1229/J XXI.GP
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Wurm und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
“Antrag der Lindenschule um Aufnahme in das öffentliche Schulsystem als
Schulversuch”
Die “Lindenschule" (Hunoldstr. 16 - 16a, 6020 Innsbruck) ist eine im Jahr 1991 von
Eltern gegründete Schule mit Öffentlichkeitsrecht und eigenem Organisationsstatut,
die rechtlich den Pflichtschulen gleichgestellt ist und laut Rundschreiben des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (ZI. 24.2641 - 1 -
III/A/4/2000) Zeugnisse ausstellen kann, die zu einem Übertritt in andere Schulen
berechtigen.
Der Trägerverein der Schule hat am 11.August 2000 nach neun Jahren erfolgreicher
Arbeit an die zuständigen Behörden den Antrag gestellt, dieses Schulmodell für
selbstbestimmtes, aktives Lernen “vorerst als Schulversuch in den Kreis der
staatlichen, öffentlichen Schulen Österreichs aufzunehmen”. Der Verein erhofft sich
dadurch eine finanzielle Gleichstellung mit konfessionellen Privatschulen, weil bei
einer Eingliederung der Schule in das staatliche Schulsystem die finanzielle Belastung
Eltern der Schüler beseitigt würde.
Die unterzeichneten Abgeordneten betrachten dieses Modell als eine wertvolle
Alternative zu den Schulen der öffentlichen Hand und sind der Ansicht, dass die
Anerkennung alternativer Schulmodelle Impulse für die Weiterentwicklung des
öffentlichen Schulsystems und ein Stück mehr Individualität und Pluralismus
bedeuten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der Antrag, der am 11.8.2000 auch an das Bildungsministerium
gerichtet wurde, bekannt?
2. In welchem Ausmaß unterstützt der Bund derzeit die “Lindenschule”?
3. Wäre eine “Aufnahme in das öffentliche Schulsystem” dadurch möglich, dass die
Stadt Innsbruck diese Schule als öffentliche Schule (nach dem Muster der
“Verbundlichungen” von Privatschulen durch den Bund) übernimmt?
4. Wenn nein, welche Voraussetzungen
müssten dafür gegeben sein?
5. Wenn ja, was wären die Konsequenzen hinsichtlich der Tragung der Kosten für
die Lehrerinnen und Lehrer?
6. Wenn diese Übernahme nicht möglich ist, welch andere wirksame Form einer
Entlastung der Eltern ist denkbar?
7. Halten Sie die ungleiche Behandlung der konfessionellen und nichtkonfessionellen
Privatschulen im Sinne der Leistungen des Bundes für ungerecht?
8. Glauben Sie, dass diese Ungleichbehandlung der Entschließung des Europäischen
Parlaments “zur Freiheit der Erziehung in der Europäischen Gemeinschaft” (Abl. C
104 v. 16.4.84 S.69 - 71) und hier insbesondere deren Ziffer 7 entspricht?
9. Wenn nein, bis wann werden Sie dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für eine
Angleichung der Leistungen an die nichtkonfessionellen Privatschulen an jene der
konfessionellen Privatschulen vorlegen?