1190/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Schuhwerk von KraftfahrzeuglenkerInnen
In der ZiB 3 am 22. August 2000 wurde vom schweren Verkehrsunfall, in den
Gegenverkehrsbereichen auf der Westautobahn, bei dem mehrere junge Menschen
getötet wurden, berichtet.
Im Filmbeitrag wurden auch PKW und LKW Lenker bezüglich Raserei und
Nichtbeachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen befragt. In den Filmbeitrag war
ganz deutlich zu sehen, mit welchem Schuhwerk PKW und LKW Fahrer hinterm
Lenkrad saßen. Sowohl der LKW - wie auch der PKW Lenker trugen Sandalen, die im
Fersenbereich nicht einmal zu befestigen waren, also sgn. „Schlarpfen“.
Das Tragen von solchem Schuhwerk stellt schon beim Gehen eines erhebliches
Unfallrisiko dar, beim Autofahren ist dieses Schuhwerk überhaupt verboten, da für
den Fuß und die Zehen die entsprechende Stabilität und außerdem die Auflage - bzw.
Abrutschsicherheit nicht gegeben ist, die für das Bedienen der Pedale bei Kraftfahr -
zeugen unbedingt erforderlich ist.
Solche „Schuhe“ stellen beim Lenken eines Kraftfahrzeuges eine erhebliche
Gefährdung auch für andere StraßenbenutzerInnen dar und führen immer wieder zu
Unfällen, weil nicht richtig gebremst werden kann, bzw. das Schuhwerk hängen bleibt
und der Bremsvorgang dadurch behindert oder nicht durchgeführt werden kann.
Keiner der Sicherheitsbeamten, die in diesem Filmbeitrag Amtshandlungen
durchführten, haben die Fahrzeuglenker auf ihr nicht ordnungsgemäßes Schuhwerk
aufmerksam gemacht oder beanstandet.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
A N F R A G E
1) Wie hoch war 1999 ist die Anzahl von Verkehrsunfällen, bei denen Kraftfahrzeug -
benutzerInnen ein Schuhwerk trugen, welches für die Verkehrssicherheit nicht
entsprechend geeignet war?
2) Wie hoch war 1999 ist die Anzahl an Strafverfügungen, weil Kraftfahrzeug -
benutzerInnen ein Schuhwerk trugen, welches für die Verkehrssicherheit nicht
entsprechend geeignet war?
3) Inwieweit werden FahrschülerInnen in den Kursen im Rahmen der Verkehrs -
sicherheit darüber aufgeklärt, welches Schuhwerk für das Lenken eines
Kraftfahrzeuges verboten ist?
4) Wissen Sie auch, daß gerade im Sommer viele KraftfahrzeuglenkerInnen, gerade
im ländlichen Bereich, barfuß unterwegs sind?
Wenn ja: wie kann das in Zukunft verhindert werden?
5) Was werden Sie konkret tun, damit Verkehrsunfälle, ausgelöst durch mangelhaftes
Schuhwerk der KraftfahrzeuglenkerInnen, reduziert bzw. verhindert werden
können?
6) Wie hoch ist das Strafausmaß für KraftfahrzeuglenkerInnen, die aufgrund
mangelhaftem Schuhwerk einen Verkehrsunfall verursachen oder daran beteiligt
sind?