1264/J XXI.GP
der Abgeordneten Pendl
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Begünstigungen für Mitarbeiter des Kabinetts
Die Bundesregierung plant unter der Zielsetzung des „Sparens“ massive Belastungen der
Bevölkerung, darunter insbesondere auch für den gesamten öffentlichen Dienst. Gleichzeitig
hat sie aber mit der Dienstrechtsnovelle 2000 Begünstigungen für die Mitarbeiter in den
Kabinetten beschlossen, die mittlerweile in Kraft getreten sind und zu erheblichen Mehr -
ausgaben führen. Während bei den übrigen Beamten gespart wird, werden die eigenen
Mitarbeiter begünstigt.
An der Spitze dieser Begünstigungen steht, daß der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers
in den Rang eines Sektionschef(A1/8) gehoben wurde. In Erfüllung des blau - schwarzen
Proporzes wurde das gleiche Gehalt auch dem Leiter des Kabinetts der Vizekanzlerin
zugebilligt, obwohl diese das seit Bestehen der Republik kleinste Ressort leitet, das
offenkundig nur deswegen geschaffen wurde, damit sie den für diesen Fall vorgesehenen,
20.000 Schilling höheren Bezug lukrieren kann. Irgendeine besondere Aufgabe, die über die
des Leiters des Kabinetts eines anderen Bundesministers hinausgeht, kommt dem Leiter des
Kabinetts der Vizekanzlerin nicht zu. Eine höhere Bezahlung ist daher eine unsachliche
Privilegierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Trifft es zu, daß die Leiterin Ihres Kabinetts mittlerweile in A1/8 eingestuft wurde?
2. Wenn ja, wie war ihre besoldungsrechtliche Stellung zuvor?
3. Welche Mehrkosten entstehen durch die neue Einstufung, dies auch unter Berück -
sichtigung, daß sich die neue Einstufung auch auf die Höhe der Pension auswirken
wird (versicherungsmathematische Hochrechnung)?
4. Trifft es zu, daß die Leiterin Ihres Kabinetts gleichzeitig noch einen Posten als
Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten bekleidet?
5. Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Begünstigung gegenüber jenen Beamten, die
nunmehr die Arbeit der Leiterin Ihres Kabinetts miterledigen müssen? Erhalten diese
Beamten hiefür eine Abgeltung und welche Mehrkosten entstehen dadurch?
6. Wie rechtfertigen Sie, daß auch der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers die gleiche
Einstufung wie der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers hat, obwohl für das
Kabinett eines Bundesministers, der auch die Funktion des Vizekanzlers ausübt, aus
dieser Funktion keinerlei zusätzlicher Aufgabenbereich folgt?
7. Wie rechtfertigen Sie diese unsystematischen Einstufungen gegenüber den übrigen
Beamten, die Belastungen hinnehmen und sich obendrein von der Frau Vizekanzlerin
beschimpfen lassen müssen?
8. Wie hat sich die besoldungsrechtliche Stellung der übrigen Mitglieder Ihres Kabinetts
geändert und welche Mehrkosten entstehen hiedurch?
9. Welche Kosten verursachen insgesamt alle Mitarbeiter in den Kabinetten der
Mitglieder dieser Bundesregierung?