1178/J XXI.GP
DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 93 Abs. 2 GOG - NR
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Verzetnitsch, Mag. Maria Kubitschek, Gradwohl
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Fortsetzung des budgetären Belastungskurses der österreichischen
Bundesregierung
Im Rahmen der Fortsetzung des Budgetgipfels der Bundesregierung am 1. September 2000
wurde seitens des Bundesministers für Finanzen erklärt, diese Veranstaltung diene dazu, den
“Konkretisierungsgrad” der geplanten Budgetkonsolidierung “ein wenig zu erhöhen”.
Tatsächlich hat die Veranstaltung aber dazu geführt, dass viele Fragen offen geblieben sind.
Konkretisierungen fanden lediglich dort statt, wo es um zusätzliche Belastungen und
Steuererhöhungen für Arbeitnehmer geht. Damit setzt die Bundesregierung nahtlos ihre
Politik der Belastung der kleinen und mittleren Einkommenbezieher fort, mit der sie mit dem
Budget 2000 durch Steuer - und Gebührenerhöhungen im Ausmaß von 14 Milliarden Schilling
jährlich begonnen hat. Angekündigte Konsolidierungsbeiträge der Unternehmer werden durch
die Bundesregierung bewusst überschätzt, Konsolidierungsbeiträge der großen
Vermögensbesitzer sind bestenfalls marginal, die Großbauern und Gutsherren werden in
keiner Weise zur Budgetkonsolidierung herangezogen.
Im steuerlichen Bereich sind unbefristete Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und
Pensionisten vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollen die Maßnahmen im Unternehmensbereich
nur befristet beschlossen werden. Darüber hinaus hat der Finanzminister den Unternehmern
eine Körperschaftssteuersenkung ab 2003 um drei Prozentpunkte als Kompensation in
Aussicht gestellt. Durch die massive Mehrbesteuerung der Urlaubsentschädigung, durch die
Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages, durch die geplante Einschleifregelung beim
allgemeinen Absetzbetrag und beim Pensionistenabsetzbetrag werden, wie bereits im Jahr
2000, die kleinen und mittleren Einkommen überproportional belastet. Die im internationalen
Vergleich bereits überdurchschnittlich hohe Besteuerung der Lohneinkommen wird durch
dieses Maßnahmenpaket weiter erhöht. Im Widerspruch zu allen Ankündigungen der
Regierung wird durch den eingeschlagenen Weg der Budgetkonsolidierung die Steuerquote
auf ein Rekordniveau angehoben.
Die Arbeiterkammer und der ÖGB haben in einer Pressekonferenz am 4.9.2000 folgende
Beispiele für eine massive steuerliche Höherbelastung von Arbeitnehmern durch die von der
Bundesregierung geplanten Maßnahmen vorgelegt:
1) Beseitiguug des Belastungsprozentsatzes bei der nachgezahlten Urlaubsentschädigung
Hinter der harmlos klingenden Beseitigung des festen Steuersatzes für
Urlaubsentschädigungen versteckt sich eine massive Maßnahme:
Zunächst wurde schon durch die “Aktion Unfairness” - wirksam ab 2001 - eine
arbeitsrechtliche Verschlechterung durch die Urlaubsaliquotierung vorgenommen, die die
Ansprüche auf Urlaubsentschädigung drastisch reduziert.
Beispiel:
Der Dienstvertrag eines Arbeitnehmers mit S 20.000,-- monatlich brutto wird vom
Dienstgeber aufgelöst (Dienstverhältnis vom 1.1.95 - 31.3.2001), die Urlaubsansprüche aus
den Vorjahren sind verbraucht:
Urlaubsentschädigung nach derzeitiger Rechtslage:
S 20.000,--:l2 x 14 : 26 x 30 = S 26.923,--
Anspruch nach Urlaubsaliquotierung (neue Rechtslage):
S 20.000,--:l2 x 14 : 26 x 30:12 x 3 = S 6.730,--
Nach dieser drastischen Schlechterstellung der Bruttoansprüche soll nun eine zusätzliche
steuerliche Belastung beschlossen, indem der jetzige Steuersatz von 6 % durch die laufende
Besteuerung (zusammen mit dem Gehalt) ersetzt wird. Das wirkt sich so aus:
Nettoabrechnung derzeitige Rechtslage Nettoabrechnung 2001
Urlaubsentschädigung S 26.923,-- S 6.730,--
SV-Beiträge - S 4.713,-- S 1.188,--
Lohnsteuer 6 % S 1.333.-- S 1.924.--LSt.lfd.
___________________________________________
Der Nettoverlust insgesamt beträgt bei
diesem Arbeitnehmer S 17.259,--.
2) Entfall des Belastungsprozentsatzes bei der Besteuerung von
Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen aus dem Vorjahr aufgrund
arbeitsgerichtlicher Verfahren und Zahlungen aus dem Insolvenz -
Ausfallsgeldfonds
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen (inkl. Sonderzahlungen) von
S 20.000,-- wird ungerechtfertigt entlassen und muß seine Schadenersatzansprüche einklagen.
Er gewinnt den Prozess nach zwei Jahren, zu diesem Zeitpunkt ist er wieder mit demselben
Einkommen in einem anderen Betrieb beschäftigt.
Er erhält 6 Monatsentgelte Kündigungsentschädigung d. s. S 120.000,-- brutto.
Besteuerung derzeit mit dem Belastungsprozentsatz (11,6 %), d.h. die Lohnsteuer von
S 120.000,-- beträgt S 11.463,--.
Nach der von der Bundesregierung ins Auge gefaßten laufenden Besteuerung der
Kündigungsentschädigung ergibt sich für diesen Arbeitnehmer (nach Jahresausgleich) eine
Lohnsteuerbelastung von S 34.492,--. Das heißt er verliert S 23.028,--.
Über diese Belastungen hinaus sollen nach dem Budgetkonsolidierungsplan der
Bundesregierung 5 Milliarden Schilling unter dem irreführendem Titel “Soziale
Treffsicherheit” eingespart werden. Unter anderem wird die Besteuerung der Unfallrenten und
der Entfall der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung
diskutiert. Eine Verwirklichung dieser Pläne hätte folgende Auswirkungen:
3) “Soziale Treffsicherheit, Fall 1”
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von S 14.000,--,
vollzeitbeschäftigt, erhält eine Unfallrente von S 3.000,--. Derzeit ist die Unfallrente
steuerfrei, unter dem Titel der sozialen Treffsicherheit plant die derzeitige Regierung eine
“Invalidensteuer”. Auswirkungen:
Bruttoeinkommen S 14.000,-- Bruttoeinkommen S 14.000,--
Unfallrente S 3.000,-- Unfallrente S 3.000,--
Durch die Invalidensteuer wird eine Einkommensminderung von S 841,-- ausgelöst.
4) “Soziale Treffsicherheit, Fall 2”
Entfall der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung.
Beispiel:
Ein Arbeiter mit einem Bruttomonatsgehalt von S 20.000,-- muß zusätzlich den
Krankenversicherungsbeitrag für seine einkommenslose Ehefrau bezahlen, wenn die
Mitversicherung entfällt.
Bruttolohn: S 20.000,--
SV - Beitrag AN S 3.640,-- (18,2 %)
LSt S 1.465.--
Bruttolohn: S 20.000,--
SV - Beitrag neu S 4.430,-- (22,15 %)
LSt S 1.213,--
Weil aber der Arbeitnehmerabsetzbetrag 2001 auch halbiert werden soll und sich das auch für
Personen mit einem Einkommen unter S 30.000,-- auswirken soll, verliert dieser
Arbeitnehmer zusätzlich S 63,--.
Nettoverlust insgesamt somit: S 600,-- pro
Monat!
Diese geplanten Maßnahmen stellen eine Fortsetzung der Belastungspolitik der Arbeitnehmer
dar, die die Bundesregierung mit dem Budget 2000 begonnen hat. Im Zuge dessen wurde eine
Reihe von Maßnahmen beschlossen, die gezielt untere und mittlere Einkommensgruppen
belasten. Nach Berechnung von Wirtschaftsforschern wurde durch die
Budgetbegleitmaßnahmen 2000 das unterste Einkommensdrittel der österreichischen
Haushalte mit 1,6 % seines Einkommens belastet, das reichste Drittel der österreichischen
Haushalte aber nur mit 0,8 %. Diese sozial ungerechte Verteilung der Belastungen ergibt sich
aus der Erhöhung einer Reihe von indirekten Steuern (Tabakabgabe, Elektrizitätsabgabe,
motorbezogene Versicherungssteuer, inklusive Umsatzsteuer) sowie der Erhöhung von
Gebühren. Mit dem Budget 2000 begann eine massive Umverteilungspolitik zugunsten von
Unternehmern, Selbstständigen, Landwirtschaft und zu Lasten der Arbeitnehmer, Verbraucher
und Pensionisten. Eine massive Umverteilung von Beziehern kleinerer Einkommen zu
einkommensstarken Gruppen wurde damit in Gang gesetzt. Diese negative
Umverteilungspolitik betrifft vor allem Frauen, da deren Einkommen im unteren Bereich der
Einkommenspyramide liegen.
Die von der Arbeiterkammer und dem ÖGB veröffentlichte Berechnung der Belastungen und
der Vorteile aus den Sparpaketen 2000/2003 zeigt folgendes Gesamtergebnis:
Die Arbeitnehmer werden im Jahr 2001 mit insgesamt 32,1 Milliarden Schilling belastet,
2002 mit 38,1 Milliarden Schilling und 2003 mit 44,7 Milliarden Schilling. Auf der
Unternehmerseite sind Belastungen nur 2001/2002 gegeben, ab 2003 lukrieren die
Unternehmer mindestens eine dreiviertel Milliarde Schilling an zusätzlichen
Vergünstigungen. Für die Pensionisten ergeben sich zusätzlich zu den
Pensionskürzungen (11,8 Milliarden Schilling im Jahr 2002) durch die geplante
Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag weitere Einkommensminderungen in
der Höhe von 1,5 Milliarden Schilling jährlich.
Im Einzelnen ergibt sich folgende
Verteilung der Belastungen und Vergünstigungen:
|
2001 |
2002 |
2003 |
Arbeitnehmer |
|
|
|
Motorbezogeneversicherungssteuer |
-4 |
-4 |
-4 |
Energiesteuer |
- 2,7 |
- 2,7 |
- 2,7 |
Autobahnvignette |
- 1,3 |
- 1,3 |
- 1,3 |
Gebührenerhöhungen |
- 1,5 |
- 1,5 |
- 1,5 |
|
|
|
|
Urlaubsaliquotierung |
- 3 |
- 3 |
- 3 |
Entfall Postensuchtag |
- 0,3 |
- 0,3 |
- 0,3 |
Selbstbehalt Krankenversicherung |
- 1 |
- 1 |
- 1 |
|
|
|
|
neue Steuererhöhungen: |
|
|
|
Urlaubs -, Kündigungsentschädigung |
- 4,5 |
- 4,5 |
- 4,5 |
Allgemeiner Absetzbetrag |
- 1,5 |
- 1,5 |
- 1,5 |
de - facto - Halbierung AN - Absetzbetrag |
- 1,5 |
- 1,5 |
-1,5 |
|
|
|
|
“Soziale Treffsicherheit” - Sozialabbau |
- 5 |
- 5 |
- 5 |
|
|
|
|
SUMME |
- 26.3 |
- 26.3 |
- 26.3 |
|
|
|
|
Pensionskürzungen |
- 5,8 |
- 11,8 |
- 18,4 |
|
|
|
|
SUMME inkl. Pensionen |
- 32.1 |
- 38.1 |
- 44.7 |
|
|
|
|
Unternehmer |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Motorbezogene Versicherungssteuer |
- 0,5 |
- 0,5 |
- 0,5 |
Energiesteuer |
- 0,8 |
- 0,8 |
- 0,8 |
Autobahnvignettte |
- 0,2 |
- 0,2 |
- 0,2 |
Gebührenerhöhungen |
- 0,5 |
- 0,5 |
- 0,5 |
Getränkesteuer - Ersatzlösung |
+ 1,5 |
+ 1,5 |
+ 1,5 |
Werbeabgabe |
+ 0,9 |
+ 0,9 |
+ 0,9 |
|
|
|
|
Urlaubsaliquotierung |
+ 2,3 |
+ 2,3 |
+ 2,3 |
Entfall Postensuchtag |
+ 0,3 |
+ 0,3 |
+ 0,3 |
Senkung Krankenvers. Beitrag |
+ 1 |
+ 1 |
+ 1 |
Besteuerung Stiftungen |
- 2,2 |
-2,2 |
-2,2 |
Kfz - Steuer |
- 0,9 |
- 0,9 |
0 |
Road pricing |
0 |
0 |
- 3 ? |
Abschaffung Investitionsfreibetrag |
- 6 |
- 6 |
- 6 |
|
|
|
|
Einschränkung von Rückstellungen |
- 3 |
- 3 |
- 3 |
Gebäude AFA - Verlängerung |
- 2,5 |
- 2,5 |
- 2,5 |
Begrenzung Verlustvortrag |
- 2,5 |
- 2,5 |
- 2,5 |
Erbschafts - und Schenkungsteuer |
- 0,75 |
- 0,75 |
- 0,75 |
Verzinsung von Steuernachzahlung |
- 0,75 |
- 0,75 |
- 0,75 |
|
|
|
|
Geschenke Lohnnebenkostensenkung |
|
|
+ 12,4 |
Versprochene KÖSt - Senkung 2003 |
|
|
+ 5 |
|
|
|
|
SUMME |
- 14.6 |
- 14.6 |
+ 0.7 |
|
|
|
|
Pensionisten |
|
|
|
|
|
|
|
Absetzbetrag - Senkung |
-1.5 |
- 1.5 |
- 1.5 |
Die negative Einschätzung der Sparpakete der Bundesregierung wird auch von Vertretern der
der Wirtschaft und konservativen Kommentatoren geteilt.
So schreibt etwa die “Presse" in einem Kommentar vom 2.9.2000 zu den geplanten
Steuererhöhungen: “Natürlich ist die Abschaffung des Investitionsfreibetrages de facto eine
Erhöhung der Körperschaftssteuer. Ebenso wie die Reduktion des
Arbeitnehmerabsetzbetrages eine Lohnsteuererhöhung darstellt. Und ob man nun
Erbschaftssteuersätze oder Einheitswerte anhebt - heraus kommt immer eine
Steuererhöhung.”
Zu den vagen Einsparungsplänen auf der Ausgabenseite stellt die Presse im selben
Kommentar fest: “Schließlich stimmt auch bedenklich, dass zwar die Einnahmen detailliert
feststehen, die Einsparungen aber weitgehend vage sind. 10 Milliarden “Verwaltungsreform”
- niemand weiß genau, wie das gehen wird. 30 Milliarden aus dem Finanzausgleich - Länder
wissen schon wie. 5 Milliarden soziale Treffsicherheit
die Kommission tagt noch”.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Trifft es zu, dass die angekündigten steuerlichen Verschlechterungen für Arbeitnehmer
und Pensionisten unbefristet gelten sollen, die angekündigten steuerlichen Maßnahmen
bei Unternehmen dagegen laut Aussagen der Wirtschaftsvertreter beim Budgetgipfel am
1. September 2000 nur befristet?
2. Ab wann sollen die steuerlichen Maßnahmen im Unternehmensbereich aufgehoben
werden? Welche diese Maßnahmen werden von vorn herein zeitlich befristet?
3. Planen Sie ab 2003 eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 34 % auf 31 %,
obwohl die tatsächliche durchschnittliche Besteuerung der Unternehmensgewinne mit
18,8 % in Österreich deutlich unter dem Durchschnitt der EU - Staaten (23,6 %) liegt?
Welche Kompensationen für die Lohnsteuerpflichtigen sind ab 2003 geplant?
4. Laut Kurier vom 3.9.2000 erklärte Vorarlbergs Landeschef Herbert Sausgruber, dass er
bereits in zwei Jahren ein neues Sparpaket des Bundes erwarte, um das Budget
längerfristig ausgeglichen zu halten. Er warnt davor, Hoffnungen auf eine breite
Steuerentlastung ab 2003 zu wecken. Wie beurteilen Sie diese Aussage eines namhaften
VP - Budgetexperten?
5. Inwiefern dient eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes angesichts der extremen
Abweichung zwischen dem nominellen Steuersatz und dem tatsächlich von den
Unternehmen gezahlten Durchschnittssteuersatz der Annäherung an ein sozial gerechtes
Steuersystem?
6. Planen Sie, die laufenden Kapitalerträge der großen Vermögensbesitzer im Rahmen von
Stiftungen lediglich mit 12,25 % zu besteuern und darüber hinaus die Möglichkeit der
Anrechenbarkeit dieser Steuervorauszahlungen bei Ausschüttungen zu gewahren,
während die Zinserträge der kleinen Sparer weiterhin mit 25 % besteuert werden sollen?
7. In welcher Form und in welchem Ausmaß sollen Veräußerungsgewinne von Stiftungen
steuerlich erfasst werden?
8. Durch eine Änderung der Bewertung des Grundvermögens soll ein Mehraufkommen bei
der Erbschafts - und Schenkungssteuer von 1 Milliarde Schilling erzielt werden. Trifft es
zu, dass sich durch die von den Regierungsparteien beschlossene
Schenkungssteuerbefreiung von Sparbüchern die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei
größeren Grundvermögen fast beliebig umgehen lässt?
9. Trifft es zu, dass die Kapitalertragssteuer für Sparbücher von Devisenausländern durch
das EU - Recht auch für Österreich ohnehin in Kürze erforderlich wird?
10. Trifft es zu, dass die geplante Abschaffung des Investitionsfreibetrages die Ertragschancen
von Realkapitalinvestitionen, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, gegenüber
spekulativen Geldkapitalanlagen weiter verschlechtern wird?
11. Welche Auswirkungen auf die österreichische Bauwirtschaft und auf den Arbeitsmarkt
erwarten Sie durch die Verlängerung der Abschreibedauer von Gebäuden und durch die
Kürzungen im Bereich der öffentlichen Investitionen und des Wasserwirtschaftsfonds?
12. Wieso soll eine “verbesserte Erfassung von Funktionszulagen” (wobei offensichtlich
Aufsichtsratsvergütungen und Funktionsvergütungen gemeint sind) ein Mehraufkommen
von 0,6 Milliarden Schilling erbringen, da diese Vergütungen auch derzeit voll
steuerpflichtig sind?
13. Aus welchen Gründen soll der Wegfall des Belastungsprozentsatzes ein
Steuermehraufkommen von 4,5 Milliarden Schilling erbringen?
14. Planen Sie die Streichung der begünstigten Besteuerung der nachgezahlten
Urlaubsentschädigung?
15. Wenn ja, um wieviel Prozent würde in diesem Fall die steuerliche Belastung der
Urlaubsentschädigung eines Angestellten (20.000 Schilling brutto monatlich, 30
Werktage) steigen?
16. Durch den Wegfall der Hälfte des Arbeitnehmerabsetzbetrages ergibt sich für alle
lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Steuererhöhung um 750 Schilling jährlich. In
welcher Höhe müsste ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer private
Pensionsvorsorgeleistungen tätigen, um diese Steuererhöhung zu
kompensieren?
17. In welchem Ausmaß wird ein Einkommensbezieher, der 70.000 Schilling brutto monatlich
verdient, durch die geplante Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag ab 30.000
Schilling Bruttoeinkommen belastet und in welchem Ausmaß ein Einkommensbezieher,
der 40.000 Schilling brutto monatlich verdient?
18. Welche Steuermehrbelastung tritt bei einer Pension von 25.000 Schilling brutto monatlich
durch die geplante Einschleifregelung ab 20.000 Schilling Bruttopension ein?
19. Wann und durch welche Maßnahmen planen Sie - vor dem Hintergrund Ihrer mehrfach
getätigten Aussage, dass in allen Bereichen gespart werden wird und dabei “als oberstes
Prinzip ... diese Regierung in besonderer Weise soziale Gerechtigkeit ermöglichen wird.
...” - diese soziale Gerechtigkeit im Bereich der Agrarförderungen (insbesondere bei den
Marktordnungsprämien) umzusetzen und welche Summen zur gerechteren Verteilung
einerseits und zur Budgetkonsolidierung andererseits werden Sie in den Budgets 2001 bis
2003 vorsehen?
20. Durch welche Maßnahmen und in welchem Ausmaß tragen Großbauern und Gutsherren
zur Budgetkonsolidierung bei?
21. Unter der irreführenden Bezeichnung “soziale Treffsicherheit” sollen Sozial ausgaben um
5 Milliarden Schilling reduziert werden.
a) Wie definiert die Bundesregierung “soziale Treffsicherheit”, wenn es sich dabei nicht
um Kürzungen von Sozialausgaben handeln soll?
b) Welche Umverteilungsmaßnahmen “von oben nach unten” sind zur Erhöhung der
sozialen Treffsicherheit vorgesehen?
c) Durch welche Maßnahmen sollen jährlich 5 Milliarden Schilling eingespart werden und
welche Gruppen sollen davon betroffen werden?
d) Welche konkreten Pläne zur Bekämpfung der Armut in Österreich verfolgen Sie?
22. Der angekündigte Abbau von 15.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde trotz
mehrmaliger Nachfragen im Rahmen des Budgetgipfels am 1.9.2000 nicht konkretisiert.
a) Wie hoch ist der Anteil der in den Ruhestand zu versetzenden Beamten an der geplanten
Reduzierung um
15.000 Beschäftigten?
b) Wie hoch ist der Anteil, der auf Ausgliederungen entfallen
soll und wie hoch werden
die tatsächlichen Personaleinsparungen sein?
c)Durch welche Maßnahmen erfolgt jene Personalreduzierung, die sich nicht durch
Ausgliederungen oder durch den natürlichen Abgang ergibt?
d)In welchen Bereichen werden die Personalreduzierungen und Ausgliederungen
vorgenommen werden?
e)Was planen Sie hinsichtlich der pragmatisierten Bediensteten im Bereich der
Ausgliederungen?
f) Wie schätzen Sie die Auswirkungen des Personalabbaus im öffentlichen Dienst auf den
Arbeitsmarkt ein und welche konkrete Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
werden Sie treffen?
23. Inwiefern ist die geplante Abschöpfung von Fondsüberschüssen im Ausmaß von 10,9
Milliarden Schilling (die aus Steuer - und Beitragsleistungen entstanden sind) eine
ausgabenseitige Maßnahme?
24. Wie hoch ist der Anteil von einnahmenseitigen Maßnahmen am gesamten
Konsolidierungsvolumen, wenn die Abschöpfung von Fondsüberschüssen im Ausmaß
von 10,9 Milliarden Schilling korrekterweise zur Einnahmenseite gezählt werden?
25. Der Beitrag der Länder zur Budgetkonsolidierung soll 30 Milliarden Schilling betragen. In
welchem Ausmaß ist dieser Beitrag auf tatsächliche Ausgabenkürzungen und in welchem
Ausmaß auf Maastricht - Budgetkosmetik (Ausgliederungen) zurückzuführen?
26. Wie hoch ist der Anteil von Einmalmaßnahmen im Rahmen der Budgetkonsolidierung?
27. Steht die geplante Anhebung der KFZ - Steuer auf LKW (Mehraufkommen: 0,9 Milliarden
Schilling) in Zusammenhang mit einer weiteren Aufschiebung der LKW - Maut über das
Jahr 2002 hinaus?
a) Welche für 2001 geplanten Straßenbauprojekte werden auf Grund der
Konsolidierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können?
b)Welche ab 2002 geplanten Straßenbauprojekte werden durch die zu erwartenden
Mindereinnahmen im Vergleich zur LKW - Maut nicht durchgeführt werden können?
28. Trifft es zu, dass ein weiterer linearer Ausgabenabschlag für alle Ressorts in der Höhe von
2 % (orientiert am bereinigten Bundesvoranschlag 2000) für das Jahr 2001 vorgesehen
ist?
29. Wenn ja, inwiefern dient ein linearer Ausgabenabschlag dem Ziel einer
zukunftsorientierten Prioritätensetzung?
30. Durch welche Maßnahmen soll im Bereich der Schulen und Universitäten eine
nachhaltige Senkung des Personalaufwandes sichergestellt werden, ohne dass Planstellen
abgebaut werden?
31. Wie soll das von Ihnen beim Budgetgipfel am 1.9.2000 angekündigte
“Offensivprogramm für Forschung und Entwicklung” im Ausmaß von mindestens 10
Milliarden Schilling finanziert werden?
32. Wird dadurch das Ziel der Erhöhung der Forschungsquote am Bruttoinlandsprodukt auf
2,5 % erreicht?
33. Wird die im Koalitionsübereinkommen angekündigte Technologieoffensive im Bereich
der Schulen durchgeführt und in welcher Weise ist deren Finanzierung sichergestellt?
34. Sind die im Koalitionsübereinkommen angekündigten Mehrausgaben und
Mindereinnahmen (Bundesheer, Agrarförderung, Kinderscheck, Senkung der
Lohnnebenkosten) noch aufrecht und in welchen Jahren und in welchem finanziellen
Ausmaß sollen diese Maßnahmen realisiert werden? Wodurch wird die Finanzierung
dieser Maßnahmen sichergestellt? Welche budgetären Vorbelastungen ergeben sich aus
diesen Maßnahmen?
35. Wird durch das von Ihnen vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Budgetkonsolidierung -
wie von der Bundesregierung angekündigt - die Steuerquote (gemessen am BIP) sinken?
36. Würden Sie eine Erhöhung der Steuerquote am BIP als den von der Bundesregierung
angekündigten Belastungsstopp bezeichnen?
37. Während die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 1999 nur 0,6 Prozentpunkte betrug,
stieg die Inflationsrate im Juli 2000 auf 2,8 % an. Diese Steigerung der Verbraucherpreise
ist die höchste seit sieben Jahren, während die Inflationsrate in Deutschland, dem
wichtigsten Handelspartner Österreichs, das von der Euroschwäche und der
Ölpreissteigerung genauso betroffen wurde, die Inflationsrate im Juli nur bei 1,8 % lag. In
welchem Ausmaß haben zu dieser extremen Steigerung der Inflationsrate die von dieser
Regierung bereits gesetzten Maßnahmen beigetragen?
38. Die ÖBB/SCHIG sollen insgesamt 3 Milliarden Schilling zur Budgetsanierung beitragen.
a)Bedeutet “zukunftsorientierte Infrastrukturpolitik” für Sie die Kürzung von
Infrastrukturinvestitionen?
b)Welche impulsgebenden Projekte werden zur Verbesserung der österreichischen
Infrastruktur geplant und in welcher Weise sollen sie finanziert werden?
39. Wie wird sich die Struktur der personellen Einkommensverteilung in Österreich
(Verteilung der verfügbaren Nettoeinkommen nach Personen bzw. Haushalten),
dargestellt in Einkommensdezilen, aufgrund der Gesamtheit der
Konsolidierungsmaßnahmen in den Budgets 2000/2001/2002 verändern?
40. In welchem Ausmaß werden die Einkommensvorteile aus der Steuerreform 2000, gegen
die die FPÖ im Juni 1999 im Nationalrat gestimmt hat, durch die von Ihnen für 2001/2002
geplanten steuerlichen Maßnahmen verringert?
41. Welche Maßnahmen werden Sie treffen um das hohe Ausmaß von Steuerrückständen zu
verringern?
42. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gegen das ,,Schwarzunternehmertum" vorgehen?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG - NR
dringlich zu behandeln, dem Antragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben
und hierüber eine Debatte abzuführen.