1189/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

Betreffend Zweckbindung der pflegegeldrelevanten Einnahmen zur Finanzierung des

erhöhten Pflegegeldes

 

 

Immer wieder wird in den Medien berichtet, daß das erhöhte Pflegegeld, welches mit

1.7.1993 eingeführt wurde, nicht mehr finanzierbar ist. Um den dafür zusätzlich notwendigen

Mehraufwand sicherzustellen, wurde mit 1.7.1993 zur Finanzierung des Differenzbetrages

(erhöhtes Pflegegeld) folgende Berechnung erstellt:

  jährliche Kosten der neuen Pflegegeldregelung (ab 1.7.93)

- bis 1.7.93 bestandene Leistungen (Hilflosenzuschuß und Pflegegeld der Länder)

= Differenzbetrag = erforderlicher Mehraufwand = tatsächliche Kosten des erhöhten

  Pflegegeldes pro Jahr

 

Um die tatsächlichen Kosten des erhöhten Pflegegeldes finanzieren zu können, wurde,

ebenfalls mit 1.7.1993 eine Anhebung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrages

(auch für Sonderzahlungen - daher 14 x jährlich!) für ArbeitnehmerInnen und

ArbeitgeberInnen um jeweils 0,2 % bzw. für PensionistInnen um 0,6% beschlossen.

 

In den Redebeiträgen (Plenum 1993) zu den Themen Krankenversicherungsbeitragserhöhung

und Neuregelung der Pflegevorsorge per 1.7.93 wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß

die daraus resultierenden Mehreinnahmen zur Finanzierung der Pflegevorsorge aufgrund der

Anhebung des Krankenversicherungsbeitragssatzes zwar nicht (wie z.B. der FLAF)

zweckgebunden werden kann, aber diese Mehreinnahmen ausschließlich zur Finanzierung

der tatsächlichen Kosten des erhöhten Pflegegeldes herangezogen werden. Überschüsse, so

hieß es damals, werden zur jährlichen Valorisierung bzw. zur weiteren Verbesserung der

neuen Pflegegeldregelung verwendet werden.

 

Die defacto zweckgebundenen Mehreinnahmen zur Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes

sind seit Inkrafttreten der beiden Beschlüsse pro Jahr weitaus höher als die tatsächlichen

Kosten, die der Bund die an die PflegegeldbezieherInnen als erhöhtes Pflegegeld weitergibt.

 

Die durch den Bund ständig kolportierten Kosten des erhöhten Pflegegeldes welches

angeblich im Jahr 2000 bereits bei 18,5 Milliarden Schilling liegt und im Jahr 2001 bereits 20

Milliarden Schilling betragen soll, entsprechen keinesfalls der Wahrheit, da einerseits das

Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde und anderseits vor Einführung des erhöhten

Pflegegeldes pflegebedürftige Menschen Anspruch auf einen Hilflosenzuschuß hatten.

 

Auch die Länder haben bis dato vom erhöhten Pflegegeld profitable Beträge angespart oder,

so wie der Bund, mißbräuchlich andere Budgetlöcher mit den pflegegeldrelevanten

Überschüssen gestopft. Durch das erhöhte Pflegegeld an PensionsbezieherInnen, die Insassen

in Alten -, Pflege - oder Behindertenanstalten sind bzw. sgn. teilstationäre Hilfe -, Pflege und

Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen, konnten die Deckungsbeiträge zu den

Tagsätzen, welche die Länder zu tragen haben, wesentlich reduziert werden. Das dadurch den

Ländern verbleibende Körberlgeld wurde, so wie mit dem Bund vereinbart, (15a Verträge)

nicht einmal im Ansatz für bedürfnisgerechte ambulante Angebote aufgewendet.

Die durch den Bund ständig kolportierten Kosten des erhöhten Pflegegeldes welches

angeblich im Jahr 2000 bereits bei 18,5 Milliarden Schilling liegt und im Jahr 2001 bereits 20

Milliarden Schilling betragen soll, entsprechen keinesfalls der Wahrheit, da einerseits das

Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde und anderseits vor Einführung des erhöhten

Pflegegeldes pflegebedürftige Menschen Anspruch auf einen Hilflosenzuschuß hatten.

 

Der Verdacht, daß die Einnahmen durch die Krankenversicherungserhöhung weit höher liegt,

als der Bund für das erhöhte Pflegegeld aufwendet, erhärtet sich auch dadurch, daß im

Zeitraum vom 1.7.93 bis 31.12.99 einerseits zumindest jährliche Erhöhungen/Anpassungen

von krankenversicherungspflichtigen Leistungen stattfanden, anderseits die Arbeitslosigkeit

gerade in den letzten Jahren stark rückgängig ist. Diese Tatsachen wirken sich zusätzlich auf

die Einnahmen des Bundes aus und führen zu einer weiteren positiven Finanzierung des

erhöhten Pflegegeldes.

 

Hinzu kommt noch, daß das Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde, also die Mehrein -

nahmen durch die Leistungssteigerungen und damit auch die Mehreinnahmen aufgrund der

Krankenversicherungsbeitragserhöhung pro Jahr nicht an die PflegegeldbezieherInnen

weitergegeben wurden.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

A N F R A G E

 

 

1) Sind Sie auch der Meinung, daß die Einnahmen aus der, seit 1.7.93 wirksamen,

    Krankenversicherungsbeitragserhöhung, welche ausschließlich zum Zweck der

    Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes eingeführt wurde, auch ausschließlich für die

    Auszahlung des erhöhten Pflegegeldes verwendet, und so wie es beim FLAF seit Jahren

    bereits der Fall ist, zweckgebunden werden soll?

    Wenn ja: wie lautet ihre Stellungnahme?

    Wenn nein: warum nicht?