1655/J XXI.GP
Eingelangt am:
13.12.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen
Bei Überprüfungen des Rechnungshofes im Sozialministerium wurde unter anderem
festgestellt, dass die Aufbewahrung von Werkverträgen nicht so erfolgt, dass
nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen werden. Der RH empfiehlt in diesem
Zusammenhang in Zukunft alle Werkverträge mit einem Amtssiegel zu sichern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wurden Werkverträge in Ihrem Wirkungsbereich nachträglich abgeändert,
Seiten ausgetauscht, oder andere Manipulationen vorgenommen?
1a) Wenn ja: welche, welche Inhalte und in welcher Form?
2) Werden Werkverträge mit einem Amtssiegel versehen?
2a) Wenn ja: seit wann?
3) Kann sichergestellt werden, dass in Zukunft keinerlei nachträgliche Korrekturen
vorgenommen werden, die nicht nachvollziehbar sind?
4) In welchem Zusammenhang kann es zu Werkvertragsversionen kommen,
welche nach Inkrafttreten des Werkvertrages datiert sind?
5) Wie viele solcher Fälle sind Ihnen bekannt und aus welchen Gründen kam es
zu diesen Änderungen?
6) Halten Sie eine solche Vorgangsweise für korrekt, und werden solche Fälle
auch in Zukunft vorkommen?
7) In welchen weiteren Bereichen werden ähnliche Sicherheitsvorkehrung
angewandt, beziehungsweise wo sind sie noch erforderlich?