1583/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Muttonen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „geschlechtergerechteres Formulieren“
Veränderungen in der Sprache sind ein untrüglicher Barometer für gesellschaftliche
Entwicklungen.
Die Umsetzung derartiger sprachlichen Neuerungen erfolgt in der Regel
zeitverzögert; die Gleichstellung der Geschlechter in der Sprache ist daher trotz
intensiver Bewußtseinbildung der letzten Jahrzehnte noch immer nicht ausreichend
Berufsbezeichnungen, gesellschaftliche Funktionen und Titel, aber auch die
Geschlechtsbezeichnungen in Gesetzes - und Verordnungsentwürfen werden immer
noch in der ausschließlich männlichen Form verwendet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
ANFRAGE:
1. Es sind zahlreiche Untersuchungen und Publikationen zum Thema
„Gleichbehandlung in der Sprache“ vorhanden; zuletzt hat beispielsweise der
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität Klagenfurt einen
Leitfaden zum geschlechtergerechteren Formulieren veröffentlicht. Wird diese
Publikation breit verteilt werden und wenn ja, in welchen Institutionen ?
2. Werden die Resultate derartiger Publikation - deren Erstellung ja immerhin auch
über Steuerressourcen erfolgt ist - seitens Ihres Ressorts Verwendung finden?
3. Welche Initiativen zum „geschlechtergerechten Formulieren“ beabsichtigen Sie zu
setzen?
4. Wie werden sie sicherstellen, dass die geschlechtsneutrale Formulierung von
Gesetzes - und Verordnungsentwürfen künftig die Regel wird?