1239/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Parnigoni und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend personelle Umbesetzung im Aufsichtsrat der Schienen Control GmbH

 

Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs auf Österreichs Schienen wurde im Jahre 1999

die Schienen Control GmbH eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, als unabhängiger Regulator

nach dem Vorbild der Telecom Control GmbH zu wirken. Es wurde daher ein Aufsichtsrat

bestellt, der diesen Kriterien der Unabhängigkeit entsprach und zu dessen Vorsitzendem Mag

Vitus Eckert aus der Rechtsanwaltskanzlei Eckert und Fries gewählt wurde. Auch in der

Geschäftsführung wurde durch Ausschreibung und ein Vorabscreening durch einen

unabhängigen Personalberater für eine entsprechend qualifizierte und von den ÖBB oder

anderen Bahnunternehmen unabhängigen Geschäftsführer gesorgt. Nunmehr wurde dem

Aufsichtsratsvorsitzenden der Schienen Control GmbH mitgeteilt, dass der Herr

Bundesminister den Aufsichtsrat neu zusammenzusetzen wünsche und die Position des AR -

Vorsitzenden mit einem Mitarbeiter seines Sekretariats besetzen wolle. Dazu stellen die

unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche Erwägungen waren dafür ausschlaggebend, den bis 11.9.2000 agierenden AR -

     Vorsitzenden Mag Vitus Eckert durch einen neuen zu ersetzen?

 

2. Welche sonstigen Aufsichtsrats - Funktionen bekleidet der neue AR - Vorsitzende

     außerdem?

 

3. In welchen Aufsichtsräten von Unternehmen, deren Eigentümerfunktion Sie wahrnehmen,

     haben Sie bisher Änderungen im Aufsichtsrat vorgenommen und wer bekleidet nun die

     Aufsichtsrats - Funktionen in diesen Unternehmen?

 

4. Gibt es Aufsichtsrats - Besetzungen, bei denen von einer Person sowohl ein Mandat in

     einem Eisenbahnunternehmen als auch in der Schienen Control GmbH gehalten wird?

 

5. Wenn ja: Halten Sie diese Überschneidungen für mit der Funktion eines unabhängigen

    Regulators für vereinbar?

 

6. Wenn ja: Warum?

 

7. Wie hoch sind die AR - Entschädigungen, die von den Unternehmen bezahlt werden, für

     die Sie die Eigentümerfunktion ausüben?

 

8. In welchem Ausmaß kommen diese Entschädigungen Beamten oder sonstigen

     Bediensteten ihres Ministeriums zugute?

 

9. Üben diese Beschäftigten ihres Ressorts die AR - Tätigkeit außerhalb ihrer Dienstzeit aus?