1434/J XXI.GP

Eingelangt am:27.10.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Terminal Graz - Süd

 

Die HL - AG plant ein Güterterminal im Süden von Graz mit einem Flächenausmaß

von 50 ha, 35 ha davon sind derzeit als Waldgebiet ausgewiesen. Im Rahmen einer

PPP (Private - Public - Partnership) Finanzierung beteiligen sich auch Frächter an

diesem Projekt. Etwa ein Drittel der Gesamtfläche dient Eisenbahnanlagen, der Rest

ist für Frächter reserviert, z. B. 10 ha Freiladefläche für die Fa. Hödlmayr. Das Projekt

wurde als Ganzes von der HL -  AG zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung

eingereicht.

 

Der Sachverständige der HL - AG hat anfangs den Quadratmeterpreis für Waldboden

auf ATS 37,- bis 45,- geschätzt. Einige Monate später, am 3.7.1998, erklärte der

gleiche Sachverständige in einer öffentlichen Versammlung von

Grundstückbesitzern, dass er nach Durchsicht von Unterlagen zum Schluss

gekommen ist, dass die Flächen nicht als Wald, sondern als zukünftiges Bauland zu

werten sind. Der abgezinste Baulandpreis mit einem Zeithorizont von 15 Jahren

ergäbe einen Grundstückspreis von ATS 310,- für den Quadratmeter. In

darauffolgenden Kaufverträgen wurde dieser Preis festgehalten und ein Großteil des

Waldes wurde bereits an die HL - AG / SCHIG zu diesen Bedingungen verkauft.

Weder aus den Flächenwidmungen der betroffenen Gemeinden, noch aus deren

Entwicklungsplan bzw. Siedlungsleitbild noch aus übergeordneten Raumplanungen

lässt sich die Beurteilung der ausgewiesenen Forstflächen als zukünftiges Bauland

ableiten. Die Erhöhung des Angebots der HL - AG auf das achtfache ist für uns nicht

nachvollziehbar.

 

Da Bundesmittel bei der Finanzierung des Terminals zugesagt wurden und weiters

die HL - AG bei der Durchführung des Projektes beteiligt ist, stellen die unterfertigten

Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Legitimiert die Konstruktion einer PPP (Private - Public - Partnership) - Finanzierung

    auch die Anwendung des Eisenbahnrechtes für die Interessen privater Dritter?

    Wenn ja, durch welche Gesetze ist das Ihrer Meinung nach gedeckt?

2. Werden die behördlichen Genehmigungsverfahren für diejenigen Teile des

    Projektes, die nicht dem Eisenbahnbetrieb dienen oder die von den privaten

    Beteiligten betrieben werden, im eisenbahnrechtlichen Verfahren abgehandelt?

    Wird die Eisenbahnbehörde den im eisenbahnrechtlichen Verfahren

    eingebrachten Einsprüchen, die verlangen, dass sie sich für diese Projektteile als

    unzuständig erklärt, Folge leisten?

 

3. Wird die 10 ha - Freiladefläche (die für die Fa. Hödlmayr reserviert ist) als

    Eisenbahnanlage deklariert?

 

4. Werden die im Projekt enthaltenen Servicebetriebe (z. B. Restaurants) als

    Eisenbahnanlagen deklariert und unter dem Eisenbahnrecht abgehandelt?

 

5. Wird bei Grundbesitzern, die noch nicht verkauft haben, die eisenbahnrechtliche

    Enteignung angedroht bzw. durchgeführt - unabhängig davon, welchem

    Verwendungszweck ihre Grundstücke oder Grundstücksteile dienen sollen?

 

6. Gibt es eine nachvollziehbare Begründung für den von der HL - AG im

    Projektgebiet bezahlten Quadratmeterpreis? Wenn ja, welche?

 

7. Welche Preise wurden für landwirtschaftliche Grundstücke im Projektgebiet

    bezahlt oder angeboten und wie stehen diese in Relation zu den ortsüblichen

    Preisen für Landwirtschaftsflächen?

 

8. Diente die achtfache Erhöhung des Preises der Befriedigung von

    Spekulationswünschen?

 

9. Gibt es einen Bedarfsnachweis für den Güterterminal dieser Größe und wurde

    dieser vom Ministerium geprüft? Wie ist der Flächenbedarf von 50 ha im Vergleich

    mit anderen europäischen Städten mit ähnlicher Einwohnerzahl zu beurteilen?

 

10. Welchem Rang geben die ÖBB dem Südbahnausbau und dem Terminal in ihrem

      Ausbauprogramm und welche Stellungnahme gab die ÖBB zum Terminal ab?

      Beteiligen sich die ÖBB an diesem Terminal?

 

11. Warum wurde das negative Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung des

       Umweltanwaltes des Landes Steiermark nicht berücksichtigt?

 

12. Warum hat die HL - AG die vom Umweltanwalt des Landes Steiermark und den

      Bürgerinitiativen geforderte beste Lösung an diesem Standort, nämlich die

      Drehung des Terminals um 90 Grad - parallel zur Autobahn - nicht projektiert?

      Warum hat die HL - AG den Vorteil der Bündelung der Verkehrswege (Autobahn,

      Terminal und die dort verlaufende Koralmbahn alle parallel) nicht genutzt?

 

13. Für welche Gesamtfläche der Ersatzaufforstungen gibt es abgeschlossene

      Verträge und wie werden die fehlenden Flächen sichergestellt?

 

14. Welche Sicherstellung gibt es, dass die Ersatzaufforstungen langfristig Wald

       bleiben? Nach wieviel Jahren ist ein Grundbesitzer nicht mehr gebunden und

       kann seine Ersatzaufforstungsfläche wieder roden?

15. Wie wird die Ablöse der Amselwegsiedlung finanziert und warum wird nur diese

      abgelöst und nicht auch andere Wohnhäuser in vergleichbarer Entfernung und

     mit vergleichbarer Belastung? Welche Kriterien führten zu dieser Auswahl?

 

16. Was kostet die Verlegung der Fernwärmeleitung im Rahmen des 2 bis 4 gleisigen

      Ausbaus der Südbahnstrecke und wer bezahlt wie viel von diesen Kosten?