1281/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Wattaul, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Ausbildungswesen im Forstbereich

 

Das forstliche Lehr - und Ausbildungswesen in Österreich bildet das fachliche

Rückgrat der österreichischen Waldwirtschaft.

Neben der theoretischen forstlichen Ausbildung ist auch der praxisnahe Unterricht in

den Lehr - und Versuchsforsten zu nennen, der ein sehr hohes fachliches Niveau und

die notwendige Praxisnähe vermittelt.

  Durch die steigenden Lohnkosten und den Rationalisierungsdruck steigt der Bedarf

an gut ausgebildetem Fachpersonal.

Verwendung finden die Forstfachleute als Betreuer von Wald - und

Agrargemeinschaften und privaten Kleinbetrieben, im Kammerbereich als Berater

und Aufsichtsorgane, in Nationalparks, den Österreichischen Bundesforsten oder im

eigenen bäuerlichen Betrieb, um den Waldbesitz optimal zu bewirtschaften.

   Im Zusammenhang mit der Budgetsanierung steht auch die Diskussion bezüglich

der Strukturreform des forstlichen Ausbildungswesens. Als Beispiel kann die

Diskussion um den Standort Gainfarn angesehen werden, die auch in den Medien

nachvollziehbar ist.

   Das forstliche Bildungswesen in Österreich wird von verschiedenen Bildungsträgern

betrieben und finanziert.

Für die Akademikerausbildung ist die Universität für Bodenkultur zuständig, weiters

existieren weiterführende Fachschulen mit 5 - jährigen Lehrgängen, einjährige

Forstwarteausbildungstätten sowie die forstlichen Ausbildungsstätten in Gmunden

und Ossiach, die Kurse verschiedener Art anbieten und staatliche Zuschüsse

erhalten.

In Österreich gibt es weiters 139 landwirtschaftliche Fachschulen, die in die

Kompetenz der Länder fallen. Deren Finanzbedarf sowie Lehrergehälter werden

jedoch zu 50 % vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft bezahlt.

   Den Medien ist auch zu entnehmen, daß eine Straffung und Strukturreform des

forstlichen Ausbildungswesens seitens der Regierung erwogen wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wieviele Absolventen verlassen pro Jahr forstliche Bildungsstätten, gegliedert

    nach Schultypen und Standorten?

 

2. Existieren Studien und Evaluierungen über den Bedarf der Absolventen im

    forstwirtschaftlichen Bereich?

3. Wie wird das forstliche Aus - und Weiterbildungswesen zukünftig strukturiert sein ?

 

4. Welche Maßnahmen werden seiten Ihres Ministeriums unternommen, um eine

    Sicherstellung der forstwirtschaftlichen Ausbildung, insbesondere in Hinblick auf

    die notwendige Qualität der Absolventen, zu gewährleisten?

 

5. Welche Standorte sollen reduziert bzw. geschlossen werden?

 

6. Werden durch die Neu - bzw. Umstrukturierung des forstlichen

    Ausbildungswesens bereits in Ausbildung befindliche Schüler betroffen?

 

7. Welche Auswirkungen werden die Strukturänderungen auf das Lehr - und

    Verwaltungspersonal haben?