1606/J XXI.GP

Eingelangt am:

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Andrea Kuntzl

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Werkverträge

 

Medienberichten ist zu entnehmen, dass in jüngster Zeit die Heranziehung externer Experten

bzw. die Planung oder die Vergabe von Werkverträgen seitens der Bundesregierung

sprunghaft angestiegen ist.

 

Beispielsweise seien hier die geplanten bzw. bereits vergebenen Arbeiten zur „sozialen

Treffsicherheit“, zur Heeresreform, den Umfang der Staatsaufgaben, die Reform der

Bankenaufsicht, Reformen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums, Reformen im

Bereich des Sozial - bzw. des Arbeitsministeriums, Informations - , Werbe - und

Imagekampagnen zur Hebung der Akzeptanz für die Pensionsreform, das Nulldefizit, die

Budgetkonsolidierung oder für die Umsetzung der geplanten Strukturreformen genannt.

 

Die entsprechenden Budgetansätze wurden im BVAE für das Jahr 2001 auch entsprechend im

Vergleich zu den Vorjahren massiv angehoben.

 

Abgesehen von der wenig transparenten Vorgangsweise stellt sich in dem Zusammenhang die

Frage, warum inhaltliche Arbeiten drittvergeben werden, wenn es gleichzeitig eine relativ

große Anzahl beamteter oder vertragsbediensteter Expertenstäbe in den Ministerien gibt, die

diese Arbeiten ebenso besorgen könnten, und im übrigen auch dafür aus Steuermitteln bezahlt

werden.

 

Es stellt sich ferner die Frage, warum aus Steuermitteln Imagekampagnen der

Bundesregierung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen finanziert werden sollen, für

die nach dem Wesen der österreichischen parlamentarischen Demokratie die jeweils

verantwortlichen Regierungsparteien die Verantwortung zu tragen und eben die

entsprechende Akzeptanz, vor allem im Hinblick auf die nächste Wahl, zu schaffen haben.

Bei der von den Regierungsparteien und der Bundesregierung unter Ihrer Verantwortung

gewählten Vorgangsweise drängt sich vor diesem Hintergrund der Verdacht auf, dass Sie

entweder der Expertise der Beamten mißtrauen, oder wider deren besseren Wissens die

Realität für Ihre politischen Zielsetzungen zurechtbiegen lassen - zumindest aber statt

Einsparungen im öffentlichen Dienst damit neue Doppelgleisigkeiten produzieren -, oder

schlicht mit Steuermitteln teilweise Ihre Ausgangsposition für den nächsten Wahlkampf am

Rücken der Bürger verbessern wollen, die ohnehin zur Finanzierung Ihrer Klientelpolitik über

Gebühr zur Kasse gebeten werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Wie viele und welche (Werk -) Verträge wurden bisher von Ihrem Ressort mit

      welchen externen Dritten geschlossen, die gutachterlichen oder beratenden Charakter

      haben, oder Teil von Informations -, Werbe -, oder Imagekampagnen sind?

2.   Was ist der genaue Leistungsumfang und die genaue inhaltliche Zielsetzung der

       jeweiligen Verträge?

3.   Wie hoch ist die jeweilige Vertragssumme (bei Kampagnen inklusive der Kosten für

      Schaltungen in elektronischen und Printmedien)?

4.   Wie viele und welche Verträge nach den Spezifikationen der Fragen 1 - 3 sind bereits

      ausgeschrieben, in Ausarbeitung oder in Planung?

5.   Welche Budgetansätze mit welcher Dotierung können nach dem BFG 2000 und dem

      BVAE 2001 in Ihrem Ressortbereich für Aktivitäten gemäß den Spezifikationen der

      Fragen 1 - 3 herangezogen werden?