1385/J XXI.GP

19-10-2000

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Muttonen und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Partneruniversitäten und Studiengebühren

 

Mobilität und Flexibilität in Lehre und Forschung, Kooperation der Bildungssysteme

zur Qualitätsverbesserung - um diesen Schlagworten gerecht zu werden, haben die

Universitäten über Jahrzehnte ein System des Studentenaustausches über

Partneruniversitäten im EU - Raum, aber auch außerhalb aufgebaut. Das positive

Image, welches das österreichische Bildungssystem international auch dadurch

genießt und die engagierte Kraftanstrengung der österreichischen Universitäten

erscheint aber durch die geplante Einführung von Studiengebühren massiv

gefährdet. Die Teilnahme von ausländischen Studenten - vor allem für Studenten aus

wirtschaftlich schwächeren Ländern - am Studentenaustausch über

Partneruniversitäten wird durch die geplanten Studiengebühren nicht mehr leistbar

und möglich sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,

Wissenschaft und Kultur folgende

 

ANFRAGE

 

1.   Sind Ausnahmeregelungen von den geplanten Studiengebühren für den

      Studentenaustausch vorgesehen?

 

2.   Wenn ja, welche?

 

3.   Welche Staaten werden im Detail als Entwicklungsländer gelten, deren

      Studierende von den österreichischen Gebühren befreit sein werden?

 

4.   Welche Kosten werden den Austauschstudenten erwachsen?

 

5.   Sind Befreiungsmöglichkeiten für den Einzelfall vorgesehen ?

 

6.   In jenen Fällen, in denen ausländische Austauschstudenten bereits in ihrem

      Heimatstaat Einschreibgebühren oder Studienbeiträge entrichtet haben - was

      werden diese Studenten in Österreich bezahlen müssen?