1190/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Schuhwerk von KraftfahrzeuglenkerInnen

 

In der ZiB 3 am 22. August 2000 wurde vom schweren Verkehrsunfall, in den

Gegenverkehrsbereichen auf der Westautobahn, bei dem mehrere junge Menschen

getötet wurden, berichtet.

Im Filmbeitrag wurden auch PKW und LKW Lenker bezüglich Raserei und

Nichtbeachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen befragt. In den Filmbeitrag war

ganz deutlich zu sehen, mit welchem Schuhwerk PKW und LKW Fahrer hinterm

Lenkrad saßen. Sowohl der LKW - wie auch der PKW Lenker trugen Sandalen, die im

Fersenbereich nicht einmal zu befestigen waren, also sgn. „Schlarpfen“.

Das Tragen von solchem Schuhwerk stellt schon beim Gehen eines erhebliches

Unfallrisiko dar, beim Autofahren ist dieses Schuhwerk überhaupt verboten, da für

den Fuß und die Zehen die entsprechende Stabilität und außerdem die Auflage - bzw.

Abrutschsicherheit nicht gegeben ist, die für das Bedienen der Pedale bei Kraftfahr -

zeugen unbedingt erforderlich ist.

Solche „Schuhe“ stellen beim Lenken eines Kraftfahrzeuges eine erhebliche

Gefährdung auch für andere StraßenbenutzerInnen dar und führen immer wieder zu

Unfällen, weil nicht richtig gebremst werden kann, bzw. das Schuhwerk hängen bleibt

und der Bremsvorgang dadurch behindert oder nicht durchgeführt werden kann.

 

Keiner der Sicherheitsbeamten, die in diesem Filmbeitrag Amtshandlungen

durchführten, haben die Fahrzeuglenker auf ihr nicht ordnungsgemäßes Schuhwerk

aufmerksam gemacht oder beanstandet.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

A N F R A G E

 

1) Wie hoch war 1999 ist die Anzahl von Verkehrsunfällen, bei denen Kraftfahrzeug -

    benutzerInnen ein Schuhwerk trugen, welches für die Verkehrssicherheit nicht

    entsprechend geeignet war?

 

2) Wie hoch war 1999 ist die Anzahl an Strafverfügungen, weil Kraftfahrzeug -

    benutzerInnen ein Schuhwerk trugen, welches für die Verkehrssicherheit nicht

    entsprechend geeignet war?

3) Inwieweit werden FahrschülerInnen in den Kursen im Rahmen der Verkehrs -

    sicherheit darüber aufgeklärt, welches Schuhwerk für das Lenken eines

    Kraftfahrzeuges verboten ist?

 

4) Wissen Sie auch, daß gerade im Sommer viele KraftfahrzeuglenkerInnen, gerade

    im ländlichen Bereich, barfuß unterwegs sind?

    Wenn ja: wie kann das in Zukunft verhindert werden?

 

5) Was werden Sie konkret tun, damit Verkehrsunfälle, ausgelöst durch mangelhaftes

    Schuhwerk der KraftfahrzeuglenkerInnen, reduziert bzw. verhindert werden

    können?

 

6) Wie hoch ist das Strafausmaß für KraftfahrzeuglenkerInnen, die aufgrund

    mangelhaftem Schuhwerk einen Verkehrsunfall verursachen oder daran beteiligt

    sind?