1661/J XXI.GP

Eingelangt am:

13.12.2000

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

 

betreffend die Aufbewahrung von Werkverträgen

 

Bei Überprüfungen des Rechnungshofes im Sozialministerium wurde unter anderem

festgestellt, dass die Aufbewahrung von Werkverträgen nicht so erfolgt, dass

nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen werden. Der RH empfiehlt in diesem

Zusammenhang in Zukunft alle Werkverträge mit einem Amtssiegel zu sichern,

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Wurden Werkverträge in Ihrem Wirkungsbereich nachträglich abgeändert,

        Seiten ausgetauscht, oder andere Manipulationen vorgenommen?

        1a)    Wenn ja: welche, weiche Inhalte und in welcher Form?

 

2)    Werden Werkverträge mit einem Amtssiegel versehen?

        2a)    Wenn ja: seit wann?

 

3)    Kann sichergestellt werden, dass in Zukunft keinerlei nachträgliche Korrekturen

        vorgenommen werden, die nicht nachvollziehbar sind?

 

4)    In welchem Zusammenhang kann es zu Werkvertragsversionen kommen,

        welche nach Inkrafttreten des Werkvertrages datiert sind?

 

5)    Wie viele solcher Fälle sind Ihnen bekannt und aus welchen Gründen kam es

        zu diesen Änderungen?

 

6)    Halten Sie eine solche Vorgangsweise für korrekt, und werden solche Fälle

        auch in Zukunft vorkommen?

 

7)    In welchen weiteren Bereichen werden ähnliche Sicherheitsvorkehrungen

        angewandt, beziehungsweise wo sind sie noch erforderlich?