1443/J XXI.GP
Eingelangt am:30.10.2000
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Ausgliederung der Kustodiats - und Klassenvorstandstätigkeit aus den
Lehrverpflichtungen.
Die Bundesregierung plant ab dem Schuljahr 2001/2002 die Kustodiats - und
Klassenvorstandstätigkeit aus der Lehrverpflichtung auszugliedern. Diese Maßnahme
hätte tiefgreifende strukturelle Auswirkungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Werteinheiten sind im heurigen Schuljahr durch die Klassen- und
Jahrgangsvorstands -Tätigkeit und durch Kustodiate (mit Ausnahme von
Informatik und Bibliothek) in den einzelnen Schultypen belegt? Bitte nach
Schultypen aufschlüsseln.
2. Unter der Annahme, dass im laufenden Schuljahr 2000/2001 bzw. im Schuljahr
2001/2002, die Klassen - und Jahrgangsvorstands -Tätigkeit und die Kustodiate (mit
Ausnahme von Informatik und Bibliothek) nicht mehr als Werteinheiten oder
Abschlagsstunden in die Lehrverpflichtung der Lehrerinnen eingeflossen wäre:
a) Wie viele dieser Werteinheiten und Abschlagsstunden könnten im Schuljahr
2000/2001 bzw. im Schuljahr 2001/2002 realistischerweise durch
Mehrleistungsstunden - Abbau abgefangen werden?
b) Wie viele Werteinheiten und Abschlagsstunden würden sich im Schuljahr
2000/2001 auf die Beschäftigung (Reduktion, Nicht - Wiederbeschäftigung)
auswirken? Wie viele im Schuljahr 2001/2002?
c) Wie viele Personen in Lehrberufen würden durch diese Maßnahme im Schuljahr
2000/2001 ihre
Beschäftigung verlieren? Wie viele im Schuljahr 2001/2002?
3. Falls wegen noch fehlender Daten die Fragen 1 und 2 für das Schuljahr
200012001 noch nicht beantwortbar sind, ersuchen wir um Beantwortung auf Basis
der Zahlen des Schuljahres 1999/2000.
4. Sollten Klassen - und Jahrgangsvorstands - Tätigkeit und Kustodiate künftig nicht
in die Lehrverpflichtung eingerechnet, sondern als Zulagen bezahlt werden:
a) Würde das bedeuten, dass diese Tätigkeiten nicht mehr als Aufgabe der
Lehrerinnen gelten und daher auch niemand durch das Dienstrecht zu diesen
Tätigkeiten gezwungen werden kann?
b) Mit welchen rechtlichen Folgen haben Lehrerinnen zu rechnen, die sich
weigern, diese Zusatztätigkeiten (Überstunden) neben ihrer Lehrverpflichtung zu
übernehmen?
c) Mit welchen rechtlichen Folgen haben DirektorInnen zu rechnen, die sich
weigern, LehrerInnen gegen deren Willen per Weisung zu diesen
Zusatztätigkeiten zu verpflichten, weil es pädagogisch völlig unsinnig ist, diese
Tätigkeiten unwillig auszuüben?
5. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Abschätzung zur Frage, inwieweit im
Schnitt die Klassen - und Jahrgangsvorstands - Tätigkeit eine administrative
Tätigkeit und inwieweit dies eine pädagogische Tätigkeit ist?
6. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Abschätzung zur Frage, inwieweit im
Schnitt die Kustodiats - Tätigkeit eine administrative Tätigkeit und inwieweit dies
eine pädagogische Tätigkeit ist?