1434/J XXI.GP
Eingelangt am:27.10.2000
der Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Terminal Graz - Süd
Die HL - AG plant ein Güterterminal im Süden von Graz mit einem Flächenausmaß
von 50 ha, 35 ha davon sind derzeit als Waldgebiet ausgewiesen. Im Rahmen einer
PPP (Private - Public - Partnership) Finanzierung beteiligen sich auch Frächter an
diesem Projekt. Etwa ein Drittel der Gesamtfläche dient Eisenbahnanlagen, der Rest
ist für Frächter reserviert, z. B. 10 ha Freiladefläche für die Fa. Hödlmayr. Das Projekt
wurde als Ganzes von der HL - AG zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung
eingereicht.
Der Sachverständige der HL - AG hat anfangs den Quadratmeterpreis für Waldboden
auf ATS 37,- bis 45,- geschätzt. Einige Monate später, am 3.7.1998, erklärte der
gleiche Sachverständige in einer öffentlichen Versammlung von
Grundstückbesitzern, dass er nach Durchsicht von Unterlagen zum Schluss
gekommen ist, dass die Flächen nicht als Wald, sondern als zukünftiges Bauland zu
werten sind. Der abgezinste Baulandpreis mit einem Zeithorizont von 15 Jahren
ergäbe einen Grundstückspreis von ATS 310,- für den Quadratmeter. In
darauffolgenden Kaufverträgen wurde dieser Preis festgehalten und ein Großteil des
Waldes wurde bereits an die HL - AG / SCHIG zu diesen Bedingungen verkauft.
Weder aus den Flächenwidmungen der betroffenen Gemeinden, noch aus deren
Entwicklungsplan bzw. Siedlungsleitbild noch aus übergeordneten Raumplanungen
lässt sich die Beurteilung der ausgewiesenen Forstflächen als zukünftiges Bauland
ableiten. Die Erhöhung des Angebots der HL - AG auf das achtfache ist für uns nicht
nachvollziehbar.
Da Bundesmittel bei der Finanzierung des Terminals zugesagt wurden und weiters
die HL - AG bei der Durchführung des Projektes beteiligt ist, stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Legitimiert die Konstruktion einer PPP (Private - Public - Partnership) - Finanzierung
auch die Anwendung des Eisenbahnrechtes für die Interessen privater Dritter?
Wenn ja, durch welche
Gesetze ist das Ihrer Meinung nach gedeckt?
2. Werden die behördlichen Genehmigungsverfahren für diejenigen Teile des
Projektes, die nicht dem Eisenbahnbetrieb dienen oder die von den privaten
Beteiligten betrieben werden, im eisenbahnrechtlichen Verfahren abgehandelt?
Wird die Eisenbahnbehörde den im eisenbahnrechtlichen Verfahren
eingebrachten Einsprüchen, die verlangen, dass sie sich für diese Projektteile als
unzuständig erklärt, Folge leisten?
3. Wird die 10 ha - Freiladefläche (die für die Fa. Hödlmayr reserviert ist) als
Eisenbahnanlage deklariert?
4. Werden die im Projekt enthaltenen Servicebetriebe (z. B. Restaurants) als
Eisenbahnanlagen deklariert und unter dem Eisenbahnrecht abgehandelt?
5. Wird bei Grundbesitzern, die noch nicht verkauft haben, die eisenbahnrechtliche
Enteignung angedroht bzw. durchgeführt - unabhängig davon, welchem
Verwendungszweck ihre Grundstücke oder Grundstücksteile dienen sollen?
6. Gibt es eine nachvollziehbare Begründung für den von der HL - AG im
Projektgebiet bezahlten Quadratmeterpreis? Wenn ja, welche?
7. Welche Preise wurden für landwirtschaftliche Grundstücke im Projektgebiet
bezahlt oder angeboten und wie stehen diese in Relation zu den ortsüblichen
Preisen für Landwirtschaftsflächen?
8. Diente die achtfache Erhöhung des Preises der Befriedigung von
Spekulationswünschen?
9. Gibt es einen Bedarfsnachweis für den Güterterminal dieser Größe und wurde
dieser vom Ministerium geprüft? Wie ist der Flächenbedarf von 50 ha im Vergleich
mit anderen europäischen Städten mit ähnlicher Einwohnerzahl zu beurteilen?
10. Welchem Rang geben die ÖBB dem Südbahnausbau und dem Terminal in ihrem
Ausbauprogramm und welche Stellungnahme gab die ÖBB zum Terminal ab?
Beteiligen sich die ÖBB an diesem Terminal?
11. Warum wurde das negative Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung des
Umweltanwaltes des Landes Steiermark nicht berücksichtigt?
12. Warum hat die HL - AG die vom Umweltanwalt des Landes Steiermark und den
Bürgerinitiativen geforderte beste Lösung an diesem Standort, nämlich die
Drehung des Terminals um 90 Grad - parallel zur Autobahn - nicht projektiert?
Warum hat die HL - AG den Vorteil der Bündelung der Verkehrswege (Autobahn,
Terminal und die dort verlaufende Koralmbahn alle parallel) nicht genutzt?
13. Für welche Gesamtfläche der Ersatzaufforstungen gibt es abgeschlossene
Verträge und wie werden die fehlenden Flächen sichergestellt?
14. Welche Sicherstellung gibt es, dass die Ersatzaufforstungen langfristig Wald
bleiben? Nach wieviel Jahren ist ein Grundbesitzer nicht mehr gebunden und
kann
seine Ersatzaufforstungsfläche wieder roden?
15. Wie wird die Ablöse der Amselwegsiedlung finanziert und warum wird nur diese
abgelöst und nicht auch andere Wohnhäuser in vergleichbarer Entfernung und
mit vergleichbarer Belastung? Welche Kriterien führten zu dieser Auswahl?
16. Was kostet die Verlegung der Fernwärmeleitung im Rahmen des 2 bis 4 gleisigen
Ausbaus der Südbahnstrecke und wer bezahlt wie viel von diesen Kosten?