1653/J XXI.GP
Eingelangt am:
13.12.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „Geheimhaltungserlass“
Unter dem ehemaligen Sozialminister Hesoun wurde verfügt, dass
WissenschafterInnen, welche einen Auftrag seitens ihres Ministeriums erhalten,
diese Tatsache, das Thema, den Inhalt oder sonstige Bestimmungen diese
Vertrages geheim halten müssen. Diese Bestimmung wurde seinerzeit heftig
kritisiert, aber trotzdem in die Praxis umgesetzt. Unseres Wissens nach haben Ihre
VorgängerInnen diesen Erlass nicht aufgehoben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Gibt es diesen Erlass noch und wird er nach wie vor eingehalten?
2) Haben Sie vor auch zukünftige Vertragsvergaben unter diesen Bedingungen zu
tätigen?
3a) Welche Aufträge an WissenschfterInnen haben Sie seit ihrem Amtsantritt
vergeben und welche werden Sie in absehbarer Zeit voraussichtlich vergeben?
3b) Welche Aufträge an WissenschfterInnen hat Ihre Amtsvorgängerin Ministerin
Sickl während Ihrer Amtszeit vergeben?
4) Wie ist Ihre Aussage im Parlament zu interpretieren, dass Sie die
„Publikationsabteilungen“ personell reduzieren werden?
5) Wird das auf die Zahl und den Umfang der von Ihrem Ministerium getätigten
Publikationen Auswirkungen haben?
5a) Wenn ja, welche?
6) Haben Sie vor, zur Usance früherer Minister zurückzukehren, welche
umfangreiche wissenschaftliche Publikationen einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich machten (insbesondere im Rahmen der Reihe „Forschungsberichte
aus Sozial - und Arbeitsmarktpolitik“)?