1189/J XXI.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
Betreffend Zweckbindung der pflegegeldrelevanten Einnahmen zur Finanzierung des
erhöhten Pflegegeldes
Immer wieder wird in den Medien berichtet, daß das erhöhte Pflegegeld, welches mit
1.7.1993 eingeführt wurde, nicht mehr finanzierbar ist. Um den dafür zusätzlich notwendigen
Mehraufwand sicherzustellen, wurde mit 1.7.1993 zur Finanzierung des Differenzbetrages
(erhöhtes Pflegegeld) folgende Berechnung erstellt:
jährliche Kosten der neuen Pflegegeldregelung (ab 1.7.93)
- bis 1.7.93 bestandene Leistungen (Hilflosenzuschuß und Pflegegeld der Länder)
= Differenzbetrag = erforderlicher Mehraufwand = tatsächliche Kosten des erhöhten
Pflegegeldes pro Jahr
Um die tatsächlichen Kosten des erhöhten Pflegegeldes finanzieren zu können, wurde,
ebenfalls mit 1.7.1993 eine Anhebung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrages
(auch für Sonderzahlungen - daher 14 x jährlich!) für ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen um jeweils 0,2 % bzw. für PensionistInnen um 0,6% beschlossen.
In den Redebeiträgen (Plenum 1993) zu den Themen Krankenversicherungsbeitragserhöhung
und Neuregelung der Pflegevorsorge per 1.7.93 wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß
die daraus resultierenden Mehreinnahmen zur Finanzierung der Pflegevorsorge aufgrund der
Anhebung des Krankenversicherungsbeitragssatzes zwar nicht (wie z.B. der FLAF)
zweckgebunden werden kann, aber diese Mehreinnahmen ausschließlich zur Finanzierung
der tatsächlichen Kosten des erhöhten Pflegegeldes herangezogen werden. Überschüsse, so
hieß es damals, werden zur jährlichen Valorisierung bzw. zur weiteren Verbesserung der
neuen Pflegegeldregelung verwendet werden.
Die defacto zweckgebundenen Mehreinnahmen zur Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes
sind seit Inkrafttreten der beiden Beschlüsse pro Jahr weitaus höher als die tatsächlichen
Kosten, die der Bund die an die PflegegeldbezieherInnen als erhöhtes Pflegegeld weitergibt.
Die durch den Bund ständig kolportierten Kosten des erhöhten Pflegegeldes welches
angeblich im Jahr 2000 bereits bei 18,5 Milliarden Schilling liegt und im Jahr 2001 bereits 20
Milliarden Schilling betragen soll, entsprechen keinesfalls der Wahrheit, da einerseits das
Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde und anderseits vor Einführung des erhöhten
Pflegegeldes pflegebedürftige Menschen Anspruch auf einen Hilflosenzuschuß hatten.
Auch die Länder haben bis dato vom erhöhten Pflegegeld profitable Beträge angespart oder,
so wie der Bund, mißbräuchlich andere Budgetlöcher mit den pflegegeldrelevanten
Überschüssen gestopft. Durch das
erhöhte Pflegegeld an PensionsbezieherInnen, die Insassen
in Alten -, Pflege - oder Behindertenanstalten sind bzw. sgn. teilstationäre Hilfe -, Pflege und
Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen, konnten die Deckungsbeiträge zu den
Tagsätzen, welche die Länder zu tragen haben, wesentlich reduziert werden. Das dadurch den
Ländern verbleibende Körberlgeld wurde, so wie mit dem Bund vereinbart, (15a Verträge)
nicht einmal im Ansatz für bedürfnisgerechte ambulante Angebote aufgewendet.
Die durch den Bund ständig kolportierten Kosten des erhöhten Pflegegeldes welches
angeblich im Jahr 2000 bereits bei 18,5 Milliarden Schilling liegt und im Jahr 2001 bereits 20
Milliarden Schilling betragen soll, entsprechen keinesfalls der Wahrheit, da einerseits das
Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde und anderseits vor Einführung des erhöhten
Pflegegeldes pflegebedürftige Menschen Anspruch auf einen Hilflosenzuschuß hatten.
Der Verdacht, daß die Einnahmen durch die Krankenversicherungserhöhung weit höher liegt,
als der Bund für das erhöhte Pflegegeld aufwendet, erhärtet sich auch dadurch, daß im
Zeitraum vom 1.7.93 bis 31.12.99 einerseits zumindest jährliche Erhöhungen/Anpassungen
von krankenversicherungspflichtigen Leistungen stattfanden, anderseits die Arbeitslosigkeit
gerade in den letzten Jahren stark rückgängig ist. Diese Tatsachen wirken sich zusätzlich auf
die Einnahmen des Bundes aus und führen zu einer weiteren positiven Finanzierung des
erhöhten Pflegegeldes.
Hinzu kommt noch, daß das Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde, also die Mehrein -
nahmen durch die Leistungssteigerungen und damit auch die Mehreinnahmen aufgrund der
Krankenversicherungsbeitragserhöhung pro Jahr nicht an die PflegegeldbezieherInnen
weitergegeben wurden.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
A N F R A G E
1) Sind Sie auch der Meinung, daß die Einnahmen aus der, seit 1.7.93 wirksamen,
Krankenversicherungsbeitragserhöhung, welche ausschließlich zum Zweck der
Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes eingeführt wurde, auch ausschließlich für die
Auszahlung des erhöhten Pflegegeldes verwendet, und so wie es beim FLAF seit Jahren
bereits der Fall ist, zweckgebunden werden soll?
Wenn ja: wie lautet ihre Stellungnahme?
Wenn nein: warum nicht?