1665/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Dr. Kostelka
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers
In der Zeitschrift Profil vom 4. Dezember 2000 erschien ein Artikel, in welchem aus der
neuesten Publikation von Joachim Riedl zitiert wird. Dabei wird dem Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel unterstellt, dass dieser sich sein Optionsrecht auf eine leitende Funktion
im Wirtschaftsverlag samt Pensionsregelung abfinden ließ und zwar in Form einer
zweistelligen Millionensumme.
Dieser Sachverhalt wurde zunächst vom Bundeskanzler nicht kommentiert, in Folge
zurückgewiesen.
Da die Funktion des Bundeskanzlers eine der zentralsten politischen Funktionen ist, handelt
es sich bei solchen Rechtsgeschäften um keine Privatangelegenheit, sondern um eine
Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit das Recht auf volle Information hat.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes
hinzuweisen, wonach Mitglieder der Bundesregierung während ihrer Amtstätigkeit keinen
Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen. Diese Verfassungsbestimmung hat ihren Sinn in
der Garantie der völlig unabhängien Ausübung der Funktion als Bundeskanzler.
Darüber hinaus müssen Mitglieder der Bundesregierung nach Amtsantritt und in Folge alle
zwei Jahre ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im Falle eines außergewöhnlichen
Vermögenszuwachses hat der Präsident des Rechnungshofes dies dem Präsidenten des
Nationalrates mitzuteilen.
Um Ihnen in Form einer Anfragebeantwortung (obwohl der Gegenstand der Anfrage nicht die
Vollziehung oder Regierungsakte betrifft) zu ermöglichen, umfassend zu diesen Vorwürfen
schriftliche Stellung zu beziehen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
Wie beurteilen Sie die genannten Sachverhalte und welche Stellungnahme möchten Sie
gegenüber dem Nationalrat und damit der Öffentlichkeit - abgeben?