1638/J XXI.GP
Eingelangt am: 6.12.2000
Anfrage
der Abgeordneten Reindl, Dr. Partik - Pablé und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überstellung von Beamten der BPD Wien zur BPD Graz oder zum
Landesgendarmeriekommando für Steiermark.
Sehr viele Beamte der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitswache, haben ihren
festen Wohnsitz in der Steiermark und müssen somit lange Wegstrecken von und zu
ihren Dienststellen in Wien in Kauf nehmen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, dass Beamte der BPD Wien zur
BPD Graz oder zum Landesgendarmeriekommando für Steiermark versetzt
werden können?
2.) Ab welchem Zeitpunkt sind derartige Versetzungen möglich?