1241/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka. Edler

und GenossenInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend vollelektronische LKW - Maut - Varianten

 

Auf Ihren Antrag hin hat der Ministerrat vom 8. August 2000 beschlossen, dass

vollelektronische LKW - Maut - Varianten vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie in den kommenden drei Monaten auf die Machbarkeit hin untersucht werden

sollen. Dies obwohl nach wie vor schwere Bedenken gegen ein vollelektronisches System

bestehen, insbesondere im Hinblick auf Kontrolle und Enforcement. Nach wie vor stellt sich

auch die Frage, ob die Einführung des längst überfälligen LKW - Road Pricing sich durch diese

Vorgehensweise noch weiter verzögern wird.

 

Nichts desto weniger stellen sich im Zusammenhang mit der von Ihnen im Ministerrat

beschlossenen Vorgehensweise auch einige rechtliche Fragen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.

Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig. dass Sie mit Ihrem Antrag im Ministerrat die Zuschlagsfrist zu

     verlängern, um die Möglichkeit zu geben, auf ein vollelektronisches Mautsystem

     umzustellen, das Bundesvergabegesetz umgehen wollen und die ASFINAG anhalten

     Gesetze zu brechen?

2. Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrem Antrag das BStFG nicht beachten indem das

    duale Mautsystem vorgeschrieben ist?

3. Ist Ihnen bewusst, dass ein vollelektronisches Mautsystem den geltenden EU -

     Richtlinien widerspricht und dadurch einen Alleingang in Europa bedeutet, obwohl

     alle Interessensvertreter in Österreich einen Gleichklang mit Europa fordern und auch

    Deutschland, unser wichtigster Handelspartner ein duales Mautsystem

     ausgeschrieben hat und mit 2003 einführen möchte..)

4. Ist es richtig, dass Sie mit der von Siemens und der vom Vorsitzenden der

     Österreichischen Gesellschaft für Mess -  und Automatisierungstechnik eingebrachten

     Ideen, geltende europäische Normen und Richtlinien für die Art der Mauttechnologie

     missachten?

5. Ist es richtig. dass durch eine von Ihrem Sekretär gezeichnete Weisung an den

     Vorstand der ASFINAG, die entgegen den Regelungen des ASFINAG - Gesetzes in

     die Geschäftsgebarungen direkt eingreifen und damit die Vorstände und auch die

     Mitglieder des Aufsichtsrates zum Bruch des Aktiengesetzes auffordern, indem Sie

     gezwungen werden nicht mehr das Wohl der Gesellschaft, sondern das Wohl des

     Ministers zu verfolgen?

6. Ist es richtig, dass Sie durch Ihrer getätigten Anweisungen und Aussagen gegenüber

     ihrer Sektion ASFINAG und der bereits im Frühjahr 2000 weiter am dualen

     Mautsystem festzuhalten, rund ATS 500 Mio. investiert wurden, welche für ein

     vollelektronisches Mautsystem ein verlorener Aufwand sind?

7. Ist es richtig. dass bereits 3 Hauptmautstellen und 1 Nebenmautstelle in Bau sind, ca.

     90 % der Behördenverfahren und 85 % der Grundeinlösen, mit Ihrem Wissen

     erfolgen und erfolgt sind, welche ebenfalls für ein vollelektronisches Mautsystem

     nicht notwendig sind?

8. Ist es richtig, dass Sie durch die Freigabe der Ausschreibungen zum dualen

    Mautsystem im Frühjahr 2000 und ihrem jetzigen Schwenk zu einem

    vollelektronischen Mautsystem Bieter für die laufenden Vergabeverfahren den

    Zuschlag verwehren und damit verursachen, dass die ASFINAG

    schadenersatzpflichtig werden kann, was wiederum einige hunderte Mio. ATS

    kosten könnte?

9. Ist es richtig, dass trotz Ihres Wissens Rodungen an den zukünftigen Mautstellen

     auch in der Steiermark durchgeführt wurden, welche zur Errichtung von Mautstellen

     unumgänglich sind obwohl Sie jetzt ein vollelektronisches Mautsystem ohne

     Mauthütten haben wollen. Was sagen Sie den Anrainern?

10. Auf Grund von mehreren Expertisen, auch aus Ihrem eigenen Haus in Ihrem Auftrag

       ist bekannt, dass unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, der Umstieg auf ein

       vollelektronisches Mautsystem einige gesetzliche Änderungen bedarf und die

       notwendigen Entwicklungen bzw. Planungen unter Erfüllung aller vergaberechtlichen

       Bestimmungen frühestens 2004 möglich ist. Da Ihnen dieser Umstand bekannt ist

       stellt sich für uns die Frage, weshalb behaupten Sie, dass eine Einführung eines

       vollelektronischen Mautsystems bereits 2002 möglich ist?

11. Haben Ihnen die potentiellen Bewerber garantiert, dass Sie im Jahr 2002 Einnahmen

       in der Größenordnung von ca. ATS 1,5 Mrd. und ab 2003 mindestens ATS 3.5 Mrd.

       eingenommen werden, wie es das ASFINAG - System  garantiert?

12. Ist es richtig, dass Ihre Devise ist, die Vignettentarife auf ATS 1.000,- (für die

       kleinen Leute) zu erhöhen und durch die neuerliche Verschiebung der Einführung der

       LKW - Maut, die LKW's nach wie vor keinen Beitrag zum Bau und zur Erhaltung des

       hochrangigen Straßennetzes zu leisten?

13. Ist Ihnen bewusst, dass Sie durch die Entscheidung die Erhaltung der

      Verkehrsinfrastruktur im hochrangigen Straßennetz gefährden, da die Finanzierung

       ab 2002 ohne LKW - Maut nicht mehr gewährleistet ist, ohne dass sich die ASFINAG

       neu verschuldet oder Sie einen Staatszuschuss aus dem Budget bekommt.? Wir

       möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Sie Herr Bundesminister,

       im Namen des Bundes lt. § 10. des ASFINAG - Gesetzes Fürsorge zu tragen haben,

       dass der Autobahnen -  und Schnellstraßen - Finanzierungs AG die zur Erfüllung ihrer

       Aufgaben und zur Aufrechterhaltung der Liquidität und des Eigenkapitals die

       notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen sind.