1204/J XXI.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
Betreffend Reparaturen und bedürfnisgerechte Anpassung von Hilfsmittel und Heilbehelfe
In den letzen Jahren ist nicht nur das Angebot an Hilfsmittel und Heilbehelfe erweitert,
sondern es sind auch die Preise dieser Produkte drastisch erhöht worden, unabhängig davon,
ob es sich um hochwertige bedürfnisgerechte Hilfsmittel und Heilbehelfe handelt oder nicht.
Die Versicherungsträger gestalten einerseits, gemeinsam mit den Innungen und Kammern der
Anbieter (Bandagisten, Optiker, Akustiker, Apotheker etc.), die Kundenverkaufspreise,
anderseits übernehmen die sie aber immer weniger die Finanzierung der Hilfsmittel und
Heilbehelfe der Versicherten.
Der Anteil, der von Versicherungsträgern finanzierten Hilfsmittel und Heilbehelfe ist seit
Jahren drastisch fallend. Hohe Selbstkostenbeiträge bzw. gänzliche Eigenfinanzierungen sind
für behinderte und kranke Menschen die Folge. Viele Betroffene können sich deshalb ihre
notwendigen bedürfnisgerechten Hilfsmittel und Heilbehelfe nicht mehr leisten. Betroffene
werden wieder gezwungen zu betteln und zu schnorren, um vielleicht irgendwie das Geld
zusammenzubringen um sich Hilfsmittel bzw. Heilbehelf selbst zu kaufen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
A N F R A G E
1) Was werden Sie bis wann konkret unternehmen, damit die Finanzierung aller Hilfsmittel
und Heilbehelfen durch die Versicherungsträger für alle behinderten und alten Menschen
wieder sichergestellt wird?
2) Können Sie sich vorstellen, daß für Reparaturen und bedürfnisgerechte Anpassungen
ebenfalls die Kosten zur Gänze von den Versicherungsträgern übernommen werden?
Wenn ja: wann werden Sie diesbezüglich mit den Versicherungsträgern Kontakt
aufnehmen?
Wenn nein: warum nicht?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bis zur gänzlichen Finanzierung aller Hilfsmittel und
Heilbehelfe die betroffenen behinderten und alten Menschen zumindest in der Höhe des
jeweiligen Eigenleistungs - bzw. Selbstkostenbeitrages von der MwSt. befreit werden?
Wenn ja: bis wann werden entsprechende Grundlagen dem Parlament vorgelegt?
Wenn nein: warum nicht?