1385/J XXI.GP
19-10-2000
der Abgeordneten Muttonen und Genossen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Partneruniversitäten und Studiengebühren
Mobilität und Flexibilität in Lehre und Forschung, Kooperation der Bildungssysteme
zur Qualitätsverbesserung - um diesen Schlagworten gerecht zu werden, haben die
Universitäten über Jahrzehnte ein System des Studentenaustausches über
Partneruniversitäten im EU - Raum, aber auch außerhalb aufgebaut. Das positive
Image, welches das österreichische Bildungssystem international auch dadurch
genießt und die engagierte Kraftanstrengung der österreichischen Universitäten
erscheint aber durch die geplante Einführung von Studiengebühren massiv
gefährdet. Die Teilnahme von ausländischen Studenten - vor allem für Studenten aus
wirtschaftlich schwächeren Ländern - am Studentenaustausch über
Partneruniversitäten wird durch die geplanten Studiengebühren nicht mehr leistbar
und möglich sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende
1. Sind Ausnahmeregelungen von den geplanten Studiengebühren für den
Studentenaustausch vorgesehen?
2. Wenn ja, welche?
3. Welche Staaten werden im Detail als Entwicklungsländer gelten, deren
Studierende von den österreichischen Gebühren befreit sein werden?
4. Welche Kosten werden den Austauschstudenten erwachsen?
5. Sind Befreiungsmöglichkeiten für den Einzelfall vorgesehen ?
6. In jenen Fällen, in denen ausländische Austauschstudenten bereits in ihrem
Heimatstaat Einschreibgebühren oder Studienbeiträge entrichtet haben - was
werden diese Studenten in Österreich bezahlen müssen?