1316/J XXI.GP
10.10.2000
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend einen Zeitzeugen der „Initiative Wehrbereitschaft“ an einer Schule in
Baden II
Die Beantwortung der Anfrage 1065/J durch die Anfragebeantwortung 1006/AB
halten wir angesichts der Tatsache, dass es um das Auftreten rechtsextremer
Zeitzeugen in Schulen ging für äußerst unsensibel. Insbesondere Ihre Verweigerung
einen konkreten Fall nachzuverfolgen halten wir für völlig inakzeptabel. Wir haben
die in Frage kommenden Schulen daher selbst angeschrieben um aufzuklären, an
welcher Schule der auf der Referentenliste der „Initiative Wehrbereitschaft“
aufscheinende Dr. Zängl in Baden referierte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Trotz des Hinweises, dass Dr. Zängl an einer Badener Schule referiert haben soll,
beantworteten Sie die Frage nach der Schule offenbar mit demselben
Textbaustein, mit dem sie auch die Anfrage NR 536/J des Abgeordneten Öllinger
beantwortet haben, der generell fragte, an welchen Schulen Zeitzeugen der
„Initiative Wehrbereitschaft“ aufgetreten seien. Demnach wird es als nicht
vertretbar angesehen, über 6000 österreichische Schulen zu befragen, ob und zu
welchen Themen einzelne Personen als Referenten herangezogen werden. Wir
hielten es schon für sehr bedenklich, dass das Bundesministerium sich nicht im
Stande sieht, das Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen in Österreich generell
aufzuklären. Die Verweigerung, einem konkreten Hinweis nachzugehen, noch
dazu mit der unrichtigen Behauptung, 6000 Schulen befragen zu müssen ist
inakzeptabel.
a) Sind Sie der Meinung, dass es in Baden 6000 Schulen gibt?
b) Wenn nein, wieso war es für Sie nicht möglich, die Badener Schulen zu
befragen?
2. Sie stellten in der Beantwortung auch fest, dass eine solche Befragung es in der
Ferienzeit nicht möglich sei.
a) Sind Österreichs Schulen im Sommer 9
Wochen unerreichbar?
b) Wenn ja, wie ist es dann möglich einen Sparerlass im Sommer ergehen zu
lassen, wonach 5 % der Unterrichtsstunden einzusparen seien?
c) Wenn nein, sind Ihnen rechtsextreme Zeitzeugen nicht wichtig genug, um
Schulen auch im Sommer danach zu befragen?
d) Werden Sie die Schulen nunmehr befragen?
3. Sie haben in beiden Anfragebeantwortungen darauf hingewiesen, dass Schulen
Referenten im Rahmen der Methodenfreiheit des Lehrers und in eigener
Verantwortung zu Vorträgen und sonstigen Aktionen der Politischen Bildung
einladen, ohne den Landesschulbehörden oder dem Bildungsministerium Bericht
erstatten zu müssen. Offenbar sehen Sie keine Veranlassung zwischen dem
generellen Einladen von Referentinnen oder auch dem von uns absolut
unterstützten Zeitzeugenprogramm und dem Einladen rechtsextremer Zeitzeugen
zu unterscheiden.
a) Gilt diese Freiheit der Schulen auch für die Einladung rechtsextremer
Zeitzeugen?
b) Wenn nein, wieso setzen Sie keine Aktivitäten um deren Auftreten zu verhindern?
c) Wenn nein, wieso sind Sie nicht bereit konkreten Hinweisen nachzugehen?
4. Sie haben mit der Erlass 36.200/31 - SL V/2000 die Schulen angewiesen, von
der Referentenliste der „Initiative Wehrbereitschaft“ nicht Gebrauch zu machen.
Hinweise auf Verstöße gegen diesen Erlass werden von Ihnen jedoch nicht
verfolgt.
a) Weshalb setzen Sie keinerlei Schritte, damit von Ihnen erteilte Erlässe auch
eingehalten werden?
b) Wieso sind Sie nicht bereit, konkreten Hinweisen auf Missachtung von Erlässen
nachzugehen?
5. Laut Anfragebeantwortung sehen Sie im Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen
keinen "Vorfall“ im Sinne schulgesetzlicher Bestimmungen. Daher bestehe keine
Grund für weitere Veranlassungen.
a) Werden Sie sich daher um das Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen an Schulen
weiterhin nicht kümmern?
b) Werden Schulen und LehrerInnen auch hinkünftig mit keinen Konsequenzen zu
rechnen haben, wenn sie rechtsextreme Zeitzeugen einladen?
c) Wenn das Bundesministerium nicht zuständig ist, wer dann?
d) An wen sollen hinkünftig Hinweise über das Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen
weitergeleitet werden?