1234/J XXI.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 1 GOG - NR

 

der Abgeordneten Dr. Einem, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Antoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Einführung von Studiengebühren und Senkung der Bildungsqualität

 

 

 

Unter dem Titel „Neu regieren heißt: Bildung als Rohstoff des 21. Jahrhunderts zum

Mittelpunkt machen“, stellte Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel in seiner

Regierungserklärung vor dem Nationalrat am 9. Februar 2000 folgendes fest:

 

„Ein Staat, der in Bildung, in brain - power, investiert, sichert die Lebens -  und Arbeitschancen

der Menschen und stärkt die Wirtschaft. Wir werden uns deshalb mit aller Kraft der Sicherung

der Qualität und der Weiterentwicklung der Bildungsangebote widmen. Die Ressourcen für

Bildung und Wissenschaft müssen effizient eingesetzt werden, um die weitere

Internationalisierung und Technologieoffensive zu ermöglichen. Unsere Jugend soll durch

besonders gute Fremdsprachenvermittlung und durch eine ,,Computermilliarde“ die

Voraussetzungen erhalten, ihre späteren Arbeitsmarktchancen zu verbessern.“

 

In der „Zeit im Bild - 1" vom 3. August 2000 erklärten Sie, daß der freie Zugang zu den

Universitäten erhalten bleiben muß und es auch keine Diskussion um allgemeine

Studiengebühren gebe.

 

In der Sitzung des Ministerrates vom 18. September 2000 wurde unter dem Titel „Zur

Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ die Einführung eines Studienbeitrages für alle

StudentInnen in der Höhe von 5.000,- öS pro Semester beschlossen. Das ist ein klarer

Wortbruch und ein Schlag ins Gesicht der studierenden Jugend.

 

Es ist Tatsache, daß derzeit rund drei Viertel der StudentInnen berufstätig sind, um ihr

Studium zu finanzieren. Mehr als die Hälfte der StudentInnen stammen aus Familien mit

einem Monatseinkommen unter 30.000,- öS.

In den letzten Monaten wurde darüber hinaus über das Gesamtkürzungsziel des

Bildungsbudgets innerhalb der FPÖVP - Koalitionsregierung äußerst kontroversiell diskutiert.

So wurde am 27. Juni 2000 nach dem Ministerrat bekannt, daß Finanzminister Karl - Heinz

Grasser im gesamten Bildungsbereich 5 bis 6 Mrd. 5 Kürzungen verlangte, während Sie von

1 Mrd. öS sprachen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel erklärte, man müsse über das

Gesamtziels eines ausgewogenen Budgets reden und nicht über ,,Micky - Maus - Themen“

(APA, 27.6.2000). Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß in mehr als 3.300 Schulklassen 30

bis 36 SchülerInnen und in dutzenden Klassen mehr als 37 SchülerInnen sitzen, sind

Kürzungen mit einem enormen Qualitätsverlust des Unterrichts verbunden. Insbesondere sind

davon die berufsbildenden höheren Schulen betroffen, wo es heuer zu Schulbeginn zu

Abweisungen von tausenden SchülerInnen gekommen ist. Im Pflichtschulbereich und im

Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen sind zahlreiche Unterrichtsgegenstände,

verbindliche Übungen, der Förderunterricht, die Integration von Kindern mit nichtdeutscher

Muttersprache sowie von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf gefährdet.

 

Damit wird der österreichische Weg der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen verlassen

und der jahrzehntelange Aufbauweg der SPÖ zunichte gemacht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,

Wissenschaft und Kultur nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

1. In welcher Höhe und ab wann sollen Studiengebühren für Studierende an österreichischen

     Universitäten und Fachhochschulen eingeführt werden?

2. Betrachten Sie die Einführung von Studiengebühren als eine Maßnahme, die der sozialen

     Treffsicherheit dient?

3. Welche soziale Staffelung der Studiengebühren planen Sie?

4. Welches jährliche Aufkommen aus den Studiengebühren erwarten Sie?

5. Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

6. Welche Reduzierung der Studentenzahlen als Folge der geplanten Einführung von

     Studiengebühren erwarten Sie?

7. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass die Bundesregierung die Einführung der Lkw - Maut

     ständig hinausschiebt, aber gleichzeitig die Studierenden massiv belastet?

8. Wie können Sie die Einführung von Studiengebühren vertreten, wenn ein entsprechendes

     Studienangebot für berufstätige Studierende an den Universitäten fehlt und zudem viele

     Studierende mit Wartelisten für Seminar -  oder Laborplätze Studienbedingungen

     konfrontiert sind?

9. Welche Maßnahmen werden seitens des Ministeriums getroffen, um für die steigende

     Anzahl an erwerbstätigen Studierenden Beruf und Studium vereinbar zu machen?

10. Welche Budgetmittel werden Sie den Universitäten dafür zur Verfügung stellen?

11. Inwiefern dient die Einführung von Studiengebühren der Anhebung der im internationalen

      Vergleich immer noch niedrigen Akademiker - Quote in Österreich?

12. Planen Sie eine Ausweitung des Bezieherkreises von Stipendien sowie die Anhebung der

       Stipendienhöhe?

13. In welchem Ausmaß wird die geplante Erhöhung der Stipendien durch die Einführung von

       Studiengebühren rückgängig gemacht?

14. Durch welche Maßnahmen werden Sie den Anteil von Studierenden aus sozial

       schwächeren und bildungsfernen Familien erhöhen?

15. In welchem Ausmaß ist die Finanzierung neuer Fachhochschul - Studiengänge

       gewährleistet?

16. Ist die Finanzierung von Fernstudien gewährleistet und wenn ja, in welchem Ausmaß?

17. Welche Mehrkosten erwarten Sie durch die von Ihnen geplante ,,Vollrechtsfähigkeit“ der

       Universitäten und wie sollen diese Mehrkosten bedeckt werden?

18. Wird im Budget 2001 die Kürzung des Investitionsaufwands der Universitäten um zwei

       Drittel, wie von Ihnen bei den Beratungen zum BVA 2000 im Budgetausschuß

       angekündigt, rückgängig gemacht werden?

19. Um wieviel Prozent wird das Gesamtbudget der Universitäten im Jahr 2001 über dem

       Budget des Jahres 1999 liegen?

20. Wie hoch sind die Kürzungen tatsächlich im Bereich der Pflichtschulen,

       allgemeinbildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen?

21. Welche Unterrichtsgegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht,

       Integrationsunterricht, Nachmittagsunterricht usw. müssen durch die Kürzungen

       entfallen?

22. Welche Maßnahmen setzen Sie, um den nach wie vor anhaltenden Zustrom zu den

       berufsbildenden höheren Schulen zu bewältigen, wie z.B. Werteinheitenzuteilungen

       (Unterrichtseinheiten für LehrerInnen), Bereitstellung von Schulraum -  und

       Ausstattungsressourcen, Einsatz von zusätzlichen Lehrerinnen?

23. Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie zur Herabsetzung der hohen

       KlassenschülerInnen - Zahlen in den AHS und BMHS?

24. Wieviele LehrerInnenarbeitsplätze in Pflichtschulen, allgemeinbildenden und

       berufsbildenden höheren Schulen sind von den Kürzungen tatsächlich betroffen?

25. Wieviele Lehramtsabsolventinnen der Pädagogischen Akademien und Universitäten

       können nicht in den Lehrberuf einsteigen?

26. Wann wird die im Regierungsübereinkommen versprochene ,,Computermilliarde“

       tatsächlich bereitgestellt?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diese Anfrage dringlich zu

behandeln.