1216/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Autofahren und Telekommunikation”
Seit dem 1. Juli 1999 ist das Telefonieren im Auto ausschließlich mit Freisprechanlage
erlaubt. Eine entsprechende FreisprecheinrichtungsV BGBl. II Nr.152/1999 wurde am
11. Mai 1999 erlassen und trat am 1 Juli 1999 in Kraft. Die ab diesem Zeitpunkt eingebauten
Freisprecheinrichtungen müssen den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen
Ein Ziel dieser Verordnung war, dass das Führen von Telefongesprächen während des
Fahrens mit einem Kfz ermöglicht wird, wobei beide Hände des Telefonierenden frei bleiben.
Des weiteren soll durch die entsprechenden Bestimmungen für die Inverkehrbringer von
Freisprecheinrichtungen nach deren Einbau die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefons
mit einer Hand durch den Lenkers eines Kfz zu bedienen sein, ohne das dieser die beim
Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich verändert werden muss.
Die Vollziehung dieser Verordnung fällt in die Kompetenz des Bundesministers für Verkehr,
Innovation und Technologie.
Diese Verordnung dient dazu um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen.
Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit konnte in Studien nachgewiesen werden, dass
akustische und visuelle Reize von telefonierenden Fahrern deutliche weniger wahrgenommen
werden. Es kommt dadurch zu einer Verlängerung der Reaktionszeit und häufig zu einer
Überforderung des Fahrers bei Auftreten von kritischen Situationen.
Kritisch anzumerken bleibt jedoch, dass die emotionale und mentale Ablenkung durch das
Telefonieren an sich durch eine Freisprecheinrichtung nicht reduziert wird.
Nach einer Befragung von 275 AutolenkerInnen in Graz kam man zu den ernüchternden
Ergebnis, dass 40 Prozent aller Telefonate am Steuer ohne Freisprechanlage geführt werden.
Eine Erkenntnis die zum Handeln zwingt. Die Verstärkung bzw. Erhöhung der Effizienz der
Überwachung dieser Verordnung erscheint dringend geboten. Zusätzlich stellt sich die Frage,
ob die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängende Organstrafverfügung von
300,-- öS nicht zu gering ist. Die Folge dieses Vergehens ist eindeutig eine Verringerung der
Verkehrssicherheit. Ein Delikt welches mindestens doppelt so hoch bestraft werden sollte.
Zusätzlich notwendig wäre es eine vermehrte Aufklärung der AutofahrerInnen über die
Gefahren und Risiken des Telefonieren (mit oder ohne Freisprecheinrichtung) während einer
Fahrt mit einem Kraftfahrzeug durchzuführen.
Zusätzlicher Handlungsbedarf in dieser Richtung kündigt sich bereits an. Telekommunikation
im Auto endet bereits schon heute nicht mehr beim Handy.
Navigationssysteme (GPS) sind elektronische Orientierungshilfen im Auto, die bald auch vor
Staus warnen und so wieder mehr Fluss in den Verkehr bringen sollen. Tatsache ist allerdings
auch das ihre Bedienung teilweise noch sehr kompliziert ist, welches ein hohes
Ablenkungsrisiko für den Fahrer darstellt. Vorgabe an die Industrie sollte daher unbedingt die
Entwicklung bedienerfreundlichster Systeme sein. Eine Vereinheitlichung der Regeln für
Benutzeroberflächen und Bedienungselemente muss EU - weit koordiniert werden und
verpflichtend für die Industrie als Norm eingeführt werden.
Autohersteller und Telekommunikationsindustrie basteln bereits heftig an neuen
Innovationen. Das Internet soll auch in das Auto Einzug halten. Banküberweisungen,
Hotelreservierungen und Kinokartenbestellung
soll man dann alles aus dem Auto erledigen
können, und das am besten bei 100 km/h. Eine bereits absehbare Entwicklung, die zu einer
Erhöhung des Unfallrisikos führen muss. Die Bedienung und Benützung solcher
Einrichtungen während der Fahrt sollte ausschließlich den Mitfahrern ermöglicht werden.
Dies wäre die einfachste Lösung das Problem der Ablenkung des Lenkers durch die
Benutzung solcher Elemente während der Fahrt erst gar nicht entstehen zu lassen.
Die Belastung des Autolenkers nimmt aufgrund der immer größeren Verkehrsdichte ohnehin
immer mehr zu, zusätzliche - vor allem wenn sie selbst verursacht sind - Stressfaktoren sind
daher unbedingt zu vermeiden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Organstrafverfügungen nach § 134 Abs. 3b KFG wurden seit Einführung der
Freisprecheinrichtungsverordnung ausgestellt (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bundesländern)?
2. Sind Sie dafür, die Höhe der Organstrafverfügung bei Verstoß gegen § 102 Abs. 3 5. Satz
auf zumindest 1000,-- öS zu erhöhen?
3. Wenn nein, Ihre Begründung dafür?
4. Wenn ja, welche konkreten Initiativen werden Sie ergreifen?
5. Sehen Sie einen Handlungsbedarf - die zweifelsohne schwierig zu exekutierende
Freisprecheinrichtungsverordnung - die Kontrollen im Straßenverkehr zu verbessern?
6. Wenn ja, gibt es von Ihrer Seite Überlegungen in dieser Frage und wie sehen diese aus?
7. Wenn nein, weshalb nicht?
8. Halten Sie eine verstärkte Aufklärung der AutolenkerInnen über das erhöhte Risiko beim
Telefonieren während der Fahrt für sinnvoll?
9. Gibt es Pläne von Ihrem Ministerium eine solche Aufklärungskampagne durchzuführen?
10. Wenn ja, wie sehen diese aus?
11. Wenn nein, können Sie sich eine solche Aufklärungskampagne von Ihrer Seite vorstellen?
12. Wenn nein, weshalb nicht?
13. Sehen Sie in einer Zunahme von zusätzlichen Telekommunikationseinrichtungen im Auto
ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr?
14. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie dagegen ergreifen?
15. Werden Sie sich für eine EU - weite Einführung verpflichtender Normen für die Industrie
bei Regeln für Benutzeroberflächen und Bedienungselementen bei Navigationssystemen
in Autos
einsetzen?
16. Wenn nein, weshalb nicht?
17. Wenn ja, gibt es bereits konkrete Pläne von Ihrer Seite?
18. Sehen Sie einen Regelungsbedarf für die Verwendung weiterer
Telekommunikationselemente (z.B. Internet im Auto) während der Fahrt?
19. Wenn ja, gibt es bereits Pläne und wie sehen diese aus?
20. Wenn nein, weshalb nicht?
21. Wie stehen Sie zu der Forderung, beispielsweise die Benützung von Internet im Auto oder
ähnlich gelagerte Einrichtungen nur den Mitfahrern während der Fahrt zu ermöglichen?
22. In dieser Frage ist ein EU - weites koordiniertes Vorgehen notwendig. Werden Sie sich
gegebenenfalls dafür einsetzen?