1521/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Behindertenmilliarde im Budget 2001
Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, daß die berufliche Situation von behinderten
Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im Budget 2001 eine Milliarde
Schilling für Strukturmaßnahmen, die sogenannte „Behindertenmilliarde“ für diesen Zweck
geplant.
Um sicherzustellen, daß diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs - bzw.
Arbeitsassistenzmaßnahmen, die sich an den Interessen und Berufswünschen der
arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen zumindest
folgende Punkte erfüllt sein:
1. die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muß selbstverständlich Teil der
Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muß sichergestellt werden, daß die
"Behindertenmilliarde“ jedoch NICHT für die Co - Finanzierung von ESF - Mitteln (wie z.B.:
Projekt „Equal“) verwendet werden darf, sondern tatsächlich als zusätzliche Mittel zur
Verfügung gestellt werden muß.
2. um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu gewährleisten und
andererseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die Schaffung von regulären
Arbeitsplätzen (am ersten Arbeitsmarkt und mit voller sozialrechtlicher Absicherung)
sicherzustellen, muß ein Gremium geschaffen werden, welches mehrheitlich von behinderten
ExpertInnen besetzt wird. Die behinderten ExpertInnen werden von der Selbstbestimmt Leben
Bewegung Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.
3. es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen („integrative
Betriebe“/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs - bzw. Arbeitsassistenz -
maßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeitssuchenden
behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, daß behinderte Personen die
Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten übernehmen. Aus der Erfahrung ist
festzuhalten, daß viele bisherige Projekte, mit wenigen Ausnahmen,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Nichtbehinderte waren, da mit Projektleitung und
Durchführung ausschließlich MitarbeiterInnen ohne Behinderung beauftragt waren.
4. die Beratungs - und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer - Counseling - und Job -
Coaching - Prinzip auszubauen. Damit
würde Österreich endlich an internationale
Entwicklungen Anschluß finden, wo das Selbstvertretungsprinzip behinderter Menschen stark
ausgeprägt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stellen Sie sicher, daß die „Behindertenmilliarde“ nicht zur Co - Finanzierungen von EFS -
Mitteln herangezogen wird (lt. Punkt 1)?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
2. Stellen Sie sicher, daß zur Transparenz der Vergabe der „Behindertenmilliarde" und zur
Schaffung von Strukturmaßnahmen ein Gremium eingesetzt wird, das mehrheitlich von
behinderten Menschen besetzt ist (lt. Punkt 2)?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
3. Stellen Sie sicher, daß die „Behindertenmilliarde‘ ausschließlich für Arbeitsplätze am
ersten Arbeitsmarkt und zu Qualifizierungs - und Arbeitsassistenzmaßnahmen lt. Punkt 3
verwendet werden?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
4. Stellen Sie sicher, daß die Beratungs - und Unterstützungssysteme ausschließlich lt. Punkt
4 angeboten und ausgebaut werden?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
5. Welche Behindertenorganisationen, außer der ÖAR wurden zu den Verhandlungen über
die Verwendung der „Behindertenmilliarde" noch beigezogen?
6. Warum wird die "Behindertenmilliarde" vom Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen verwaltet, obwohl es sich um finanzielle Mittel zur
Arbeitsplatzbeschaffung handelt und dies Aufgabe des BM für Arbeit und Wirtschaft ist?