1666/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka

und Genossen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend außergewöhnliche Vermögenszuwächse des Bundeskanzlers

 

In der Zeitschrift Profil vom 4. Dezember 2000 erschien ein Artikel, in welchem aus der

neuesten Publikation von Joachim Riedl zitiert wird. Dabei wird dem Bundeskanzler

Wolfgang Schüssel unterstellt, dass dieser sich sein Optionsrecht auf eine leitende Funktion

im Wirtschaftsverlag samt Pensionsregelung abfinden ließ und zwar in Form einer

zweistelligen Millionensumme.

 

Dieser Sachverhalt wurde zunächst vom Bundeskanzler nicht kommentiert, in Folge

zurückgewiesen.

 

Da die Funktion des Bundeskanzlers eine der zentralsten politischen Funktionen ist, handelt

es sich bei solchen Rechtsgeschäften um keine Privatangelegenheit, sondern um eine

Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit das Recht auf volle Information hat.

 

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes

hinzuweisen, wonach Mitglieder der Bundesregierung während ihrer Amtstätigkeit keinen

Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen. Diese Verfassungsbestimmung hat ihren Sinn in

der Garantie der völlig unabhängien Ausübung der Funktion als Bundeskanzler.

 

Darüber hinaus müssen Mitglieder der Bundesregierung nach Amtsantritt und in Folge alle

zwei Jahre ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im Falle eines außergewöhnlichen

Vermögenszuwachses hat der Präsident des Rechnungshofes dies dem Präsidenten des

Nationalrates mitzuteilen.

 

Um eine völlige Klärung auch im Sinne des Bundeskanzlers - dieses Sachverhaltes

herbeizuführen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Präsidenten des

Rechnungshofes nachstehende

Anfrage:

 

1. Wie ist die Bewertung der Bekanntgabe der Vermögensverhältnisse von Mitgliedern

     der Bundesregierung im Rechnungshof organisiert?

 

2. Welche Kriterien ziehen Sie für diese Bewertung heran?

 

3. Haben Sie außerordentliche Vermögenszuwächse im Sinne des

     Unvereinbarkeitsgesetzes festgestellt?

 

4. Wenn ja, bei wem?

 

5. Haben Sie den Präsidenten des Nationalrates in einer solchen Angelegenheit

     berichtet?

 

6. Wenn ja, wann und über wen?

 

7. Hat sich der nunmehrige Bundeskanzler in seiner Regierungstätigkeit über einen

     außerordentlichen Vermögenszuwachs freuen können?

 

8. Wie beurteilen Sie die Abfindung eines Optionsrechts für eine leitende Funktion samt

     Pensionsregelung eines Mitgliedes der Bundesregierung während seiner

     Amtstätigkeit in rechtlicher Hinsicht?

 

9. Wie beurteilen Sie die Vermögenssituation von Bundesminister Bartenstein?

 

10. Hat sich das Vermögen von Bundesminister Bartenstein seit seinem Antritt als

       Bundesminister vergrößert?