1257/J XXI.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka, Freunde
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Aufhebung des 110 km/h - PKW - und 60 km/h - LKW - Nacht - Tempolimits auf der
Pyhrn - und Innkreisautobahn
Ende 1989 wurde zum Schutz der an der Pyhrn - und Innkreisautobahn lebenden Bevölkerung
vor übermäßiger Lärmbelastung eine nächtliche 110 km/h - Beschränkung für PKW und 60
km/h - Beschränkung für LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5
Tonnen verhängt.
In der Zwischenzeit konnte aber durch geeignete bauliche Maßnahmen (Lärmschutzwände
und - wälle) die Lärmbelastung der Pyhrn - und Innkreisautobahn so weit reduziert werden,
sodass eine Beibehaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Sie
ist somit ein vergessenes Relikt der Inbetriebnahme der beiden Autobahnen und auch im
Vergleich mit der A1 - Westautobahn, die ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen habe,
nicht mehr zeitgemäß.
Laut Zeitungsbericht der oö. Sonntagsrundschau vom 16. Juli 2000 hat sich Herr
Verkehrsminister DI Schmid im Rahmen eines Oberösterreich - Besuches bereiterklärt, „die
Beschränkung sofort aufzuheben, wenn das Land dies offiziell beantragt.“ In der
Zwischenzeit haben sich die Landeshauptmannstellvertreter von Oberösterreich Hiesl und
DI Haider schriftlich an den Verkehrsminister gewandt mit dem Ersuchen, die entsprechende
Verordnung aufzuheben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Haben Sie diese in der Sonntagsrundschau vom 16. Juli 2000 zitierte Aussage tatsächlich
getätigt?
2. Haben Sie die oben erwähnten Schreiben von den Landeshauptmannstellvertretern Hiesl
und DI Haider erhalten?
3. Haben Sie die Absicht, die Tempolimits aufzuheben?
4. Wenn nicht, welche fachlichen Gründe gibt es, die Nacht -Tempolimits in Oberösterreich
auf der Pyhrn - und Innkreisautobahn nicht aufzuheben?