1664/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

gemäß § 93 Abs. 1 GOG - NR

 

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Pilz, GenossInnen und FreundInnen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Dr. Böhmdorfer, Spitzelaffäre und Rechtsstaat

 

Für jedes demokratische Gemeinwesen ist es von hoher Bedeutung, dass die Träger des

demokratischen Systems über einen Grundkonsens an Werten verfügen und sich in ihrem politischen

Agieren dementsprechend verhalten. Zu diesem Grundkonsens gehört insbesondere das Bekenntnis

zum Rechtsstaat, zur unabhängigen Justiz, zur Demonstrationsfreiheit, zur Meinungsfreiheit und zur

Meinungsvielfalt. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist es bei aller Verschiedenheit

der politischen Anschauungen notwendig, diesen Konsens zu erhalten und auszubauen. In den letzten

Monaten zeigte sich zunehmend, dass dieser Konsens von Vertretern der Regierungsparteien,

insbesondere der FPÖ, in Frage gestellt wird.

 

Für alle DemokratInnen sind die Garantien des Rechtsstaates unabdingbare Bestandteile der

staatlichen Ordnung. Die Entwicklung des Rechtsstaates ist geprägt durch Gedanken wie Herrschaft

der Gesetze vor der Willkür Einzelner.

 

Die Unabhängigkeit der Justiz ist Grundpfeiler unserer Bundesverfassung; Art. 87 B - VG garantiert die

Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihres richterlichen Amtes.

 

Ein weiterer Grundpfeiler ist die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Eine Gefahr für den

demokratischen Staat besteht in der parteipolitischen Einflussnahme auf die Verwaltungsführung, so

Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts.

 

Der Rechtsstaat ist insbesondere auch am Grad der Rechtssicherheit messbar. Einer der Hauptaspekte

der Rechtssicherheit ist die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Die Gleichheit ist vor allem auch durch

die notwendige Distanz des Bundesministers für Justiz zu allen Verfahren garantiert.

Vorverurteilungen oder Vorfreisprüche - erst recht wenn sie durch hohe Amtsträger des Staates

geschehen - sind jedenfalls aus der rechtsstaatlichen Sicht scharf zurückzuweisen. Die unbedingte

Einhaltung aller rechtsstaatlichen Prinzipien gerade durch die Mitglieder der Bundesregierung ist für

die Demokratie unabdingbar.

 

Freiheitliche Politiker akzeptieren die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzmäßigkeit der

staatlichen Verwaltung offenbar nur so lange, wie ihnen diese Prinzipien nützen. Sind sie selbst oder

Angehörige ihrer Partei in Verfahren verwickelt, greifen sie selbst die Vertreter der Justiz und der

Verwaltung an. Seit dem Regierungseintritt der FPÖ sind diese Angriffe keine Einzelfälle mehr. Die

Absicht, die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzmäßigkeit der staatlichen Verwaltung zu

beeinträchtigen, tritt deutlich hervor.

 

So gab es in jüngerer Zeit im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre rechtsstaatlich höchst bedenkliche

Angriffe von führenden Freiheitlichen auf ermittelnde Beamte des Innenressorts und ganz besonders

auf den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Letzterer musste sich sogar in Ausschüssen des

Nationalrats schwere Beleidigungen und unsachliche, durch nichts bewiesene Unterstellungen gefallen

lassen.

 

Besonders schwerwiegend sind in letzter Zeit aber auch Angriffe von Freiheitlichen gegen

Organwalter in der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichtsbarkeit. Zu Recht setzen sich die Vertreter

der Richter und Staatsanwälte gegen Angriffe der FPÖ zur Wehr. So legte die Bundessektion der

Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) durch ihren Vorsitzenden

Klaus Schröder gegen Aussagen von FPÖ - Klubobmann Peter Westenthaler, wonach die in der

„Spitzelaffäre“ ermittelnden Staatsanwälte sowie der Untersuchungsrichter Stefan Erdei abgelöst

werden sollten, Protest ein. In einer „noch nie da gewesenen Art und Weise würden insbesondere

Politiker der FPÖ versuchen, medialen Druck auf die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte

und den Untersuchungsrichter auszuüben“.

Weiters wird ausgeführt, dass es „beschämend“ sei, welche Gesinnung daraus gegenüber der

Grundsäule eines Rechtsstaates - der unabhängigen Justiz - zum Ausdruck komme.

 

In diesem Zusammenhang vermissten die Richter und Staatsanwälte beim amtierenden Justizminister

Dr. Dieter Böhmdorfer „eine klare Zurückweisung der gerade in den letzten Tagen massiv versuchten

Einflussnahme seitens hemmungslos parteipolitisch agierender Spitzenrepräsentanten.“ „Erschüttert“

sei man - laut APA - auch darüber, „dass die Angriffe Westenthalers weder vom Bundeskanzler noch

von ÖVP - Klubobmann Andreas Khol zurückgewiesen worden seien . Die Kritik aus der Justiz trifft

aber auch den Justizminister. Barbara Helige, die Präsidentin der Richtervereinigung, hielt

Justizminister Böhmdorfer vor: "Die Parteinähe des Ministers muss hier Besorgnis der Bevölkerung

hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz auslösen“.

 

Des weiteren zitiert die APA 0308 vom 11. Dezember 2000 Klaus Schröder weiter: „In dieser, in der

Zweiten Republik wohl einmaligen Situation, wäre es höchst an der Zeit, dass der Herr

Bundespräsident die in dieser Angelegenheit verantwortungslos agierenden Parteipolitiker, von der

Vizekanzlerin bis zu Landesräten, in ihre demokratischen Schranken weist. ... Die Richter und

Staatsanwälte würden sich jedenfalls in ihrer der Rechtsordnung verpflichteten Arbeit von niemandem

einschüchtern oder beeinflussen lassen.“

 

Innenminister Strasser hat bei einem ähnlichen Sachverhalt - Organwalter seines Ressorts wurden

schärfstens verbal attackiert, nur weil sie ihre Pflicht erfüllt hatten - wenigstens ein gewisses Maß an

Solidarität mit seinen Beamten erkennen lassen. Bei Justizminister Böhmdorfer ist bisher nicht

bekannt geworden, dass er sich in gebührender Form schützend vor die angegriffenen Staatsanwälte

und Richter gestellt hätte.

 

Die Achtung des Rechtsstaats durch Mitglieder der Bundesregierung und die Unabhängigkeit des

Justizministers sind insbesondere durch vier Umstände in Frage gestellt:

 

1. Vizekanzlerin Riess - Passer hat die Justizbehörden aufgefordert, die gerichtlichen Verfahren gegen

     ihre Parteifreunde in der Spitzelaffäre einzustellen. Damit hat ein Mitglied der Bundesregierung

     versucht, ein Gerichtsverfahren zu beeinflussen. Der Justizminister hat Staatsanwälte und Richter

     gegen diese und ähnliche Interventionen öffentlich nicht in Schutz genommen.

 

2. Gerichtliche Unterlagen belegen, dass RA Dr. Dieter Böhmdorfer in zwei Verfahren interne

     Informationen und vertrauliche Akten von Sicherheitsbehörden für seine Klienten Dr. Stadler bzw.

     Dr. Haider verwendet hat. Ein Teil der Informationen stammt offensichtlich aus dem

     Polizeiinformationssystem EKIS. Damit wird der Verdacht begründet, dass Dr. Böhmdorfer

     widerrechtlich beschaffte Informationen verwendet hat.

 

3. Nach einem bestätigten Aktenvermerk eines ehemaligen Konzipienten der Kanzlei Dr.

     Böhmdorfer zufolge hat eine Staatsanwältin beim Versuch, dem damaligen Innenminister ein

     Drogendelikt zu unterstellen, eine Anzeige bei der FPÖ und der Kanzlei Böhmdorfer bestellt.

 

4. Nach eben diesem Aktenvermerk waren Mitarbeiter der Kanzlei Böhmdorfer informiert, dass die

     FPÖ über einen Informanten Zugang zum "Aktenkeller" des Wiener Sicherheitsbüros hatte. Die

     Kanzlei Böhmdorfer verwertete auf diesem Weg beschaffte Informationen.

 

5. Der Aussage eines ehemaligen Konzipienten der Kanzlei Dr. Böhmdorfer zufolge hat der

     Industrielle Turnauer im November 1996 dem nunmehrigen Landeshauptmann von Kärnten den

     Geldbetrag von 5 Mio Schilling zukommen lassen. Die Übergabe geschah derart, dass zunächst

     Turnauer den Betrag Jörg Haider übergeben hat. Dieser hat in der Folge einen Mitarbeiter des

      freiheitlichen Parlamentsklubs beauftragt, den Betrag in die RA Kanzlei Dr. Böhmdorfer zu

verbringen. Der ehemalige Mitarbeiter dieser Kanzlei kann den Vorgang der Übergabe in der

Kanzlei Dr. Böhmdorfer bezeugen. Er hat seine Angaben einem Anfragesteller gegenüber

vollinhaltlich bestätigt und ist jederzeit bereit, eine gerichtliche Aussage zu machen. Damit wird

der Verdacht begründet, dass Dr. Böhmdorfer an der Durchführung illegaler Parteienfinanzierung

beteiligt war.

 

Da der Bundesminister für Justiz bis heute unterlassen hat, zu den angeführten Sachverhalten klar und

ausreichend Stellung zu nehmen, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

 

RIESS - PASSER

 

1. Wie beurteilen Sie die Angriffe von freiheitlichen Politikern gegen die in der „Spitzelaffäre“

     agierenden Staatsanwälte und Richter?

 

2. Wann, wo und wie haben Sie die Forderung von Frau Riess - Passer, die Strafverfahren gegen

     freiheitliche Politiker einzustellen, zurückgewiesen?

 

3. Hat Frau Riess - Passer Sie persönlich zur Einstellung der Verfahren aufgefordert?

 

4. Jörg Haider hat erklärt, die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte hätten

     „nachweislich das Recht gebeugt und gebrochen“. Warum haben Sie bis heute die

     Staatsanwälte nicht öffentlich gegen diese Angriffe in Schutz genommen?

 

5. Haben Sie selbst an der Vorgangsweise des Staatsanwalts etwas auszusetzen?

 

6. Die Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst klagte

     darüber, dass in einer „noch nie da gewesenen Art und Weise“ insbesondere Politiker der FPÖ

     versuchen würden, „medialen Druck auf die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte

     und Untersuchungsrichter auszuüben.“ Richter und Staatsanwälte protestieren immer schärfer

     gegen die Einmischungen freiheitlicher Politiker in die laufenden Verfahren. Was haben Sie

     unternommen, um freiheitliche Einmischungen in die laufenden Verfahren zu unterbinden und

     Staatsanwälte und Richter vor dem Druck der FPÖ zu schützen?

7. Haben Sie - wie angekündigt - vor, eine Weisung zur „Beschleunigung“ der Verfahren zu

      geben?

 

8. Wie stehen Sie zur Forderung, die Staatsanwälte gegenüber dem Bundesminister für Justiz

     weisungsfrei zu stellen?

 

9. Wie stehen Sie zur politischen Forderung, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt

     einzurichten, der die Weisungsspitze gegenüber den Staatsanwaltschaften darstellen würde?

 

EKIS, AKTENKELLER ETC.

 

10. Im Beweisantrag zum Verfahren gegen Thomas K. haben Sie dem Handelgericht Wien am

       19.1.1996 für ihren Mandanten Dr. Stadler „Front -  und Profilaufnahmen des Klägers“

       vorgelegt. Medien gegenüber haben Sie die Fotos als ,,Passfotos“ bezeichnet. Haben Sie die

       Profilaufnahmen für ,,Passfotos“ gehalten?

 

11. Bei den Fotos handelt es sich um typische erkennungsdienstliche Aufnahmen. Hatten Sie als

       Rechtsanwalt legalen direkten Zugriff zu erkennungsdienstlichen Aufnahmen der

       Kriminalpolizei?

 

12. Wer hat Ihnen die Fotos von Thomas K. übergeben?

 

13. Hatten Sie als Anwalt legalen direkten Zugriff zum System EDE (erkennungsdienstliche

       Evidenz) des BMI?

 

14. Als Anwalt sind Sie verpflichtet, sich von der Echtheit des von Ihnen vorzulegenden

       Beweismaterials zu überzeugen. Wie haben Sie sich davon überzeugt, dass es sich bei den

       Aufnahmen um echte Aufnahmen aus EDE handelt?

 

15. Im genannten Beweisantrag werden vertrauliche Informationen aus staatspolizeilichen Akten

       aus Wien, St.Pölten und Innsbruck verwendet. Wer hat Ihnen die staatspolizeilichen

       Informationen über Thomas K. übergeben?

 

16. Wie haben Sie sich davon überzeugt, dass es sich bei den Informationen über Thomas K. über

       authentische staatspolizeiliche Informationen handelt?

17. Ihr ehemaliger Mitarbeiter hält in einem Aktenvermerk Ihrer Kanzlei vom 30.1.1996 in bezug

       auf das Sicherheitsbüro des BMI fest, dass „die Möglichkeiten für weitere Recherchen sehr

       erschwert worden“ sind, „insbesondere die Möglichkeiten, im Keller nach Akten zu suchen“.

       Über welche Möglichkeiten, im Keller des Sicherheitsbüros nach Akten zu suchen, verfügte

       Ihres Wissens nach die FPÖ?

 

18. Können Sie ausschliessen, dass Sie als Anwalt derart beschaffte Informationen aus dem

       Sicherheitsbüro verwendet haben?

 

19. Haben Sie die SoKo oder den Staatsanwalt über Ihr Wissen über die Informationsbeschaffung

      der FPÖ im BMI informiert?

 

20. Im oben zitierten Aktenvermerk eines Mitarbeiters der Kanzlei Böhmdorfer wird darauf

       verwiesen, dass sich eine Staatsanwältin bei der FPÖ bzw. der Kanzlei Böhmdorfer eine

       Anzeige gegen den 1996 amtierenden Innenminister bestellt hat. Was haben Sie unternommen,

       um die Hintergründe dieses Tragwürdigen Verhaltens zu klären?

 

21. Welche disziplinarrechtlichen Schritte haben Sie in diesem Zusammenhang gegen Stk Dr.

       Schuhmeister - Schmatral gesetzt?

 

PERSILSCHEIN HAIDER

 

22. Kurz nach der Einleitung gerichtlicher Vorerhebungen gegen Jörg Haider haben Sie am 28.

       Oktober 2000 im Mittagsjournal erklärt: ,,Jörg Haider ist über jeden Verdacht erhaben.“ Wie

       begründen Sie diese Erklärung?

 

23. In derselben Sendung haben Sie erklärt, die Vorerhebungen gegen Haider seien „nicht von

       grosser Bedeutung“. Wie kommen Sie zu diesem Schluss?

 

24. Wie oft, wann und wo haben Sie mit Jörg Haider über die gegen ihn eingeleiteten

       Vorerhebungen gesprochen?

 

25. Hat Haider Ihnen vorgeschlagen, das Verfahren gegen ihn einzustellen?

 

26. Warum haben Sie (laut Standard) den Bundesminister für Inneres ersucht, dem Staatsanwalt

       über jeden Ermittlungsschritt gegen Jörg Haider zu berichten?

27. Mit welcher Begründung hat der Innenminister das abgelehnt?

 

28. Wie oft und wann ist Ihnen in der Spitzelaffäre berichtet worden?

 

29. Wie viele Dienstbesprechungen hat es bisher in der Spitzelaffäre gegeben?

 

30. Sie haben StA Fasching in die Sonderkommission des BMI entsandt. Welche Aufgabe erfüllt

       Dr. Fasching in der SoKo?

 

31. Hat das BMI um die Entsendung eines Staatsanwalts in die SoKo ersucht?

 

32. Hat StA Fasching an Beamte des BMJ über die Ermittlungen berichtet?

 

33. Wenn ja, sind die Berichte auch Ihnen zugegangen?

 

SCHWARZGELD

 

34. Haben Sie bzw. Ihre Kanzlei die 5 Mio Schilling an die FPÖ weitergeleitet?

 

35. Wenn nein, wer ist der Empfänger der 5 Mio Schilling gewesen?

 

36. Sind jemals Gelder für die FPÖ über Ihre Kanzlei bzw. Ihre Person geleitet worden?

 

37. Wenn ja, wann, von wem und in welcher Höhe?

 

38. Werden Sie Ihren ehemaligen Konzipienten Mag. M. wegen seiner Aussage klagen?

 

KANZLEI

 

39. Sie behaupten, Ihre Rechtsanwaltskanzlei nicht mehr zu führen. Warum haben Sie die Zeile

       „Dr. Dieter Böhmdorfer - Bundesminister für Justiz“ in den Briefkopf Ihrer (Nicht - )Kanzlei

       aufnehmen lassen?

 

BEFANGENHEIT

 

40. Wie viele Anzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen in bezug auf Ihre Person sind in den oben

       genannten Causen bei der StA Wien eingebracht worden?

41. Werden die Ermittlungen in bezug auf Ihre Person von dem Staatsanwalt geführt, der für die

       Spitzelaffäre in der StA Wien zuständig ist?

 

42. Wird Ihnen der Akt, in dem über die Ermittlungen gegen Sie berichtet wird, als Berichtsakt

       vorgelegt?

 

43. Ist die Causa "Haider/5 Mio Schwarzgeld/Kanzlei Böhmdorfer" von der StA Wien bereits an

       die FLD Wien abgegeben worden?

 

44. Sind Sie in der Causa „5 Mio Schwarzgeld/Kanzlei Böhmdorfer“ schon als Zeuge

       einvernommen worden?

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93(1)

GOG verlangt