1569/J XXI.GP

Eingelangt am: 24. 11. 2000

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Ihre Zuständigkeit für Frauenpolitik

 

 

 

 

Vor wenigen Wochen haben Sie von Bundesministerin Elisabeth Sickl die Leitung des

"Ministeriums für soziale Sicherheit und Generationen" übernommen. Dieses Ressort

beinhaltet nach dem Bundesministeriengesetz 2000 unter anderem den Kompetenzbereich

„Frauenpolitik der Regierung“. Erstmals ist damit in Österreich ein Mann auf der Ebene der

Bundesregierung für Frauenagenden zuständig.

 

Nun sind Sie als Mann kein „Betroffener“ im Sinne der Zugehörigkeit zu der gesellschaftlich

benachteiligten und diskriminierten Gruppe, deren Interessen Sie als Frauenminister innerhalb

der Bundesregierung vertreten sollen. Außerdem erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass

Sie sich im Rahmen Ihrer Ausbildung zum Veterinärmediziner mit frauenpolitisch wichtigen

Fragen befasst haben. Ob Sie sich im Rahmen Ihres bisherigen Berufslebens als Politiker mit

Frauenforschung, Genderstudies, Feminismus o.a. auseinandergesetzt haben, ist nicht

bekannt.

 

Es ist daher äusserst interessant und für die Frauen in Österreich auch wichtig zu wissen,

welche politischen Vorstellungen und Pläne Sie bezüglich der Frauenagenden haben und mit

welchem Gewicht und welchen Schwerpunkten Sie sich für frauenpolitische Anliegen

innerhalb der Regierung einsetzen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

A.         Sie als neue/r Frauenminister/in in der Bundesregierung

1.          Ist es korrekt bzw. zulässig, Sie als „Frauenminister“ zu bezeichnen?

2.          Sie selbst haben sich in einer Sitzung des Budgetausschusses und auch im Plenum des

             Nationalrates kürzlich als „Frauenministerin" bezeichnet.

             a. Was wollten Sie damit zum Ausdruck bringen?

             b. Kann aus dieser Selbstbezeichnung geschlossen werden, dass Sie sich für eine

             durchgängig weibliche Bezeichnung von Funktionen und Ämtern aussprechen und sich

             als Mann dabei mitgemeint fühlen?

             Wenn ja: Wie werden Sie dieses Anliegen politisch umsetzen?

3.          Ist es - Bezug nehmend auf Frage 2 - korrekt bzw. zulässig, Sie als „Frauenministerin“

             zu bezeichnen?

4.          Welche Qualifikationen besitzen Sie, die Sie zur Leitung der Frauenpolitik der

             Bundesregierung befähigen?

5.          Wo konnten Sie in Ihrem bisherigen Berufsleben diese Qualifikationen einsetzen?

             Bringen Sie bitte konkrete Beispiele.

6.          Waren Sie jemals Mitglied oder Ersatzmitglied des Gleichbehandlungsausschusses im

             Parlament?

             Wenn nein: haben Sie jemals an einer Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses im

             Parlament teilgenommen?

7.          In welchen konkreten Themenfeldern haben Sie sich in den vergangenen Jahren im

             Bereich Frauenpolitik besonders engagiert?

8.          Mit welcher frauenspezifischen/feministischen Literatur bzw. Theorie/n haben Sie sich

             im Laufe Ihres Berufslebens bzw. in Vorbereitung auf Ihr Amt als Frauenminister/in

             auseinandergesetzt (überblicksweise)?

9.          Was verstehen Sie ganz allgemein unter Frauenpolitik? Welche Ziele hat sie und mit

             welchen Mitteln sollen diese erreicht werden (beispielhaft)?

10.        Was verstehen Sie unter Feminismus?

11.        Soll Frauenpolitik Ihrer Ansicht nach eine feministische Politik sein?

12.        Würden Sie sich selbst als Feminist/in bezeichnen?

13.        a. Kennen Sie den Begriff der „mittelbaren Diskriminierung"?

             b. Wie verstehen Sie ihn?

             c. In welchen Bereichen sehen Sie in Österreich mittelbare Diskriminierung von

             Frauen?

             d. Was gedenken Sie als Frauenminister/in konkret dagegen zu tun?

14.        a. Kennen Sie den Begriff der „strukturellen Gewalt“?

             b. Wie verstehen Sie ihn?

             c. In welchen Bereichen sehen Sie in Österreich konkreten Handlungsbedarf, um

             strukturelle Gewalt gegen Frauen abzubauen?

             d. Was gedenken Sie als Frauenminister/in hier zu unternehmen?

15.        Was verstehen Sie unter "Gender Mainstreaming“?

B.         Mittel für Frauenpolitik

16.        Welche Budgetmittel haben Sie für Frauenangelegenheiten für das Jahr 2001 gesamt zur

             Verfügung?

17.        Wie gedenken Sie diese Mittel zu verwenden? Stellen Sie dies bitte detailliert dar.

18.        Ist es richtig, dass es innerhalb der Bundesregierung eine Koordinationsstelle für Gender

             Mainstreaming gibt?

             Wenn ja: Ist diese in Ihrem Ministerium angesiedelt? Wie ist diese Koordinationsstelle

             personell und finanziell ausgestattet? Was sind ihre Aufgaben und Ziele?

19.        Wieviele Personen sind in Ihrem Ministerium im Bereich "Frauenangelegenheiten“

             gesamt tätig und womit befassen sich diese Personen schwerpunktmäßig?

20.        Sind aus Ihrer Perspektive die Mittel der Bundesregierung für Frauenpolitik ausreichend

             oder werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel in den kommenden Jahren erhöht

             werden?

 

C.         Förderungen konkreter Frauenprojekte

21.        Welche Mittel haben Sie für die Förderung von Frauenprojekten und - beratungsstellen

             2001 zur Verfügung?

22.        Stellen Sie bitte dar, welche Frauenprojekte und - beratungsstellen Sie im Jahr 2001 in

             welchem Ausmaß fördern werden und begründen Sie Abweichungen zu Förderungen

             des Jahres 2000.

23.        Wird es im Jahr 2001 wie bisher eine Förderung aus Ihrem Ministerium in der Höhe von

             190.000 Schilling für jedes Frauenhaus in Österreich geben?

24.        Die Finanzierung der sogenannten „helpline", einer Telefon - hotline des Vereins

             autonomer Frauenhäuser für gewaltbetroffene Frauen, ist nach wie vor nicht gesichert.

             Wird es im Jahr 2001 hier eine Förderung von Seiten Ihres Ministeriums geben und

             wenn ja, in welcher Höhe?

 

D.         Gender Mainstreaming in der Bundesregierung

25.        Laut Presseberichten hat sich die sogenannte „interministerielle Arbeitsgruppe Gender

             Mainstreaming" die von Ministerin Sickl bereits seit ihrem Amtsantritt geplant war, am

             Freitag, den 10. November 2000 erstmalig im Sozialministerium getroffen.

             a. Waren Sie bei diesem Treffen anwesend?

             b. Wieviele Frauen/Männer, aufgeschlüsselt nach Funktionen und Ressorts, sind

             Mitglieder dieser Arbeitsgruppe?

             c. Was waren die Ergebnisse des ersten Treffens?

             d. Was sind die Kompetenzen und Ziele der Arbeitsgruppe?

             e. Wie und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden?

             f. Wie oft trifft sich die Arbeitsgruppe?

26.        Welche sonstigen Maßnahmen unter dem Titel "Gender Mainstreaming" planen Sie

             innerhalb der Bundesregierung?

27.        Wie werden Sie dafür sorgen, dass Gender Mainstreaming von allen Ministerien

             durchgeführt wird?

 

E.         Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit

             Laut einer APA - Meldung haben Sie bei der EU - FrauenministerInnenkonferenz Ende

             Oktober 2000 in Paris die "partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit" als ein in

             Österreich vorrangiges frauenpolitisches Ziel genannt.

28.        Was heißt für Sie „partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit“ genau? Liegt eine

             partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit Ihrer Meinung nach vor,

             a. wenn LebensgefährtInnen vereinbaren, wer welchen Teil der Familienarbeit macht

             oder

             b. nur dann, wenn beide in etwa den gleichen Anteil an der Familienarbeit und allen

             ihren Aspekten leisten?

29.        Inwiefern ist in Ihren Augen die „partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit" ein

             frauenpolitisches Ziel?

30.        Ist die Forderung nach „halbe/halbe“, wie sie von Ex - Frauenministerin Konrad

             beworben wurde, eine, die Sie vom Ziel der „partnerschaftlichen Aufteilung der

             Familienarbeit“ her begrüßen?

31.        Welche konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitraum werden Sie setzen, um das

             angestrebte Ziel einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit zu erreichen?

 

F.         Pensionssplitting in der Ehe

             Einer der ersten Vorschläge, mit denen Sie als Frauenminister in Österreich in die

             Öffentlichkeit getreten sind, ist ein Pensionssplitting zwischen EhegattInnen.

32.        Bitte führen Sie detailliert aus, wie dieses Pensionssplitting rechtlich aussehen soll (wer

             hat Anspruch auf wieviel, ab wann, wie lange, etc., etc).

33.        Ist Ihnen bewusst, dass ein Pensionssplitting nach Scheidungen dann nicht notwendig

             wäre, wenn bei Scheidungen grundsätzlich bedarfsorientiert Unterhalt gewährt werden

             würde und nicht verschuldensorientiert?

34.        Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Bedarfsorientierung bei der

             Unterhaltsgewährung im Scheidungsrecht anstatt einer grundsätzlichen

             Verschuldensorientierung? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.

35.        Sind Sie dafür, dass die Ausgleichszulage zur Pension so umgestaltet wird, dass sie ein

             individueller Anspruch ist und für jeden Menschen unabhängig von der Lebensform in

             gleicher Höhe gewährt wird?

             Wenn ja: was werden Sie tun, um dies umzusetzen?

36.        Sind sie für die Einführung einer Grundpension für alle Menschen?

             Wenn ja: was werden Sie tun, um dies umzusetzen?

 

G.         Die Sparpolitik der Regierung

37.        Ist Ihnen bewusst, dass etliche Maßnahmen, die die Regierung, der Sie nunmehr

             angehören, im Rahmen ihrer Sparpakete beschlossen hat bzw. derzeit gerade beschließt,

             ganz überwiegend Frauen oder KleinverdienerInnen (und damit wieder überwiegend

             Frauen) treffen und damit eine massive mittelbare Diskriminierung von Frauen

             darstellen (zB die Streichung des Weiterbildungsgeldes nach der Karenz, die Kürzung

             der Witwenpensionen, die Einführung von Studiengebühren, die Änderungen bei der

             Vorlehre, etc, etc), während stark männlich dominierte Bevölkerungsgruppen verschont

             bleiben (zB Privatstifter oder Eigentümer von großen Vermögen sowie

             Großunternehmer)?

38.        Bitte erläutern Sie für jede einzelne der in Frage 37 angeführten Maßnahmen, warum

             diese in Ihren Augen keine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellt.

39.        Wie lässt sich die mittelbare Diskriminierung von Frauen durch die in Frage 35

             erwähnten (und etliche weiteren) Maßnahmen mit dem angestrebten Ziel des Gender

             Mainstreaming in allen Politikbereichen vereinbaren bzw. wie können Sie erklären, dass

             Sie und Ihre RegierungskollegInnen, obwohl verbal alle dem Gender - Mainstreaming

             verpflichtet, solche Maßnahmen trotz ihrer Frauenfeindlichkeit beschließen?

40.        Inwieferne werden Sie sich dafür einsetzen, dass die negativen Auswirkung dieser

             Maßnahmen auf Frauen abgefedert werden? Was werden Sie hier konkret tun?

H.         Frauenvolksbegehren

41.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, die öffentliche

             Auftragsvergabe sowie öffentliche Förderungen überhaupt an Frauenquoten bzw.

             Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben zu binden? Bitte begründen Sie Ihren

             Standpunkt.

42.        Wie werden Sie sich betreffend diese Forderung in die Erarbeitung eines neuen

             österreichischen Vergaberechtes, die in den nächsten eineinhalb Jahren stattfinden wird,

             einbringen? Dies auch angesichts eines von allen vier Parlamentsparteien eingebrachten

             und beschlossenen Entschließungsantrages, in dem die Bundesregierung aufgefordert

             wird, im Zuge dieser Erarbeitung besonderes Augenmerk auf frauenpolitische Belange

             zu legen.

43.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, ein Mindesteinkommen

             von 15.000 Schilling brutto einzuführen, um dem Ziel, für gleichwertige Arbeit

             Männern und Frauen das gleiche Gehalt zu zahlen, näherzukommen? Bitte begründen

             Sie Ihren Standpunkt.

44.        Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um dem Ziel der gleichen Bezahlung für

             gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen näherzukommen bzw. um die inzwischen

             wieder größer werdende Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu verkleinern?

45.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, Teilzeitarbeit und

             geringfügige Beschäftigung arbeits - und sozialrechtlich der Vollerwerbstätigkeit

             gleichzustellen? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.

46.        Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieses Ziel zu verwirklichen?

47.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, das

             Partner(innen)einkommen bei Notstandshilfe - und Ausgleichszulagenbezug nicht mehr

             anzurechnen? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.

48.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, die Gleichstellung von

             Frauen auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen zu fördern? Bitte begründen Sie

             Ihren Standpunkt.

49.        Welche Maßnahmen werden Sie in diesem Zusammenhang konkret ergreifen bzw.

             welche Förderungen wird es geben?

50.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, ganztätige qualifizierte

             Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, damit alle Menschen Beruf

             und Familie besser vereinbaren können? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.

51.        Welche Maßnahmen werden Sie in diesem Zusammenhang konkret ergreifen?

52.        Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch der Bund - wie in den vergangenen Jahren -

             finanziell zur Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen beiträgt? Welche

             Bundesbeteiligung streben Sie in diesem Bereich an?

53.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, AlleinerzieherInnen einen

             gleich langen Karenzgeldanspruch zuzuerkennen wie Paaren? Bitte begründen Sie Ihren

             Standpunkt.

54.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, Eltern von Kindern einen

             Rechtsanspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit bis zum Schuleintritt ihres Kindes zu

             gewähren mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit? Sehen Sie dies als eine Maßnahme zur

             Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Bitte begründen Sie Ihren

             Standpunkt.

55.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, die Behaltefrist am

             Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen auszudehnen?

56.        Wie stehen Sie zu der Forderung des Frauenvolksbegehrens, das Pensionsantrittsalter

             für Frauen nicht anzuheben, bevor nicht tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen in

             allen Bereichen gegeben ist? Bitte begründen Sie Ihren Standpunkt.

57.        Nachdem eine Pensionsantrittsaltererhöhung von Frauen bereits beschlossen ist, sich die

             Bundesregierung aber gleichzeitig verpflichtet hat, intensive Maßnahmen zum Abbau

             der Diskriminierung von Frauen zu treffen: Welche Maßnahmen können Sie hier

             nennen bzw. planen Sie zu ergreifen?

 

I.          Gleichbehandlungsberichte

58.        Wann wird der jährlich vorzulegende Gleichbehandlungsbericht gemäß § l0a Satz 1

             Gleichbehandlungsgesetz für das Jahr 1999 dem Parlament vorgelegt werden?

59.        Im Jahr 2000 ist der fünfjährlich zu erstellende Bericht über Zustand und Entwicklung

             der Gleichbehandlung in Österreich gemäß § 10a Satz 3 Gleichbehandlungsgesetz dem

             Parlament vorzulegen.

             Wann wird dieser Bericht dem Parlament vorgelegt werden?

60.        Der zweijährlich zu erstellende Bericht der Bundesregierung über den Stand der

             Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst gemäß §

             53 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz hätte im Oktober 2000 dem Parlament vorgelegt

             werden müssen.

             Wann wird dieser Bericht dem Parlament zugehen?

61.        Wie werden Sie als Frauenminister/in in Zukunft dafür sorgen, dass sämtliche dem

             Parlament vorzulegenden Gleichbehandlungsberichte rechtzeitig fertig werden?

 

J.         Empfehlungen des CEDAW - Komitees an Österreich

             Österreich hat heuer dem CEDAW - Komitee einen Bericht betreffend die Umsetzung

             der UNO - Frauenrechtskonvention CEDAW in Österreich vorgelegt. Das Komitee hat

             daraufhin eine Liste von Empfehlungen an Österreich ausgesprochen.

             So stellt das Komitee etwa fest, dass hartnäckige kulturelle Stereotypen von Frauen als

             Hausfrauen und Kinderbetreuerinnen ein Hindernis für die komplette Umsetzung der

             Konvention sind.

62.        Glauben Sie nicht, dass Sie durch Ihren ersten „frauenpolitischen" Vorschlag betreffend

             Pensionssplitting für nicht erwerbstätige Ehegattinnen genau dieses Klischee

             verstärken? Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass Frauen, die tatsächlich nie

             erwerbstätig waren, heute bereits eine seltene Ausnahme darstellen.

63.        Was tun Sie konkret, um Bewusstseinsarbeit in Österreich betreffend einer allgemeinen

             Akzeptanz gleichberechtigter, berufliche genauso wie private Ziele und Interessen

             verfolgender Frauen zu leisten?

64.        Das Komitee bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass Frauenagenden und Frauenpolitik

             durch die Transferierung in das Sozialressort durch die neue Regierung nicht mehr

             vorrangig verfolgt werden bzw. nicht mehr so sichtbar sein werden.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Bedenken auszuräumen?

65.        Das Komitee empfiehlt der österreichischen Regierung, in frauenpolitischen

             Angelegenheiten eine stärkere Zusammenarbeit mit NGOs zu pflegen.

             Werden Sie als Frauenministerin dieser Empfehlung nachkommen?

             Wenn nein: Weshalb nicht?

             Wenn ja: In welcher Form werden Sie das tun?

66.        Das Komitee legt der österreichischen Regierung nahe, die geschlechtsspezifischen

             Auswirkungen des Staatsbudgets regelmäßig zu evaluieren und zu überprüfen.

             In welcher Form werden Sie als Frauenminister/in dieser Aufforderung nachkommen?

67.        Das Komitee drückt seine Besorgnis über die Situation von Migrantinnen in Österreich

             aus, etwa was deren Integration betrifft oder auch ihre Schlechterstellung betreffend

             Arbeitserlaubnis im Vergleich zu männlichen Migranten.

             Was gedenken Sie als Frauenminister/in zu tun, um die Situation von Migrantinnen in

             Österreich zu verbessern?

68.        Das Komitee drückt weiters seine Besorgnis über die Behandlung von Frauen und

             Mädchen in Österreich aus, die Opfer von Frauenhandel geworden sind, etwa wird die

             Einhaltung der Menschenrechte durch staatliche Organe gegenüber diesen Frauen und

             Mädchen bezweifelt.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um dafür zu sorgen, dass in Österreich keine

             Menschenrechtsverletzungen gegenüber von Frauenhandel betroffenen Frauen und

             Mädchen geschehen?

69.        Das Komitee drückt seine Besorgnis darüber aus, dass Frauen, die in Österreich um

             Asyl ansuchen, nicht gut behandelt werden, im speziellen geht es um Berichte über            

             Menschenrechtsverletzungen an solchen Frauen durch staatliche Organe.

             Was gedenken Sie als Frauenministerin zu tun, damit solche Vorkommnisse nicht mehr

             möglich sind bzw. Frauen, die in Österreich Asyl beantragen, menschenrechtskonform

             behandelt werden?

70.        Das Komitee empfiehlt Österreich, geschlechtsspezifische Asylgründe anzuerkennen,

             etwa drohende Genitalverstümmelung an Frauen.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um dieser Empfehlung nachzukommen?

71.        Das Komitee empfiehlt Österreich, im Bereich Gewalt gegen Frauen staatliche Organe

             noch intensiver zu schulen und weiterzubilden, auch speziell was Gewalt gegen Frauen

             in Migrationszusammenhängen betrifft; ebenso die Schulung von Gesundheitspersonal in

             diesem Bereich.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diesen Empfehlungen

             nachzukommen?

72.        Das Komitee bemängelt, dass in Österreich eine relativ hohe Anzahl von Frauen keine

             über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung hat.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?

73.        Das Komitee bemängelt, dass in Österreich im Bereich der Lehrausbildung nach wie vor

             eine sehr stereotype Geschlechtsrollenverteilung herrscht.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?

74.        Das Komitee bemängelt, dass in Österreich die Beteiligung von Frauen in akademischen

             Spitzenpositionen äußerst gering ist.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?

75.        Das Komitee bemängelt, dass in Österreich die Arbeitsmarktsegregation zwischen den

             Geschlechtern, die dazu führt, dass Frauen in schlecht bezahlten Jobs verbleiben, nach

             wie vor stark ausgeprägt ist.

             Was werden Sie als Frauenminister/in tun, um diese Situation zu verändern?

 

K.         Pläne zum Kindergeld

76.        Welche konkreten Maßnahmen planen Sie und andere Ihrer RegierungskollegInnen

             betreffend die Einführung eines Kinder(betreuungs)geldes? Stellen Sie Ihre Pläne bitte

             im Detail dar.

77.        Was sind die Vorteile dieser Pläne aus frauenpolitischer Sicht gegenüber der derzeitigen

             Rechtslage?

78.        Wenn Sie eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim

             Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld planen, um mehr Väter zur Kinderbetreuung zu

             animieren, befürchten Sie dann nicht, dass viele Väter

             Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld beziehen werden, aber trotzdem weiterarbeiten

             werden und wiederum andere Personen (überwiegend Frauen) die konkrete

             Betreuungsarbeit leisten müssen?

79.        Mit welchen sonstigen Maßnahmen wollen Sie die Übernahme von

             Kinderbetreuungspflichten durch Väter forcieren?

80.        Wie stehen Sie zu einem einkommensabhängigen Karenzgeld?

81.        Wird es auch weiterhin die Möglichkeit für sozial schwache Menschen geben, einen

             Zuschuss zum Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld zu beziehen?

             Wenn nein: Weshalb nicht?

82.        Da die derzeitige Höhe des Karenzgeldes keine Existenzsicherung bietet: Wird das

             zukünftige Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld höher sein als das heutige?

             Wenn nein: welchen Grund gibt es, das Karenzgeld/Kinder(betreuungs)geld nicht zu

             erhöhen?

 

L.         Sonstige frauenpolitische Maßnahmen

83.        Die Gleichbehandlungsanwältinnen sind eine wichtige Institution, um Frauen die

             Möglichkeit zu geben, gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz effektiv auftreten zu

             können und zu ihrem Recht zu kommen.

             Wie planen Sie die weitere Entwicklung betreffend Ausbau der

             Gleichbehandlungsanwaltschaften in Österreich in den kommenden Jahren?

84.        Wie beurteilen Sie die eben von der Regierung, der Sie angehören, beschlossene

             Regelung über die sog. „gemeinsame Obsorge“ aus frauenpolitischer Sicht?

85.        Meinen Sie nicht, dass Frauen, die in einer Ehe Gewalt von seiten ihres Mannes

             ausgesetzt waren, es als zynisch empfinden, wenn das Gesetz von „automatischer“

             gemeinsamer Obsorge nach der Scheidung ausgeht?

86.        Befürchten Sie nicht, dass Männer, die eine Scheidung als schweren Konflikt erleben,

             ihre Ex - Frauen unter anderem mithilfe der Regelung zur „gemeinsamen Obsorge“

             massiv unter Druck setzt könnten und Frauen, nur damit ihnen die alleinige Obsorge für

             ihr/e Kind/er zugesprochen wird, auf Rechte verzichten werden?

87.        Welche Maßnahmen planen Sie im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ zu ergreifen? Bitte

             stellen Sie dies detailliert dar.

88.        Wie stehen Sie zu einer Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich für Einkommen bis

             zur Höchstbeitragsgrundlage aus frauenpolitischer Sicht?

89.        Wie stehen Sie zu den Vorschlägen Ihres Regierungskollegen Bartenstein betreffend

             eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten aus frauenpolitischer Sicht?

90.        Was meinen Sie aus frauenpolitischer Sicht zu dem Vorschlag, einen Teil der

             Parteienfinanzierung in Form eines Belohnungssystems an Frauenquoten zu binden?

91.        Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um mehr Frauen in politische

             Spitzenpositionen zu bringen?

92.        Wie stehen Sie aus frauenpolitischer Sicht zu dem Vorschlag, sexuelle Belästigung als

             strafrechtliches Delikt in den Katalog des StGB aufzunehmen?

93.        Wie stehen Sie aus frauenpolitischer Sicht zu dem Vorschlag, bei Gerichtsverfahren

             wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für die betroffenen Frauen eine

             Beweislasterleichterung zu normieren?

94.        Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenminister/in ergreifen, um Frauen auf dem

             Arbeitsmarkt zu fördern?

95.        Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenminister/in ergreifen, um Frauen den

             Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Kinderbetreuungszeit zu erleichtern?

96.        Welche Maßnahmen werden Sie als Frauenminister/in ergreifen, um eine (weitere)

             Verengung des Geltungsbereichs des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes durch weitere

             Ausgliederungen staatlicher Unternehmen zu verhindern?

97.        Welche Maßnahmen planen Sie als Frauenminister/in, um in Hinkunft bereits bei

             Erstellung des Budgets sicherzustellen, dass keine mittelbar frauendiskriminierenden

             Gesetzesänderungen vorgenommen werden?

98.        In vielen Bereichen werden Kosten, die aus öffentlichen Geldern gezahlt werden

             müssen, in einem beträchtlich höheren Ausmaß von Männern als von Frauen verursacht

             (zB. Unfälle, die durch Geisterfahrer verursacht werden, strafrechtliche Delikte gegen

             Leib und Leben, etc.).

             Was meinen Sie als Frauenminister/in zu dieser geschlechtsspezifisch ungleichen

             Kostenverursachung und welche Maßnahmen erachten Sie als notwendig, um hier einen

             Ausgleich zu schaffen?

99.        Welcher Teil der sog. "Behindertenmilliarde“ wird speziell behinderten Frauen zugute

             kommen und in welcher Form? Legen Sie dies bitte detailliert dar.

100.      Glauben Sie, dass Sie als Mitglied einer sog. „schlagenden Verbindung“, Paradebeispiel

             eines Männerbundes, historisch eine der Kerninstitutionen unseres patriarchalen,

             frauenausschließenden Gesellschaftssystems, als Frauenminister/in richtig am Platze

             sind?