1443/J XXI.GP

Eingelangt am:30.10.2000

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Ausgliederung der Kustodiats -  und Klassenvorstandstätigkeit aus den

Lehrverpflichtungen.

 

Die Bundesregierung plant ab dem Schuljahr 2001/2002 die Kustodiats - und

Klassenvorstandstätigkeit aus der Lehrverpflichtung auszugliedern. Diese Maßnahme

hätte tiefgreifende strukturelle Auswirkungen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele Werteinheiten sind im heurigen Schuljahr durch die Klassen- und

    Jahrgangsvorstands -Tätigkeit und durch Kustodiate (mit Ausnahme von

    Informatik und Bibliothek) in den einzelnen Schultypen belegt? Bitte nach

    Schultypen aufschlüsseln.

 

2. Unter der Annahme, dass im laufenden Schuljahr 2000/2001 bzw. im Schuljahr

    2001/2002, die Klassen - und Jahrgangsvorstands -Tätigkeit und die Kustodiate (mit

    Ausnahme von Informatik und Bibliothek) nicht mehr als Werteinheiten oder

    Abschlagsstunden in die Lehrverpflichtung der Lehrerinnen eingeflossen wäre:

 

    a) Wie viele dieser Werteinheiten und Abschlagsstunden könnten im Schuljahr

    2000/2001 bzw. im Schuljahr 2001/2002 realistischerweise durch

    Mehrleistungsstunden - Abbau abgefangen werden?

 

    b) Wie viele Werteinheiten und Abschlagsstunden würden sich im Schuljahr

    2000/2001 auf die Beschäftigung (Reduktion, Nicht - Wiederbeschäftigung)

    auswirken? Wie viele im Schuljahr 2001/2002?

 

    c) Wie viele Personen in Lehrberufen würden durch diese Maßnahme im Schuljahr

    2000/2001 ihre Beschäftigung verlieren? Wie viele im Schuljahr 2001/2002?

3. Falls wegen noch fehlender Daten die Fragen 1 und 2 für das Schuljahr

    200012001 noch nicht beantwortbar sind, ersuchen wir um Beantwortung auf Basis

    der Zahlen des Schuljahres 1999/2000.

 

4. Sollten Klassen -  und Jahrgangsvorstands - Tätigkeit und Kustodiate künftig nicht

    in die Lehrverpflichtung eingerechnet, sondern als Zulagen bezahlt werden:

 

    a) Würde das bedeuten, dass diese Tätigkeiten nicht mehr als Aufgabe der

    Lehrerinnen gelten und daher auch niemand durch das Dienstrecht zu diesen

    Tätigkeiten gezwungen werden kann?

 

     b) Mit welchen rechtlichen Folgen haben Lehrerinnen zu rechnen, die sich

     weigern, diese Zusatztätigkeiten (Überstunden) neben ihrer Lehrverpflichtung zu

     übernehmen?

 

     c) Mit welchen rechtlichen Folgen haben DirektorInnen zu rechnen, die sich

     weigern, LehrerInnen gegen deren Willen per Weisung zu diesen

     Zusatztätigkeiten zu verpflichten, weil es pädagogisch völlig unsinnig ist, diese

     Tätigkeiten unwillig auszuüben?

 

5. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Abschätzung zur Frage, inwieweit im

    Schnitt die Klassen - und Jahrgangsvorstands - Tätigkeit eine administrative

    Tätigkeit und inwieweit dies eine pädagogische Tätigkeit ist?

 

6. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Abschätzung zur Frage, inwieweit im

    Schnitt die Kustodiats - Tätigkeit eine administrative Tätigkeit und inwieweit dies

    eine pädagogische Tätigkeit ist?