1569/J XXI.GP
Eingelangt am: 24. 11. 2000
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Ihre Zuständigkeit für Frauenpolitik
Vor wenigen Wochen haben Sie von Bundesministerin Elisabeth Sickl die Leitung des
"Ministeriums für soziale Sicherheit und Generationen" übernommen. Dieses Ressort
beinhaltet nach dem Bundesministeriengesetz 2000 unter anderem den Kompetenzbereich
„Frauenpolitik der Regierung“. Erstmals ist damit in Österreich ein Mann auf der Ebene der
Bundesregierung für Frauenagenden zuständig.
Nun sind Sie als Mann kein „Betroffener“ im Sinne der Zugehörigkeit zu der gesellschaftlich
benachteiligten und diskriminierten Gruppe, deren Interessen Sie als Frauenminister innerhalb
der Bundesregierung vertreten sollen. Außerdem erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass
Sie sich im Rahmen Ihrer Ausbildung zum Veterinärmediziner mit frauenpolitisch wichtigen
Fragen befasst haben. Ob Sie sich im Rahmen Ihres bisherigen Berufslebens als Politiker mit
Frauenforschung, Genderstudies, Feminismus o.a. auseinandergesetzt haben, ist nicht
bekannt.
Es ist daher äusserst interessant und für die Frauen in Österreich auch wichtig zu wissen,
welche politischen Vorstellungen und Pläne Sie bezüglich der Frauenagenden haben und mit
welchem Gewicht und welchen Schwerpunkten Sie sich für frauenpolitische Anliegen
innerhalb der Regierung einsetzen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es korrekt bzw. zulässig, Sie als „Frauenminister“ zu bezeichnen?
2. Sie selbst haben sich in einer Sitzung des Budgetausschusses und auch im Plenum des
Nationalrates kürzlich als „Frauenministerin" bezeichnet.
a. Was wollten Sie damit zum Ausdruck bringen?
b. Kann aus dieser Selbstbezeichnung geschlossen werden, dass Sie sich für eine
durchgängig weibliche Bezeichnung von Funktionen und Ämtern aussprechen und sich
als Mann dabei mitgemeint fühlen?
Wenn ja: Wie werden Sie dieses Anliegen politisch umsetzen?
3. Ist es - Bezug nehmend auf Frage 2 - korrekt bzw. zulässig, Sie als „Frauenministerin“
zu bezeichnen?
4. Welche Qualifikationen besitzen Sie, die Sie zur Leitung der Frauenpolitik der
Bundesregierung befähigen?
5. Wo konnten Sie in Ihrem bisherigen Berufsleben diese Qualifikationen einsetzen?
Bringen Sie bitte konkrete Beispiele.
6. Waren Sie jemals Mitglied oder Ersatzmitglied des Gleichbehandlungsausschusses im
Parlament?
Wenn nein: haben Sie jemals an einer Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses im
Parlament teilgenommen?
7. In welchen konkreten Themenfeldern haben Sie sich in den vergangenen Jahren im
Bereich Frauenpolitik besonders engagiert?
8. Mit welcher frauenspezifischen/feministischen Literatur bzw. Theorie/n haben Sie sich
im Laufe Ihres Berufslebens bzw. in Vorbereitung auf Ihr Amt als Frauenminister/in
auseinandergesetzt (überblicksweise)?
9. Was verstehen Sie ganz allgemein unter Frauenpolitik? Welche Ziele hat sie und mit
welchen Mitteln sollen diese erreicht werden (beispielhaft)?
10. Was verstehen Sie unter Feminismus?
11. Soll Frauenpolitik Ihrer Ansicht nach eine feministische Politik sein?
12. Würden Sie sich selbst als Feminist/in bezeichnen?
13. a. Kennen Sie den Begriff der „mittelbaren Diskriminierung"?
b. Wie verstehen Sie ihn?
c. In welchen Bereichen sehen Sie in Österreich mittelbare Diskriminierung von
Frauen?
d. Was gedenken Sie als Frauenminister/in konkret dagegen zu tun?
14. a. Kennen Sie den Begriff der „strukturellen Gewalt“?
b. Wie verstehen Sie ihn?
c. In welchen Bereichen sehen Sie in Österreich konkreten Handlungsbedarf, um
strukturelle Gewalt gegen Frauen abzubauen?
d. Was gedenken Sie als Frauenminister/in hier zu unternehmen?
15. Was
verstehen Sie unter "Gender Mainstreaming“?
16. Welche Budgetmittel haben Sie für Frauenangelegenheiten für das Jahr 2001 gesamt zur
Verfügung?
17. Wie gedenken Sie diese Mittel zu verwenden? Stellen Sie dies bitte detailliert dar.
18. Ist es richtig, dass es innerhalb der Bundesregierung eine Koordinationsstelle für Gender
Mainstreaming gibt?
Wenn ja: Ist diese in Ihrem Ministerium angesiedelt? Wie ist diese Koordinationsstelle
personell und finanziell ausgestattet? Was sind ihre Aufgaben und Ziele?
19. Wieviele Personen sind in Ihrem Ministerium im Bereich "Frauenangelegenheiten“
gesamt tätig und womit befassen sich diese Personen schwerpunktmäßig?
20. Sind aus Ihrer Perspektive die Mittel der Bundesregierung für Frauenpolitik ausreichend
oder werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel in den kommenden Jahren erhöht
werden?
C. Förderungen konkreter Frauenprojekte
21. Welche Mittel haben Sie für die Förderung von Frauenprojekten und - beratungsstellen
2001 zur Verfügung?
22. Stellen Sie bitte dar, welche Frauenprojekte und - beratungsstellen Sie im Jahr 2001 in
welchem Ausmaß fördern werden und begründen Sie Abweichungen zu Förderungen
des Jahres 2000.
23. Wird es im Jahr 2001 wie bisher eine Förderung aus Ihrem Ministerium in der Höhe von
190.000 Schilling für jedes Frauenhaus in Österreich geben?
24. Die Finanzierung der sogenannten „helpline", einer Telefon - hotline des Vereins
autonomer Frauenhäuser für gewaltbetroffene Frauen, ist nach wie vor nicht gesichert.
Wird es im Jahr 2001 hier eine Förderung von Seiten Ihres Ministeriums geben und
wenn ja, in welcher Höhe?
25. Laut Presseberichten hat sich die sogenannte „interministerielle Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming" die von Ministerin Sickl bereits seit ihrem Amtsantritt geplant war, am
Freitag, den 10. November 2000 erstmalig im Sozialministerium getroffen.
a. Waren Sie bei diesem Treffen anwesend?
b. Wieviele Frauen/Männer, aufgeschlüsselt nach Funktionen und Ressorts, sind
Mitglieder dieser Arbeitsgruppe?
c. Was waren die Ergebnisse des ersten Treffens?
d. Was sind die Kompetenzen und Ziele der Arbeitsgruppe?
e. Wie und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden?
f. Wie oft trifft sich die Arbeitsgruppe?
26. Welche sonstigen Maßnahmen unter dem Titel "Gender Mainstreaming" planen Sie
innerhalb der Bundesregierung?
27. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Gender Mainstreaming von allen Ministerien
durchgeführt wird?
Laut einer APA - Meldung haben Sie bei der EU - FrauenministerInnenkonferenz Ende
Oktober 2000 in Paris die "partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit" als ein in
Österreich vorrangiges frauenpolitisches Ziel genannt.
28. Was heißt für Sie „partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit“ genau? Liegt eine
partnerschaftliche
Aufteilung von Familienarbeit Ihrer Meinung nach vor,
a. wenn LebensgefährtInnen vereinbaren, wer welchen Teil der Familienarbeit macht
oder
b. nur dann, wenn beide in etwa den gleichen Anteil an der Familienarbeit und allen
ihren Aspekten leisten?
29. Inwiefern ist in Ihren Augen die „partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit" ein
frauenpolitisches Ziel?
30. Ist die Forderung nach „halbe/halbe“, wie sie von Ex - Frauenministerin Konrad
beworben wurde, eine, die Sie vom Ziel der „partnerschaftlichen Aufteilung der
Familienarbeit“ her begrüßen?
31. Welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden Sie setzen, um das
angestrebte Ziel einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit zu erreichen?
Einer der ersten Vorschläge, mit denen Sie als Frauenminister in Österreich in die
Öffentlichkeit getreten sind, ist ein Pensionssplitting zwischen EhegattInnen.
32. Bitte führen Sie detailliert aus, wie dieses Pensionssplitting rechtlich aussehen soll (wer
hat Anspruch auf wieviel, ab wann, wie lange, etc., etc).
33. Ist Ihnen bewusst, dass ein Pensionssplitting nach Scheidungen dann nicht notwendig
wäre, wenn bei Scheidungen grundsätzlich bedarfsorientiert Unterhalt gewährt werden
würde und nicht verschuldensorientiert?
34. Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Bedarfsorientierung bei der
Unterhaltsgewährung im Scheidungsrecht anstatt einer grundsätzlichen
Verschuldensorientierung? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.
35. Sind Sie dafür, dass die Ausgleichszulage zur Pension so umgestaltet wird, dass sie ein
individueller Anspruch ist und für jeden Menschen unabhängig von der Lebensform in
gleicher Höhe gewährt wird?
Wenn ja: was werden Sie tun, um dies umzusetzen?
36. Sind sie für die Einführung einer Grundpension für alle Menschen?
Wenn ja: was werden Sie tun, um dies umzusetzen?
37. Ist Ihnen bewusst, dass etliche Maßnahmen, die die Regierung, der Sie nunmehr
angehören, im Rahmen ihrer Sparpakete beschlossen hat bzw. derzeit gerade beschließt,
ganz überwiegend Frauen oder KleinverdienerInnen (und damit wieder überwiegend
Frauen) treffen und damit eine massive mittelbare Diskriminierung von Frauen
darstellen (zB die Streichung des Weiterbildungsgeldes nach der Karenz, die Kürzung
der Witwenpensionen, die Einführung von Studiengebühren, die Änderungen bei der
Vorlehre, etc, etc), während stark männlich dominierte Bevölkerungsgruppen verschont
bleiben (zB Privatstifter oder Eigentümer von großen Vermögen sowie
Großunternehmer)?
38. Bitte erläutern Sie für jede einzelne der in Frage 37 angeführten Maßnahmen, warum
diese in Ihren Augen keine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellt.
39. Wie lässt sich die mittelbare Diskriminierung von Frauen durch die in Frage 35
erwähnten (und etliche weiteren) Maßnahmen mit dem angestrebten Ziel des Gender
Mainstreaming in allen Politikbereichen vereinbaren bzw. wie können Sie erklären, dass
Sie und Ihre RegierungskollegInnen, obwohl verbal alle dem Gender - Mainstreaming
verpflichtet, solche Maßnahmen trotz ihrer Frauenfeindlichkeit beschließen?
40. Inwieferne werden Sie sich dafür einsetzen, dass die negativen Auswirkung dieser
Maßnahmen
auf Frauen abgefedert werden? Was werden Sie hier konkret tun?
41. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, die öffentliche
Auftragsvergabe sowie öffentliche Förderungen überhaupt an Frauenquoten bzw.
Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben zu binden? Bitte begründen Sie Ihren
Standpunkt.
42. Wie werden Sie sich betreffend diese Forderung in die Erarbeitung eines neuen
österreichischen Vergaberechtes, die in den nächsten eineinhalb Jahren stattfinden wird,
einbringen? Dies auch angesichts eines von allen vier Parlamentsparteien eingebrachten
und beschlossenen Entschließungsantrages, in dem die Bundesregierung aufgefordert
wird, im Zuge dieser Erarbeitung besonderes Augenmerk auf frauenpolitische Belange
zu legen.
43. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, ein Mindesteinkommen
von 15.000 Schilling brutto einzuführen, um dem Ziel, für gleichwertige Arbeit
Männern und Frauen das gleiche Gehalt zu zahlen, näherzukommen? Bitte begründen
Sie Ihren Standpunkt.
44. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um dem Ziel der gleichen Bezahlung für
gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen näherzukommen bzw. um die inzwischen
wieder größer werdende Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu verkleinern?
45. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, Teilzeitarbeit und
geringfügige Beschäftigung arbeits - und sozialrechtlich der Vollerwerbstätigkeit
gleichzustellen? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.
46. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieses Ziel zu verwirklichen?
47. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, das
Partner(innen)einkommen bei Notstandshilfe - und Ausgleichszulagenbezug nicht mehr
anzurechnen? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.
48. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, die Gleichstellung von
Frauen auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen zu fördern? Bitte begründen Sie
Ihren Standpunkt.
49. Welche Maßnahmen werden Sie in diesem Zusammenhang konkret ergreifen bzw.
welche Förderungen wird es geben?
50. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, ganztätige qualifizierte
Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, damit alle Menschen Beruf
und Familie besser vereinbaren können? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.
51. Welche Maßnahmen werden Sie in diesem Zusammenhang konkret ergreifen?
52. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch der Bund - wie in den vergangenen Jahren -
finanziell zur Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen beiträgt? Welche
Bundesbeteiligung streben Sie in diesem Bereich an?
53. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, AlleinerzieherInnen einen
gleich langen Karenzgeldanspruch zuzuerkennen wie Paaren? Bitte begründen Sie Ihren
Standpunkt.
54. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, Eltern von Kindern einen
Rechtsanspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit bis zum Schuleintritt ihres Kindes zu
gewähren mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit? Sehen Sie dies als eine Maßnahme zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Bitte begründen Sie Ihren
Standpunkt.
55. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, die Behaltefrist am
Arbeitsplatz
nach der Karenzzeit auf 26 Wochen auszudehnen?
56. Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, das Pensionsantrittsalter
für Frauen nicht anzuheben, bevor nicht tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen in
allen Bereichen gegeben ist? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.
57. Nachdem eine Pensionsantrittsaltererhöhung von Frauen bereits beschlossen ist, sich die
Bundesregierung aber gleichzeitig verpflichtet hat, intensive Maßnahmen zum Abbau
der Diskriminierung von Frauen zu treffen: Welche Maßnahmen können Sie hier
nennen bzw. planen Sie zu ergreifen?
58. Wann wird der jährlich vorzulegende Gleichbehandlungsbericht gemäß § l0a Satz 1
Gleichbehandlungsgesetz für das Jahr 1999 dem Parlament vorgelegt werden?
59. Im Jahr 2000 ist der fünfjährlich zu erstellende Bericht über Zustand und Entwicklung
der Gleichbehandlung in Österreich gemäß § 10a Satz 3 Gleichbehandlungsgesetz dem
Parlament vorzulegen.
Wann wird dieser Bericht dem Parlament vorgelegt werden?
60. Der zweijährlich zu erstellende Bericht der Bundesregierung über den Stand der
Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst gemäß §
53 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz hätte im Oktober 2000 dem Parlament vorgelegt
werden müssen.
Wann wird dieser Bericht dem Parlament zugehen?
61. Wie werden Sie als Frauenminister/in in Zukunft dafür sorgen, dass sämtliche dem
Parlament vorzulegenden Gleichbehandlungsberichte rechtzeitig fertig werden?
Österreich hat heuer dem CEDAW - Komitee einen Bericht betreffend die Umsetzung
der UNO - Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich vorgelegt. Das Komitee hat
daraufhin eine Liste von Empfehlungen an Österreich ausgesprochen.
So stellt das Komitee etwa fest, dass hartnäckige kulturelle Stereotypen von Frauen als
Hausfrauen und Kinderbetreuerinnen ein Hindernis für die komplette Umsetzung der
Konvention sind.
62. Glauben Sie nicht, dass Sie durch Ihren ersten „frauenpolitischen" Vorschlag betreffend
Pensionssplitting für nicht erwerbstätige Ehegattinnen genau dieses Klischee
verstärken? Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass Frauen, die tatsächlich nie
erwerbstätig waren, heute bereits eine seltene Ausnahme darstellen.
63. Was tun Sie konkret, um Bewusstseinsarbeit in Österreich betreffend einer allgemeinen
Akzeptanz gleichberechtigter, berufliche genauso wie private Ziele und Interessen
verfolgender Frauen zu leisten?
64. Das Komitee bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass Frauenagenden und Frauenpolitik
durch die Transferierung in das Sozialressort durch die neue Regierung nicht mehr
vorrangig verfolgt werden bzw. nicht mehr so sichtbar sein werden.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Bedenken auszuräumen?
65. Das Komitee empfiehlt der österreichischen Regierung, in frauenpolitischen
Angelegenheiten eine stärkere Zusammenarbeit mit NGOs zu pflegen.
Werden Sie als Frauenministerin dieser Empfehlung nachkommen?
Wenn nein: Weshalb nicht?
Wenn ja: In welcher Form werden Sie das tun?
66. Das Komitee legt der österreichischen Regierung nahe, die geschlechtsspezifischen
Auswirkungen des Staatsbudgets regelmäßig zu evaluieren und zu überprüfen.
In
welcher Form werden Sie als Frauenminister/in dieser Aufforderung nachkommen?
67. Das Komitee drückt seine Besorgnis über die Situation von Migrantinnen in Österreich
aus, etwa was deren Integration betrifft oder auch ihre Schlechterstellung betreffend
Arbeitserlaubnis im Vergleich zu männlichen Migranten.
Was gedenken Sie als Frauenminister/in zu tun, um die Situation von Migrantinnen in
Österreich zu verbessern?
68. Das Komitee drückt weiters seine Besorgnis über die Behandlung von Frauen und
Mädchen in Österreich aus, die Opfer von Frauenhandel geworden sind, etwa wird die
Einhaltung der Menschenrechte durch staatliche Organe gegenüber diesen Frauen und
Mädchen bezweifelt.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um dafür zu sorgen, dass in Österreich keine
Menschenrechtsverletzungen gegenüber von Frauenhandel betroffenen Frauen und
Mädchen geschehen?
69. Das Komitee drückt seine Besorgnis darüber aus, dass Frauen, die in Österreich um
Asyl ansuchen, nicht gut behandelt werden, im speziellen geht es um Berichte über
Menschenrechtsverletzungen an solchen Frauen durch staatliche Organe.
Was gedenken Sie als Frauenministerin zu tun, damit solche Vorkommnisse nicht mehr
möglich sind bzw. Frauen, die in Österreich Asyl beantragen, menschenrechtskonform
behandelt werden?
70. Das Komitee empfiehlt Österreich, geschlechtsspezifische Asylgründe anzuerkennen,
etwa drohende Genitalverstümmelung an Frauen.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um dieser Empfehlung nachzukommen?
71. Das Komitee empfiehlt Österreich, im Bereich Gewalt gegen Frauen staatliche Organe
noch intensiver zu schulen und weiterzubilden, auch speziell was Gewalt gegen Frauen
in Migrationszusammenhängen betrifft; ebenso die Schulung von Gesundheitspersonal in
diesem Bereich.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diesen Empfehlungen
nachzukommen?
72. Das Komitee bemängelt, dass in Österreich eine relativ hohe Anzahl von Frauen keine
über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung hat.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?
73. Das Komitee bemängelt, dass in Österreich im Bereich der Lehrausbildung nach wie vor
eine sehr stereotype Geschlechtsrollenverteilung herrscht.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?
74. Das Komitee bemängelt, dass in Österreich die Beteiligung von Frauen in akademischen
Spitzenpositionen äußerst gering ist.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?
75. Das Komitee bemängelt, dass in Österreich die Arbeitsmarktsegregation zwischen den
Geschlechtern, die dazu führt, dass Frauen in schlecht bezahlten Jobs verbleiben, nach
wie vor stark ausgeprägt ist.
Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?
76. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie und andere Ihrer RegierungskollegInnen
betreffend die Einführung eines Kinder(betreuungs)geldes? Stellen Sie Ihre Pläne bitte
im Detail dar.
77. Was sind die Vorteile dieser Pläne aus frauenpolitischer Sicht gegenüber der derzeitigen
Rechtslage?
78. Wenn Sie eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim
Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld
planen, um mehr Väter zur Kinderbetreuung zu
animieren, befürchten Sie dann nicht, dass viele Väter
Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld beziehen werden, aber trotzdem weiterarbeiten
werden und wiederum andere Personen (überwiegend Frauen) die konkrete
Betreuungsarbeit leisten müssen?
79. Mit welchen sonstigen Maßnahmen wollen Sie die Übernahme von
Kinderbetreuungspflichten durch Väter forcieren?
80. Wie stehen Sie zu einem einkommensabhängigen Karenzgeld?
81. Wird es auch weiterhin die Möglichkeit für sozial schwache Menschen geben, einen
Zuschuss zum Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld zu beziehen?
Wenn nein: Weshalb nicht?
82. Da die derzeitige Höhe des Karenzgeldes keine Existenzsicherung bietet: Wird das
zukünftige Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld höher sein als das heutige?
Wenn nein: welchen Grund gibt es, das Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld nicht zu
erhöhen?
83. Die Gleichbehandlungsanwältinnen sind eine wichtige Institution, um Frauen die
Möglichkeit zu geben, gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz effektiv auftreten zu
können und zu ihrem Recht zu kommen.
Wie planen Sie die weitere Entwicklung betreffend Ausbau der
Gleichbehandlungsanwaltschaften in Österreich in den kommenden Jahren?
84. Wie beurteilen Sie die eben von der Regierung, der Sie angehören, beschlossene
Regelung über die sog. „gemeinsame Obsorge“ aus frauenpolitischer Sicht?
85. Meinen Sie nicht, dass Frauen, die in einer Ehe Gewalt von seiten ihres Mannes
ausgesetzt waren, es als zynisch empfinden, wenn das Gesetz von „automatischer“
gemeinsamer Obsorge nach der Scheidung ausgeht?
86. Befürchten Sie nicht, dass Männer, die eine Scheidung als schweren Konflikt erleben,
ihre Ex - Frauen unter anderem mithilfe der Regelung zur „gemeinsamen Obsorge“
massiv unter Druck setzt könnten und Frauen, nur damit ihnen die alleinige Obsorge für
ihr/e Kind/er zugesprochen wird, auf Rechte verzichten werden?
87. Welche Maßnahmen planen Sie im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ zu ergreifen? Bitte
stellen Sie dies detailliert dar.
88. Wie stehen Sie zu einer Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich für Einkommen bis
zur Höchstbeitragsgrundlage aus frauenpolitischer Sicht?
89. Wie stehen Sie zu den Vorschlägen Ihres Regierungskollegen Bartenstein betreffend
eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus frauenpolitischer Sicht?
90. Was meinen Sie aus frauenpolitischer Sicht zu dem Vorschlag, einen Teil der
Parteienfinanzierung in Form eines Belohnungssystems an Frauenquoten zu binden?
91. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um mehr Frauen in politische
Spitzenpositionen zu bringen?
92. Wie stehen Sie aus frauenpolitischer Sicht zu dem Vorschlag, sexuelle Belästigung als
strafrechtliches Delikt in den Katalog des StGB aufzunehmen?
93. Wie stehen Sie aus frauenpolitischer Sicht zu dem Vorschlag, bei Gerichtsverfahren
wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für die betroffenen Frauen eine
Beweislasterleichterung zu normieren?
94. Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenminister/in ergreifen, um Frauen auf dem
Arbeitsmarkt zu fördern?
95. Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenminister/in ergreifen, um Frauen den
Wiedereinstieg
in den Beruf nach einer Kinderbetreuungszeit zu erleichtern?
96. Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenminister/in ergreifen, um eine (weitere)
Verengung des Geltungsbereichs des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes durch weitere
Ausgliederungen staatlicher Unternehmen zu verhindern?
97. Welche Maßnahmen planen Sie als Frauenminister/in, um in Hinkunft bereits bei
Erstellung des Budgets sicherzustellen, dass keine mittelbar frauendiskriminierenden
Gesetzesänderungen vorgenommen werden?
98. In vielen Bereichen werden Kosten, die aus öffentlichen Geldern gezahlt werden
müssen, in einem beträchtlich höheren Ausmaß von Männern als von Frauen verursacht
(zB. Unfälle, die durch Geisterfahrer verursacht werden, strafrechtliche Delikte gegen
Leib und Leben, etc.).
Was meinen Sie als Frauenminister/in zu dieser geschlechtsspezifisch ungleichen
Kostenverursachung und welche Maßnahmen erachten Sie als notwendig, um hier einen
Ausgleich zu schaffen?
99. Welcher Teil der sog. "Behindertenmilliarde“ wird speziell behinderten Frauen zugute
kommen und in welcher Form? Legen Sie dies bitte detailliert dar.
100. Glauben Sie, dass Sie als Mitglied einer sog. „schlagenden Verbindung“, Paradebeispiel
eines Männerbundes, historisch eine der Kerninstitutionen unseres patriarchalen,
frauenausschließenden Gesellschaftssystems, als Frauenminister/in richtig am Platze
sind?