1191/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Betreffend krankenversicherungspflichtige Beitragsleistungen für den Zeitraum 1.7.1993 bis

31.12.1999

 

 

Immer wieder wird in den Medien berichtet, daß das erhöhte Pflegegeld, welches mit

1.7.1993 eingeführt wurde, nicht mehr finanzierbar ist. Um den dafür zusätzlich notwendigen

Mehraufwand sicherzustellen, wurde mit 1.7.1993 zur Finanzierung des Differenzbetrages

(erhöhtes Pflegegeld) folgende Berechnung erstellt:

  jährliche Kosten der neuen Pflegegeldregelung (ab 1.7.93)

- bis 1.7.93 bestandene Leistungen (Hilflosenzuschuß und Pflegegeld der Länder)

= Differenzbetrag = erforderlicher Mehraufwand = tatsächliche Kosten des erhöhten

  Pflegegeldes pro Jahr

 

Um die tatsächlichen Kosten des erhöhten Pflegegeldes finanzieren zu können, wurde,

ebenfalls mit 1.7.1993 eine Anhebung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrages

(auch für Sonderzahlungen - daher 14 x jährlich!) für ArbeitnehmerInnen und

ArbeitgeberInnen um jeweils 0,2 % bzw. für PensionistInnen um 0,6% beschlossen.

 

In den Redebeiträgen (Plenum 1993) zu den Themen Krankenversicherungsbeitragserhöhung

und Neuregelung der Pflegevorsorge per 1.7.93 wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß

die daraus resultierenden Mehreinnahmen zur Finanzierung der Pflegevorsorge aufgrund der

Anhebung des Krankenversicherungsbeitragssatzes zwar nicht (wie z.B. der FLAF)

zweckgebunden werden kann, aber diese Mehreinnahmen ausschließlich zur Finanzierung

der tatsächlichen Kosten des erhöhten Pflegegeldes herangezogen werden. Überschüsse, so

hieß es damals, werden zur jährlichen Valorisierung bzw. zur weiteren Verbesserung der

neuen Pflegegeldregelung verwendet werden.

 

Die defacto zweckgebundenen Mehreinnahmen zur Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes

sind seit Inkrafttreten der beiden Beschlüsse pro Jahr weitaus höher als die tatsächlichen

Kosten, die der Bund die an die PflegegeldbezieherInnen als erhöhtes Pflegegeld weitergibt.

 

Dies läßt sich wie folgt berechnen: Im Durchschnitt erhielten im Jahr 1999

 

40.410 Menschen Pflegegeldstufe 1

 S 969.g40.000, --

112.042 Menschen Pflegegeldstufe 2

 S 4,931.640.000,--

46.607 Menschen Pflegegeldstufe 3

S 3,182.325.960,--


 

36.130 Menschen Pflegegeldstufe 4                                                               S    3,700.434.600,--

19.798 Menschen Pflegegeldstufe 5                                                               S    2,753.743.416,--

4.647 Menschen Pflegegeldstufe 6                                                  S        881.405.784,--

2.940 Menschen Pflegegeldstufe 7                                                                 S        743.490.720,--

Pflegegeld des Bundes                                                                     S   17,162.880.480,--

abzüglich angepaßter Hilflosenzuschuß*                                                     S   11.760.000.000,--

vorläufiger Aufwand an erhöhtem Pflegegeld                             S     5,402.880.480,--

abzüglich Mehreinnahmen Krankenversicherungserhöhung**               S 8.000.000.000,--

Pflegegeldrelevanter Überschuß der 1999 NICHT an die

PflegegeldbezieherInnen weitergegeben wurde                        S 2,597.000.000,--

 

*) bis zur Einführung des erhöhten Pflegeldes wurde an pflegebedürftige Pensionsbezieher -

Innen ein Hilflosenzuschuß ausbezahlt. Dieser würde mit Stand März 1999 (inkl. jährlicher

Anhebung) derzeit durchschnittlich S 4000,-- 14 x jährlich betragen..

Laut BM für Soziales sind von den PflegegeldbezieherInnen mehr als 80 % älter als 60 Jahre

= 210.000 Personen, davon 150.000 Personen älter als 80 Jahre. Zumindest alle Personen in

diesen Altersgruppen mit Pflegegeldanspruch, hätten auch Anspruch auf Hilflosenzuschuß.

Dies würde nach heutigen Berechnungen einen Bundesbeitrag von 11,76 Milliarden Schilling

ergeben.

 

**) geschätzte Einnahmen zur Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes, aufgrund der im

Juli 93 wirksam gewordene Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages (14 x jährlich).

 

Die durch den Bund ständig kolportierten Kosten des erhöhten Pflegegeldes welches

angeblich im Jahr 2000 bereits bei 18,5 Milliarden Schilling liegt und im Jahr 2001 bereits 20

Milliarden Schilling betragen soll, entsprechen keinesfalls der Wahrheit, da einerseits das

Pflegegeld seit Jahren nicht valorisiert wurde und anderseits vor Einführung des erhöhten

Pflegegeldes pflegebedürftige Menschen Anspruch auf einen Hilflosenzuschuß hatten.

 

Auch die Länder haben bis dato vom erhöhten Pflegegeld profitable Beträge angespart oder,

so wie der Bund, mißbräuchlich andere Budgetlöcher mit den pflegegeldrelevanten

Überschüssen gestopft. Durch das erhöhte Pflegegeld an PensionsbezieherInnen, die Insassen

in Alten -, Pflege - oder Behindertenanstalten sind bzw. sgn. teilstationäre Hilfe -, Pflege und

Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen, konnten die Deckungsbeiträge zu den

Tagsätzen, welche die Länder zu tragen haben, wesentlich reduziert werden. Das dadurch den

Ländern verbleibende Körberlgeld wurde, so wie mit dem Bund vereinbart, (15a Verträge)

nicht einmal im Ansatz für bedürfnisgerechte ambulante Angebote aufgewendet.

 

Um endlich Klarheit zu schaffen, wie hoch tatsächlich der jährliche Bedarf ist, welcher durch

den Bund zusätzlich zu den Einnahmen aufgrund den bereits mehrmals erwähnten Kranken -

versicherungserhöhungsbeiträgen aufbringen muß, um die Kosten des erhöhten Pflegegeldes

finanzieren zu können.

 

Der Verdacht, daß die Einnahmen durch die Krankenversicherungserhöhung weit höher liegt,

als der Bund für das erhöhte Pflegegeld aufwendet, erhärtet sich auch dadurch, daß im

Zeitraum vorn 1.7.93 bis 31.12.99 einerseits zumindest jährliche Erhöhungen/Anpassungen

von krankenversicherungspflichtigen Leistungen stattfanden, anderseits die Arbeitslosigkeit

gerade in den letzten Jahren stark rückgängig ist. Diese Tatsachen wirken sich zusätzlich auf

die Einnahmen des Bundes aus und führen zu einer weiteren positiven Finanzierung des

erhöhten Pflegegeldes.

Hinzu kommt noch, daß das Pflegegeld Seit Jahren nicht valorisiert wurde, also die Mehrein -

nahmen durch die Leistungssteigerungen und damit auch die Mehreinnahmen aufgrund der

Krankenversicherungsbeitragserhöhung pro Jahr nicht an die PflegegeldbezieherInnen

weitergegeben wurden.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

A N F R A G E

 

1) Wie hoch war die Summe aller krankenversicherungspflichtigen Leistungen, welche zur

    Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen werden, für den Zeitraum

    1.7.1993 bis 31.12.1999?

    (Aufschlüsselung nach Kalenderjahr, Art der Versicherungsanstalt und Art der

    krankenversicherungspflichtigen Leistung)

 

2) Wie hoch war der Prozentsatz des Krankenversicherungsbeitrages, der zur Berechnung der

    jeweiligen Bemessungsgrundlage heranzuziehen war für den Zeitraum 1.7.1993 bis

    31.12.1999?

    (Aufschlüsselung nach Kalenderjahr, Versicherungsanstalt, Höhe des jeweiligen

    Prozentsatzes je Bemessungsgrundlage)

 

3) Wie hoch waren (lt. Frage 2) die daraus resultierenden Beiträge, welche sich aufgrund der

    (mit Wirkung 1.7.93 ) beschlossenen Krankenversicherungsbeitragserhöhung

    (pflegegeldbezogene Einnahmen) für den Zeitraum 1.7.93 bis 31.12.1999 ergab?

    (Aufschlüsselung nach Kalenderjahr, Versicherungsanstalt, Höhe der jeweiligen

    Bemessungsgrundlage und Summe der pflegegeldbezogenen Einnahmen)

 

4) Wie viele Personen erhielten insgesamt Pflegegeld des Bundes und wie hoch sind die

    Summen aller tatsächlich ausbezahlten Pflegegelder für den Zeitraum 1.7.93 bis

    31.12.99?

    (Auflistung nach Kalenderjahr, Anzahl der PflegegeldbezieherInnen, Versicherungsanstalt

    und Auszahlungssumme je Pflegegeldstufe)

 

5) Wie viele Personen erhielten zum Stichtag 1.6.93 Hilflosenzuschuß in welcher Höhe und

    wie hoch war die Gesamtsumme des Hilflosenzuschusses im Juni 1993?

    (Auflistung nach Anzahl der HiflosenzuschußbezieherInnen, Versicherungsanstalt und

    Auszahlungssumme)

 

6) Wie viele davon (lt. Frage 5) waren Frauen bzw. Männer mit dem niedrigen bzw. höheren

    Hilflosenzuschuß und über 20, 30, 40, 50, 6b, 70, 80, 90 Jahre alt bzw. älter als 90 Jahre?

 

7) Wie hoch war die jährliche Steigerung der HilflosenzuschußbezieherInnen in den Jahren

    1985 bis 30.6.1993?

    (Auflistung nach Jahre und Prozentsatz der Steigerung bzw. Anzahl der BezieherInnen)

 

8) Wie hoch wäre die geschätzte jährliche Steigerung der HilflosenzuschußbezieherInnen

    (aufgrund der gesetzlichen Verbesserung der Pensionsanspruchsberechtigung) in den

    Jahren 1994 bis 1999?

    (Aufschlüsselung nach geschätzter jährlicher Steigerung, Frauen, Männer und

    Kalenderjahr)

9) Erhalten pflegebedürftige Menschen, die aufgrund der alten gesetzlichen Regelung (bis

    30.6.93) keinen Anspruch auf Hilflosenzuschuß gehabt hätten, aufgrund der neuen

    Pflegegeldregelung ein erhöhtes Pflegegeld?

       Wenn ja: a) welche gesetzlichen Änderungen beinhaltet das Bundespflegegeldgesetz

       seit 1.7.93, welche das Hilflosenzuschußgesetz nicht vorsahen und wie lauten die

       Fassungen konkret?

       (Gegenüberstellung Hilflosenzuschußgesetz bis 31.6.1993 und Bundespflegegeld -

       gesetz ab 1.7.1993 im Bereich Anspruchsvoraussetzungen)

 

10) Wie hoch wären die Beträge des jeweiligen Hilflosenzuschußes für den Zeitraum 1.1.1994

    bis 31.12.1999, wenn dieser, sowie vor dem 1.7.93 nach den jeweiligen

    Pensionserhöhungen angehoben worden wäre?

    (Aufschlüsselung nach Jahren und Höhe des jeweiligen Hilflosenzuschußes)

 

11) Sind Sie auch der Meinung, daß die Einnahmen aus der, seit 1.7.93 wirksamen,

    Krankenversicherungsbeitragserhöhung, welche ausschließlich zum Zweck der

    Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes eingeführt wurde, auch ausschließlich für die

    Auszahlung des erhöhten Pflegegeldes verwendet, und so wie es beim FLAF seit Jahren

    bereits der Fall ist, zweckgebunden werden soll?

    Wenn ja: wann haben Sie diesbezüglich mit dem Finanzminister Kontakte aufgenom -

           men und wie lautet die Stellungnahme des Finanzministers?

    Wenn nein: warum nicht?