1666/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Dr. Kostelka
und Genossen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers
In der Zeitschrift Profil vom 4. Dezember 2000 erschien ein Artikel, in welchem aus der
neuesten Publikation von Joachim Riedl zitiert wird. Dabei wird dem Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel unterstellt, dass dieser sich sein Optionsrecht auf eine leitende Funktion
im Wirtschaftsverlag samt Pensionsregelung abfinden ließ und zwar in Form einer
zweistelligen Millionensumme.
Dieser Sachverhalt wurde zunächst vom Bundeskanzler nicht kommentiert, in Folge
zurückgewiesen.
Da die Funktion des Bundeskanzlers eine der zentralsten politischen Funktionen ist, handelt
es sich bei solchen Rechtsgeschäften um keine Privatangelegenheit, sondern um eine
Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit das Recht auf volle Information hat.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes
hinzuweisen, wonach Mitglieder der Bundesregierung während ihrer Amtstätigkeit keinen
Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen. Diese Verfassungsbestimmung hat ihren Sinn in
der Garantie der völlig unabhängien Ausübung der Funktion als Bundeskanzler.
Darüber hinaus müssen Mitglieder der Bundesregierung nach Amtsantritt und in Folge alle
zwei Jahre ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im Falle eines außergewöhnlichen
Vermögenszuwachses hat der Präsident des Rechnungshofes dies dem Präsidenten des
Nationalrates mitzuteilen.
Um eine völlige Klärung auch im Sinne des Bundeskanzlers - dieses Sachverhaltes
herbeizuführen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Präsidenten des
Rechnungshofes nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist die Bewertung der Bekanntgabe der Vermögensverhältnisse von Mitgliedern
der Bundesregierung im Rechnungshof organisiert?
2. Welche Kriterien ziehen Sie für diese Bewertung heran?
3. Haben Sie außerordentliche Vermögenszuwächse im Sinne des
Unvereinbarkeitsgesetzes festgestellt?
4. Wenn ja, bei wem?
5. Haben Sie den Präsidenten des Nationalrates in einer solchen Angelegenheit
berichtet?
6. Wenn ja, wann und über wen?
7. Hat sich der nunmehrige Bundeskanzler in seiner Regierungstätigkeit über einen
außerordentlichen Vermögenszuwachs freuen können?
8. Wie beurteilen Sie die Abfindung eines Optionsrechts für eine leitende Funktion samt
Pensionsregelung eines Mitgliedes der Bundesregierung während seiner
Amtstätigkeit in rechtlicher Hinsicht?
9. Wie beurteilen Sie die Vermögenssituation von Bundesminister Bartenstein?
10. Hat sich das Vermögen von Bundesminister Bartenstein seit seinem Antritt als
Bundesminister vergrößert?