1181/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Josef Cap

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend den Regierungsbeauftragten für EU - Erweiterungsfragen

 

Am 17. März d.J. wurde der ehemalige Vizekanzler und ÖVP - Obmann Erhard Busek von der

Bundesregierung zum Regierungsbeauftragten für EU - Erweiterungsfragen ernannt.

Bundeskanzler Schüssel definierte es als Aufgabenstellung für den Regierungsbeauftragten,

die notwendige Kommunikationsarbeit mit den Beitrittskandidaten zu leisten (APA - Journal

Europa, 16. März 2000). Erhard Busek sei geeignet, da er gute Kontakte zu den

Beitrittskandidaten habe und durch sein Engagement sehr viele Informationen besitze,

begründete Vizekanzlerin Riess - Passer die Zustimmung der FPÖ zur Ernennung Buseks

(APA - Journal Europa, 31. August 2000).

 

Im Verlauf des Sommers wurde seitens der FPÖ wiederholt öffentlich Kritik an der Tätigkeit

Erhard Buseks geäußert. FPÖ - Klubobmann Westenthaler und FPÖ - Verteidigungsminister

Scheibner forderten mehrfach seine Ablöse. Eine Diskussion im Ministerrat am 29. August

d.J. führte schließlich zu einem Ergebnis, das offenbar von den Regierungsparteien

unterschiedlich interpretiert wird. Während Bundeskanzler Schüssel verkündete, daß Erhard

Busek weiter Regierungsbeauftragter für die EU - Osterweiterung bleibe, erklärte

Verteidigungsminister Scheibner, daß Busek nicht mehr das Vertrauen der FPÖ -

Regierungsmitglieder genieße. Die FPÖ sehe ihn nur mehr als Berater der Außenministerin.

Vizekanzlerin Riess-Passer meinte, Busek habe das Vertrauen zur Regierungspartei FPÖ

„vorsätzlich“ beschädigt. Die ÖVP könne sich ruhig einen eigenen Beauftragten leisten.

Regierungsbeauftragter könne aber nur jemand sein, der das Vertrauen beider Parteien habe

(Der Standard, 30. August 2000).

 

Der Konflikt in der österreichischen Bundesregierung über den vor knapp einem halben Jahr

ernannten Regierungsbeauftragte wurde von den internationalen Medien kritisch reflektiert.

Die FAZ etwa, die unter dem Titel ‚,Busek ist nur noch ein halber Regierungsbeauftragter“

ausführlich berichtete, befürchtet, daß bei den Beitrittskandidaten „der Eindruck entstehen

mußte, daß hinter dem Streit darüber, ob Busek von nun an nicht mehr für die gesamte

Regierung spricht, der Konflikt um die Sache steht, also um die Erweiterung selbst“ (FAZ, 1.

September 2000).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wie beurteilen Sie die bisherige Tätigkeit Erhard Buseks als Regierungsbeauftragter

    für die EU - Erweiterung?

 

2. Welche inhaltlichen Gründe wurden seitens der FPÖ für die Ablöse Erhard Buseks

    als Regierungsbeauftragter geltend gemacht?

 

3. Ist aus Ihrer Sicht der Konflikt um die Tätigkeit Erhard Buseks Ausdruck

unterschiedlicher Auffassungen der Regierungsparteien über Fragen im

Zusammenhang mit der Erweiterung, etwa hinsichtlich der Vorgangsweise bei den

Benes - Dekreten und den AVNOJ - Bestimmungen?

 

4. Ist Erhard Busek weiterhin Regierungsbeauftragter für die EU - Erweiterung?

 

5. Wie sind die Kompetenzen des Regierungsbeauftragten für die EU - Erweiterung

    definiert?

 

6. Ist Erhard Busek legitimiert, in seinen Kontakten mit den Beitrittskandidaten für die

    österreichische Bundesregierung zu sprechen?

 

7. Wer trägt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des

    Regierungsbeauftragten für die EU - Erweiterung anfallen (Reisekosten etc.)?

 

8. Sind Sie der Auffassung, daß der über die Medien geführten Konflikt zwischen den

    beiden Regierungsparteien die Glaubwürdigkeit Österreichs in der Frage der

    Erweiterung stärkt?