarförderung, Kinderscheck, Senkung der

      Lohnnebenkosten) noch aufrecht und in welchen Jahren und in welchem finanziellen

      Ausmaß sollen diese Maßnahmen realisiert werden? Wodurch wird die Finanzierung

      dieser Maßnahmen sichergestellt? Welche budgetären Vorbelastungen ergeben sich aus

      diesen Maßnahmen?

 

35. Wird durch das von Ihnen vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Budgetkonsolidierung -

      wie von der Bundesregierung angekündigt - die Steuerquote (gemessen am BIP) sinken?

 

36. Würden Sie eine Erhöhung der Steuerquote am BIP als den von der Bundesregierung

      angekündigten Belastungsstopp bezeichnen?

37. Während die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 1999 nur 0,6 Prozentpunkte betrug,

      stieg die Inflationsrate im Juli 2000 auf 2,8 % an. Diese Steigerung der Verbraucherpreise

      ist die höchste seit sieben Jahren, während die Inflationsrate in Deutschland, dem

      wichtigsten Handelspartner Österreichs, das von der Euroschwäche und der

      Ölpreissteigerung genauso betroffen wurde, die Inflationsrate im Juli nur bei 1,8 % lag. In

      welchem Ausmaß haben zu dieser extremen Steigerung der Inflationsrate die von dieser

      Regierung bereits gesetzten Maßnahmen beigetragen?

 

38. Die ÖBB/SCHIG sollen insgesamt 3 Milliarden Schilling zur Budgetsanierung beitragen.

 

      a)Bedeutet “zukunftsorientierte Infrastrukturpolitik” für Sie die Kürzung von

      Infrastrukturinvestitionen?

 

      b)Welche impulsgebenden Projekte werden zur Verbesserung der österreichischen

      Infrastruktur geplant und in welcher Weise sollen sie finanziert werden?

 

39. Wie wird sich die Struktur der personellen Einkommensverteilung in Österreich

      (Verteilung der verfügbaren Nettoeinkommen nach Personen bzw. Haushalten),

      dargestellt in Einkommensdezilen, aufgrund der Gesamtheit der

      Konsolidierungsmaßnahmen in den Budgets 2000/2001/2002 verändern?

 

40. In welchem Ausmaß werden die Einkommensvorteile aus der Steuerreform 2000, gegen

      die die FPÖ im Juni 1999 im Nationalrat gestimmt hat, durch die von Ihnen für 2001/2002

      geplanten steuerlichen Maßnahmen verringert?

 

41. Welche Maßnahmen werden Sie treffen um das hohe Ausmaß von Steuerrückständen zu

      verringern?

 

42. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gegen das ,,Schwarzunternehmertum" vorgehen?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG - NR

dringlich zu behandeln, dem Antragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben

und hierüber eine Debatte abzuführen.