1598/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Reformmaßnahmen im Jahr 2001
In der Anfragebeantwortung 1275/AB werden unter dem Titel „Sonstige
Maßnahmen“ drei Reformmaßnahmen angeführt welche uns zu folgender Anfrage
veranlassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Werden von der Reduzierung der Fördermittel im gesamten Ressort auch die
Förderungen für Frauenprojekte betroffen sein?
1a) Wenn ja, in welchem Ausmaß und nach welchen Kriterien?
2) Wird es im Förderbereich insgesamt zu gleichmäßigen linearen Kürzungen
kommen?
2a) Wenn ja, in welcher Höhe?
2b) Wenn nein, welche Kriterien werden angewandt?
3) Sind Ihnen bereits Förderbereiche bekannt, welche zur Gänze eingestellt
werden
3a) Wenn ja, welche?
4) Wie wird die Ausschussfeststellung zum Budgetbegleitgesetz betreffend
Forschungsförderung im Bereich Sozialforschung umgesetzt werden, und
welche finanziellen Auswirkungen wird diese Schwerpunktsetzung auf andere
Bereiche haben?
5) Wie werden Sie sicherstellen, dass sich der beschlossene
Forschungsschwerpunkt nicht auf Familienforschung beschränkt, sondern alle
Sozialthemen gleichwertig erfasst?
6) Wann und in welcher Form wollen Sie die Selbstträgerschaft im
Familienlastenausgleich, welche ja in den letzten Jahren ein nie
mehrheitsfähiger Dauerbrenner war, umsetzen?
7) In welchem Ausmaß soll der
Länderbeitrag valorisiert werden?
8) Werden auch die Fixbeträge unter dem Titel Abgeltung von Ansätzen für
Einkommensteuer erhöht?
8a) Wenn nein, warum nicht?
9) Werden auch die Einnahmen des FLAF unter dem Titel Abgeltung vom Anteil
der Einkommen - und Körperschaftssteuer erhöht?
9a) Wenn nein, warum nicht?