1610/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Andrea Kuntzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Werkverträge
Medienberichten ist zu entnehmen, dass in jüngster Zeit die Heranziehung externer Experten
bzw. die Planung oder die Vergabe von Werkverträgen seitens der Bundesregierung
sprunghaft angestiegen ist.
Beispielsweise seien hier die geplanten bzw. bereits vergebenen Arbeiten zur „sozialen
Treffsicherheit“, zur Heeresreform, den Umfang der Staatsaufgaben, die Reform der
Bankenaufsicht, Reformen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums, Reformen im
Bereich des Sozial - bzw. des Arbeitsministeriums, Informations - , Werbe - und
Imagekampagnen zur Hebung der Akzeptanz für die Pensionsreform, das Nulldefizit, die
Budgetkonsolidierung oder für die Umsetzung der geplanten Strukturreformen genannt.
Die entsprechenden Budgetansätze wurden im BVAE für das Jahr 2001 auch entsprechend im
Vergleich zu den Vorjahren massiv angehoben.
Abgesehen von der wenig transparenten Vorgangsweise stellt sich in dem Zusammenhang die
Frage, warum inhaltliche Arbeiten drittvergeben werden, wenn es gleichzeitig eine relativ
große Anzahl beamteter oder vertragsbediensteter Expertenstäbe in den Ministerien gibt, die
diese Arbeiten ebenso besorgen könnten, und im übrigen auch dafür aus Steuermitteln bezahlt
werden.
Es stellt sich ferner die Frage, warum aus Steuermitteln Imagekampagnen der
Bundesregierung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen finanziert werden sollen, für
die nach dem Wesen der österreichischen parlamentarischen Demokratie die jeweils
verantwortlichen Regierungsparteien die Verantwortung zu tragen und eben die
entsprechende Akzeptanz, vor allem im Hinblick
auf die nächste Wahl, zu schaffen haben.
Bei der von den Regierungsparteien und der Bundesregierung unter Ihrer Verantwortung
gewählten Vorgangsweise drängt sich vor diesem Hintergrund der Verdacht auf, dass Sie
entweder der Expertise der Beamten mißtrauen, oder wider deren besseren Wissens die
Realität für Ihre politischen Zielsetzungen zurechtbiegen lassen - zumindest aber statt
Einsparungen im öffentlichen Dienst damit neue Doppelgleisigkeiten produzieren -, oder
schlicht mit Steuermitteln teilweise Ihre Ausgangsposition für den nächsten Wahlkampf am
Rücken der Bürger verbessern wollen, die ohnehin zur Finanzierung Ihrer Klientelpolitik über
Gebühr zur Kasse gebeten werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele und welche (Werk - ) Verträge wurden bisher von Ihrem Ressort mit
welchen externen Dritten geschlossen, die gutachterlichen oder beratenden Charakter
haben, oder Teil von Informations - , Werbe - , oder Imagekampagnen sind?
2. Was ist der genaue Leistungsumfang und die genaue inhaltliche Zielsetzung der
jeweiligen Verträge?
3. Wie hoch ist die jeweilige Vertragssumme (bei Kampagnen inklusive der Kosten für
Schaltungen in elektronischen und Printmedien)?
4. Wie viele und welche Verträge nach den Spezifikationen der Fragen 1 - 3 sind bereits
ausgeschrieben, in Ausarbeitung oder in Planung?
5. Welche Budgetansätze mit welcher Dotierung können nach dem BFG 2000 und dem
BVAE 2001 in Ihrem Ressortbereich für Aktivitäten gemäß den Spezifikationen der
Fragen 1 - 3 herangezogen werden?