1238/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend in Auftrag gegebene Gutachten in - und ausländischer Experten
Seit Ihrem Amtsantritt sind Sie offenbar bemüht, alle vorgefundenen Entscheidungen zum
Ausbau der österreichischen Schieneninfrastruktur zu überprüfen und infrage zu stellen. Zu
diesem Zweck wurden eine Unzahl von Gutachten bei in - und ausländischen Gutachtern in
Auftrag gegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Verkehrsminister nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Gutachten wurden in Ihrer Amtszeit vom BM für Verkehr, Innovation und
Technologie oder von Unternehmen im Eigentum des Bundes, für die Sie
Eigentümerfunktion wahrnehmen, zur Überprüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen,
finanziellen Situation einzelner Projekte oder der daran beteiligten Unternehmen in
Auftrag gegeben?
2. Welche Gutachter wurden beauftragt?
3. Wie hoch sind die auf diese Gutachter entfallenden Honorare?
4. Aus welchen Ansätzen werden sie gedeckt?
5. In welchen Fällen ist der Auftragsvergabe eine Ausschreibung vorangegangen?
6. Sind Ihnen die Bestimmungen des Vergabegesetzes bekannt?
7. Können Sie ausschließen, dass bei diesen Vergaben absichtlich oder fahrlässig die
Bestimmungen des Vergabegesetzes umgangen oder verletzt worden sind?
8. Halten Sie einen Mann - Monats - Satz für ein derartiges Gutachten von 485.000,-- für
angemessen, zumal wenn überdies als Mindestverrechnungssatz ein Viertel-Mann-Monat
zur Anrechnung kommen soll? Das würde bedeuten, daß bei bloßer Überschreitung von
nur einem Tag mehr als 100.000,-- Schilling zu bezahlen wären.
9. Ist es in ihrem Ministerium üblich, dass die Vergabe von Gutachten erfolgt, indem Ihr
Büro den Gutachter bestimmt und dann das sachlich betroffene Unternehmen auffordert,
diesen Gutachter ohne Rücksicht auf das Vergabegesetz zu beauftragen und zu bezahlen?