1403/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brosz, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

betreffend „Werbeauftritt des Verkehrsministers für verbotenes Telefonieren ohne

Freisprecheinrichtung“

 

 

Im Rahmen der Berichterstattung über die steirische Landtagswahl in der Sendung

„Report“ wurde auch FPÖ Verkehrsminister Michael Schmid interviewt. Dieses

Interview fand in einem PKW statt, den der Verkehrsminister höchstpersönlich unter

Zuhilfenahme eines Navigationssystems lenkte. Als während dieses Interviews sein

Handy läutete, griff er zielsicher zu selbigem. Daraus ließ sich für technisch versierte

Zuseher ableiten, dass der Verkehrsminister zwar gerne während des Autofahrens

telefoniert, er aber über keine Freisprecheinrichtung verfügt. Der Verkehrsminister

erläuterte dann auch, dass der „Peter“ angerufen habe. Dies wieder legt für politisch

interessierte Zuschauer den Schluss nahe, dass es sich dabei um den Klubobmann

der FPÖ, Peter Westenthaler gehandelt hat.

Bei allem Verständnis für den durch das Ergebnis der steirischen Landtagswahl

hervorgerufenen Zustand einer gewissen Verwirrung ergeben sich doch einige

wesentliche Fragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.) Missachten Sie die Vorschriften über Freisprecheinrichtungen generell oder nur

     wenn wichtige Parteifreunde anrufen?

 

2.) Wie halten Sie es als Verkehrsminister mit der Straßenverkehrsordnung?

 

3.) Haben Sie vielleicht einen Sponsorvertrag mit einem Handybetreiber?

 

4.) Verrichten Sie beim Autofahren auch noch andere handwerkliche Tätigkeiten?

      Wenn ja, welche?

5.) Welche Strafhöhe würde sich nach Verwirklichung Ihres Vorschlages,

     Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung, einkommensabhängig zu

     ahnden, bei einem Verkehrsminister ergeben?

 

6.) Wurde bereits ein Verwaltungsverfahren gegen Sie eingeleitet, nachdem einige

      hunderttausend Zuschauer Ihren Auftritt verfolgen konnten?

      Wenn nein, werden Sie Selbstanzeige erstatten?

 

7.) Planen Sie weitere Promotionauftritte für Verstösse gegen die

     Straßenverkehrsordnung, wie zum Beispiel: Geisterfahren, 150 km/h im

     Baustellenbereich oder mit Vollgas gegen die Einbahn?