1403/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2000
der Abgeordneten Brosz, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Werbeauftritt des Verkehrsministers für verbotenes Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung“
Im Rahmen der Berichterstattung über die steirische Landtagswahl in der Sendung
„Report“ wurde auch FPÖ Verkehrsminister Michael Schmid interviewt. Dieses
Interview fand in einem PKW statt, den der Verkehrsminister höchstpersönlich unter
Zuhilfenahme eines Navigationssystems lenkte. Als während dieses Interviews sein
Handy läutete, griff er zielsicher zu selbigem. Daraus ließ sich für technisch versierte
Zuseher ableiten, dass der Verkehrsminister zwar gerne während des Autofahrens
telefoniert, er aber über keine Freisprecheinrichtung verfügt. Der Verkehrsminister
erläuterte dann auch, dass der „Peter“ angerufen habe. Dies wieder legt für politisch
interessierte Zuschauer den Schluss nahe, dass es sich dabei um den Klubobmann
der FPÖ, Peter Westenthaler gehandelt hat.
Bei allem Verständnis für den durch das Ergebnis der steirischen Landtagswahl
hervorgerufenen Zustand einer gewissen Verwirrung ergeben sich doch einige
wesentliche Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Missachten Sie die Vorschriften über Freisprecheinrichtungen generell oder nur
wenn wichtige Parteifreunde anrufen?
2.) Wie halten Sie es als Verkehrsminister mit der Straßenverkehrsordnung?
3.) Haben Sie vielleicht einen Sponsorvertrag mit einem Handybetreiber?
4.) Verrichten Sie beim Autofahren auch noch andere handwerkliche Tätigkeiten?
Wenn ja,
welche?
5.) Welche Strafhöhe würde sich nach Verwirklichung Ihres Vorschlages,
Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung, einkommensabhängig zu
ahnden, bei einem Verkehrsminister ergeben?
6.) Wurde bereits ein Verwaltungsverfahren gegen Sie eingeleitet, nachdem einige
hunderttausend Zuschauer Ihren Auftritt verfolgen konnten?
Wenn nein, werden Sie Selbstanzeige erstatten?
7.) Planen Sie weitere Promotionauftritte für Verstösse gegen die
Straßenverkehrsordnung, wie zum Beispiel: Geisterfahren, 150 km/h im
Baustellenbereich oder mit Vollgas gegen die Einbahn?