1462/J XXI.GP
Eingelangt am:14.11.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend MitarbeiterInnen im Ministerbüro
In Ergänzung unserer Anfrage Nummer 1356/J vom 18.10.2000 ersuchen wir um
Beantwortung folgender Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Aus welchen Bereichen kommen die MitarbeiterInnen in ihrem Ministerbüro (aus
dem Haus, aus anderen Ministerien, aus der Privatindustrie, aus einzeln
anzuführenden Interessensvertretungen)?
2.) Wie viele MitarbeiterInnen gab es seit dem Regierungswechsel, die von der
Industriellenvereinigung kommen?
3.) Wie viele davon werden ganz oder teilweise von dieser bezahlt?
4.) Gibt es derzeit MitarbeiterInnen, die von anderen Organisationen ausgeliehen
wurden?
Wenn ja:
Von welchen?
Wie ist ihre Entschädigung geregelt (voll oder teilweise oder gar nicht vom
Ministerium)?
5.) Sind die Verträge mit MitarbeiterInnen im Ministerbüro befristet, wenn ja, mit
welchen Fristen?
6.) In welcher Form erfolgten und erfolgen Auflösungen von Dienstverhältnissen
mit MitarbeiterInnen des Ministerbüros, welche a) schon in der vorigen
Legislaturperiode bzw. b) vor Ihrer Amtsübernahme dort gearbeitet haben?
Wie viele davon arbeiten nach wie vor im gleichen / anderen Ministerien?