1522/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

betreffend Behindertenmilliarde im Budget 2001

 

 

Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, daß die berufliche Situation von behinderten

Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im Budget 2001 eine Milliarde

Schilling für Strukturmaßnahmen, die sogenannte "Behindertenmilliarde“ für diesen Zweck

geplant.

 

Um sicherzustellen, daß diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs - bzw.

Arbeitsassistenzmaßnahmen, die sich an den Interessen und Berufswünschen der

arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen zumindest

folgende Punkte erfüllt sein:

 

1. die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muß selbstverständlich Teil der

Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muß sichergestellt werden, daß die

„Behindertenmilliarde“ jedoch NICHT für die Co - Finanzierung von ESF - Mitteln (wie z.B.: im

Projekt „Equal“) verwendet werden darf, sondern tatsächlich als zusätzliche Mittel zur

Verfügung gestellt werden muß.

 

2. um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu gewährleisten und

andererseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die Schaffung von regulären

Arbeitsplätzen (am ersten Arbeitsmarkt und mit voller sozialrechtlicher Absicherung)

sicherzustellen, muß ein Gremium geschaffen werden, welches mehrheitlich von behinderten

ExpertInnen besetzt wird. Die behinderten ExpertInnen werden von der Selbstbestimmt Leben

Bewegung Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.

 

3. es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen („integrative

Betriebe“/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs - bzw. Arbeitsassistenz -

maßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeitssuchenden

behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, daß behinderte Personen die

Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten übernehmen. Aus der Erfahrung ist

festzuhalten, daß viele bisherige Projekte, mit wenigen Ausnahmen,

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Nichtbehinderte waren, da mit Projektleitung und

Durchführung ausschließlich MitarbeiterInnen ohne Behinderung beauftragt waren.

 

4. die Beratungs - und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer - Counseling - und Job -

Coaching - Prinzip auszubauen. Damit würde Österreich endlich an internationale

Entwicklungen Anschluß finden, wo das Selbstvertretungsprinzip behinderter Menschen stark

ausgeprägt ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1.             Stellen Sie sicher, daß die "Behindertenmilliarde“ nicht zur Co - Finanzierungen von EFS

                Mitteln herangezogen wird (lt. Punkt 1)?

                Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

                Wenn nein: Warum nicht?

 

2.             Stellen Sie sicher, daß zur Transparenz der Vergabe der „Behindertermilliarde“ und zur

                Schaffung von Strukturmaßnahmen ein Gremium eingesetzt wird, das mehrheitlich von

                behinderten Menschen besetzt ist (lt. Punkt 2)?

                Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

                Wenn nein: Warum nicht?

 

3.             Stellen Sie sicher, daß die „Behindertenmilliarde“ ausschließlich für Arbeitsplätze am

                ersten Arbeitsmarkt und zu Qualifizierungs - und Arbeitsassistenzmaßnahmen lt. Punkt 3

                verwendet werden?

                Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

                Wenn nein: Warum nicht?

 

4.             Stellen Sie sicher, daß die Beratungs - und Unterstützungssysteme ausschließlich lt. Punkt

                4 angeboten und ausgebaut werden?

                Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

                Wenn nein: Warum nicht?

 

5.             Welche Behindertenorganisationen, außer der ÖAR wurden zu den Verhandlungen über

                die Verwendung der „Behindertenmilliarde“ noch beigezogen?

 

6.             Warum wird die „Behindertenmilliarde“ vom Bundesministerium für soziale Sicherheit

                und Generationen verwaltet, obwohl es sich um finanzielle Mittel zur

                Arbeitsplatzbeschaffung handelt und dies Aufgabe des BM für Arbeit und Wirtschaft ist?