1599/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend das Abkommen über soziale Sicherheit mit der Republik Jugoslawien
Wir werden immer wieder mit abschlägigen Pensionsbescheiden konfrontiert,
welche daraus resultieren, das mit den betreffenden Staaten derzeit keine
Abkommen über soziale Sicherheit existieren. Die 1996 eingeleitete Kündigung
diverser bilateraler Abkommen über soziale Sicherheit hat noch nicht in allen Fällen
zu neuen Abkommen geführt. Das veranlasst uns zu folgender
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche der seinerzeit gekündigten Abkommen sind noch nicht durch neue
ersetzt?
2) Wann ist mit einem Abschluss der fehlenden Abkommen zu rechnen?
3) In welchen Fällen kam es durch die Kündigung durch Österreich zu
Benachteiligungen gegenüber dem vorherigen Rechtszustand außerhalb des
Bereiches der Familienbeihilfen?
5) In wie vielen Fällen - gegliedert nach Ländern und Zeitraum - kam es zu
abschlägigen Pensionsbescheiden mangels Vorhandenseins eines ratifizierten
Abkommens?
6) Wie rechtfertigen Sie diese sozial ungerechten und seinerzeit angeblich nicht
beabsichtigten Vorkommnisse?
7) Gab es außer im Pensionsbereich weitere Benachteiligungen der betroffenen
Personenkreise
7a) Wenn ja, welche?