1599/J XXI.GP

Eingelangt am: 29.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend das Abkommen über soziale Sicherheit mit der Republik Jugoslawien

 

Wir werden immer wieder mit abschlägigen Pensionsbescheiden konfrontiert,

welche daraus resultieren, das mit den betreffenden Staaten derzeit keine

Abkommen über soziale Sicherheit existieren. Die 1996 eingeleitete Kündigung

diverser bilateraler Abkommen über soziale Sicherheit hat noch nicht in allen Fällen

zu neuen Abkommen geführt. Das veranlasst uns zu folgender

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Welche der seinerzeit gekündigten Abkommen sind noch nicht durch neue

     ersetzt?

 

2) Wann ist mit einem Abschluss der fehlenden Abkommen zu rechnen?

 

3) In welchen Fällen kam es durch die Kündigung durch Österreich zu

     Benachteiligungen gegenüber dem vorherigen Rechtszustand außerhalb des

     Bereiches der Familienbeihilfen?

 

5) In wie vielen Fällen - gegliedert nach Ländern und Zeitraum - kam es zu

     abschlägigen Pensionsbescheiden mangels Vorhandenseins eines ratifizierten

     Abkommens?

 

6) Wie rechtfertigen Sie diese sozial ungerechten und seinerzeit angeblich nicht

     beabsichtigten Vorkommnisse?

 

7) Gab es außer im Pensionsbereich weitere Benachteiligungen der betroffenen

     Personenkreise

      7a) Wenn ja, welche?