1653/J XXI.GP

Eingelangt am:

13.12.2000

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend „Geheimhaltungserlass“

 

Unter dem ehemaligen Sozialminister Hesoun wurde verfügt, dass

WissenschafterInnen, welche einen Auftrag seitens ihres Ministeriums erhalten,

diese Tatsache, das Thema, den Inhalt oder sonstige Bestimmungen diese

Vertrages geheim halten müssen. Diese Bestimmung wurde seinerzeit heftig

kritisiert, aber trotzdem in die Praxis umgesetzt. Unseres Wissens nach haben Ihre

VorgängerInnen diesen Erlass nicht aufgehoben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Gibt es diesen Erlass noch und wird er nach wie vor eingehalten?

 

2)     Haben Sie vor auch zukünftige Vertragsvergaben unter diesen Bedingungen zu

        tätigen?

 

3a)   Welche Aufträge an WissenschfterInnen haben Sie seit ihrem Amtsantritt

        vergeben und welche werden Sie in absehbarer Zeit voraussichtlich vergeben?

 

3b)   Welche Aufträge an WissenschfterInnen hat Ihre Amtsvorgängerin Ministerin

        Sickl während Ihrer Amtszeit vergeben?

 

4)     Wie ist Ihre Aussage im Parlament zu interpretieren, dass Sie die

        „Publikationsabteilungen“ personell reduzieren werden?

 

5)     Wird das auf die Zahl und den Umfang der von Ihrem Ministerium getätigten

        Publikationen Auswirkungen haben?

 

5a)   Wenn ja, welche?

 

6)     Haben Sie vor, zur Usance früherer Minister zurückzukehren, welche

        umfangreiche wissenschaftliche Publikationen einer breiten Öffentlichkeit

        zugänglich machten (insbesondere im Rahmen der Reihe „Forschungsberichte

        aus Sozial - und Arbeitsmarktpolitik“)?