1229/J XXI.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Wurm und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend

“Antrag der Lindenschule um Aufnahme in das öffentliche Schulsystem als

Schulversuch”

 

Die “Lindenschule" (Hunoldstr. 16 - 16a, 6020 Innsbruck) ist eine im Jahr 1991 von

Eltern gegründete Schule mit Öffentlichkeitsrecht und eigenem Organisationsstatut,

die rechtlich den Pflichtschulen gleichgestellt ist und laut Rundschreiben des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (ZI. 24.2641 - 1 -

III/A/4/2000) Zeugnisse ausstellen kann, die zu einem Übertritt in andere Schulen

berechtigen.

 

Der Trägerverein der Schule hat am 11.August 2000 nach neun Jahren erfolgreicher

Arbeit an die zuständigen Behörden den Antrag gestellt, dieses Schulmodell für

selbstbestimmtes, aktives Lernen “vorerst als Schulversuch in den Kreis der

staatlichen, öffentlichen Schulen Österreichs aufzunehmen”. Der Verein erhofft sich

dadurch eine finanzielle Gleichstellung mit konfessionellen Privatschulen, weil bei

einer Eingliederung der Schule in das staatliche Schulsystem die finanzielle Belastung

Eltern der Schüler beseitigt würde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten betrachten dieses Modell als eine wertvolle

Alternative zu den Schulen der öffentlichen Hand und sind der Ansicht, dass die

Anerkennung alternativer Schulmodelle Impulse für die Weiterentwicklung des

öffentlichen Schulsystems und ein Stück mehr Individualität und Pluralismus

bedeuten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

 

Anfrage:

 

 1. Ist Ihnen der Antrag, der am 11.8.2000 auch an das Bildungsministerium

     gerichtet wurde, bekannt?

 

2. In welchem Ausmaß unterstützt der Bund derzeit die “Lindenschule”?

 

3. Wäre eine “Aufnahme in das öffentliche Schulsystem” dadurch möglich, dass die

    Stadt Innsbruck diese Schule als öffentliche Schule (nach dem Muster der

    “Verbundlichungen” von Privatschulen durch den Bund) übernimmt?

 

4. Wenn nein, welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein?

5. Wenn ja, was wären die Konsequenzen hinsichtlich der Tragung der Kosten für

     die Lehrerinnen und Lehrer?

 

6. Wenn diese Übernahme nicht möglich ist, welch andere wirksame Form einer

    Entlastung der Eltern ist denkbar?

 

7. Halten Sie die ungleiche Behandlung der konfessionellen und nichtkonfessionellen

    Privatschulen im Sinne der Leistungen des Bundes für ungerecht?

 

8. Glauben Sie, dass diese Ungleichbehandlung der Entschließung des Europäischen

    Parlaments “zur Freiheit der Erziehung in der Europäischen Gemeinschaft” (Abl. C

    104 v. 16.4.84 S.69 - 71) und hier insbesondere deren Ziffer 7 entspricht?

 

9. Wenn nein, bis wann werden Sie dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für eine

    Angleichung der Leistungen an die nichtkonfessionellen Privatschulen an jene der

    konfessionellen Privatschulen vorlegen?