1257/J XXI.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka, Freunde

und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aufhebung des 110 km/h - PKW - und 60 km/h - LKW - Nacht - Tempolimits auf der

Pyhrn - und Innkreisautobahn

 

Ende 1989 wurde zum Schutz der an der Pyhrn - und Innkreisautobahn lebenden Bevölkerung

vor übermäßiger Lärmbelastung eine nächtliche 110 km/h - Beschränkung für PKW und 60

km/h - Beschränkung für LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5

Tonnen verhängt.

 

In der Zwischenzeit konnte aber durch geeignete bauliche Maßnahmen (Lärmschutzwände

und - wälle) die Lärmbelastung der Pyhrn - und Innkreisautobahn so weit reduziert werden,

sodass eine Beibehaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Sie

ist somit ein vergessenes Relikt der Inbetriebnahme der beiden Autobahnen und auch im

Vergleich mit der A1 - Westautobahn, die ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen habe,

nicht mehr zeitgemäß.

 

Laut Zeitungsbericht der oö. Sonntagsrundschau vom 16. Juli 2000 hat sich Herr

Verkehrsminister DI Schmid im Rahmen eines Oberösterreich - Besuches bereiterklärt, „die

Beschränkung sofort aufzuheben, wenn das Land dies offiziell beantragt.“ In der

Zwischenzeit haben sich die Landeshauptmannstellvertreter von Oberösterreich Hiesl und

DI Haider schriftlich an den Verkehrsminister gewandt mit dem Ersuchen, die entsprechende

Verordnung aufzuheben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1. Haben Sie diese in der Sonntagsrundschau vom 16. Juli 2000 zitierte Aussage tatsächlich

    getätigt?

 

2. Haben Sie die oben erwähnten Schreiben von den Landeshauptmannstellvertretern Hiesl

    und DI Haider erhalten?

3. Haben Sie die Absicht, die Tempolimits aufzuheben?

 

4. Wenn nicht, welche fachlichen Gründe gibt es, die Nacht -Tempolimits in Oberösterreich

    auf der Pyhrn - und Innkreisautobahn nicht aufzuheben?