1638/J XXI.GP

Eingelangt am: 6.12.2000

 

                                                               Anfrage

 

 

der Abgeordneten Reindl, Dr. Partik - Pablé und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Überstellung von Beamten der BPD Wien zur BPD Graz oder zum

Landesgendarmeriekommando für Steiermark.

 

Sehr viele Beamte der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitswache, haben ihren

festen Wohnsitz in der Steiermark und müssen somit lange Wegstrecken von und zu

ihren Dienststellen in Wien in Kauf nehmen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

                                                               Anfrage:

 

 

1.) Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, dass Beamte der BPD Wien zur

      BPD Graz oder zum Landesgendarmeriekommando für Steiermark versetzt

      werden können?

 

2.) Ab welchem Zeitpunkt sind derartige Versetzungen möglich?