1685/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.12.2000
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Führerschein mit 16 - Monopolstellung der Fahrschulen
Bei einer Kostenerhebung in Oberösterreichs Fahrschulen hat die SPÖ festgestellt,
dass die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen Bezirken zum Teil erheblich
sind, während sie sich innerhalb der Regionen meist kaum unterscheiden. Dies legt
den Verdacht nahe, dass es zwischen den Fahrschulen Preisabsprachen gibt. Ein
geschützter Markt, Ausbildungsmonopole und Zugangsbeschränkungen bei der
Fahrschulauswahl führen zu hohen Preisen für die Fahrschüler und behindern den
Wettbewerb zwischen den Fahrschulen.
Neuen Fahrschulen sollte der Marktzutritt erleichtert werden, die theoretische
Fahrprüfung nicht alleine den Fahrschulen vorbehalten bleiben, Fahrschüler die
Fahrprüfung nicht nur vor der Wohnsitzbehörde machen können und
Musterbedingungen einen Preisvergleich ermöglichen, damit ein fairer Wettbewerb
entsteht.
Derzeit sind für die Führerscheinkombination A + B durchschnittlich rund 23 000
Schilling zu bezahlen, während die Preise bei unseren bayrischen Nachbarn seit
einigen Jahren um rund 20% niedriger sind.
Der Gebührenanteil beträgt in Österreich 3360 Schilling und macht rund 15 Prozent
des Gesamtpreises aus. Und das obwohl der Aufwand des Staates durch die
Computerprüfung gesunken ist. Das begehrte rosa Papier kostet Oberösterreichs
Fahrschüler damit deutlich mehr als ein durchschnittliches Monatsgehalt.
Da die Prüfung nur vor der Wohnsitzbehörde abgelegt werden darf, ist ein
Fahrschüler an die örtliche Fahrschule gebunden. Für die freie Fahrschulauswahl ist
eine Änderung im Führerschein - Gesetz notwendig. Eine schriftliche Bestätigung über
die absolvierte Ausbildung sollte für die Zulassung zur Prüfung genügen.
Fahrlehrer sollten ihren Ausweis selbst beantragen und auch behalten können, wenn
sie die Fahrschule wechseln. Derzeit kann nur ein Fahrschulbesitzer beim
Landeshauptmann um die Ausstellung eines Ausweises für seine Fahrlehrer
ansuchen. Der Fahrlehrer muss diesen aber wieder beim Landeshauptmann
abliefern, wenn er nicht mehr in dieser Fahrschule tätig ist.
Derzeit wird die Bewilligung für den Betrieb einer Fahrschule vom Landeshauptmann
erteilt und gilt nur innerhalb eines Bundeslandes. Sie wird auch für kein weiteres
Bundesland erteilt. Ob eine neue Fahrschule überhaupt in Betrieb gehen darf, wird
vom Landeshauptmann in Absprache mit der Interessenvertretung der Fahrschulen
festgelegt. Nach einer Aufhebung des Gebietsschutzes könnten Fahrschulen ihre
Dienstleistungen österreichweit anbieten.
Eine Fahrschulbewilligung erhält nur, wer
drei Jahre lang Fahrschullehrer war, ein
abgeschlossenen Studium der Fakultät Maschinenbau - oder Elektrotechnik hat oder
zumindest über einen HTL - Abschluss einer dieser beiden Richtungen verfügt. In der
Praxis ist es aber so, dass viele Fahrschullehrer - in Oberösterreich sind es rund 90
Prozent - keine Matura haben und als potentielle Fahrschulinhaber damit von
vornherein ausscheiden. Das Alter für die Führung einer Fahrschule wurde auf 27
Jahre hinaufgesetzt.
Die Fahrschulbewilligung geht nach dem Tod des Fahrschulbesitzers auf den
hinterbliebenen Ehepartner oder auf die Kinder über.
Die theoretische Fahrprüfung sollte nicht nur von Fahrschulen, sondern auch von
anderen fachkundigen Einrichtungen, wie zum Beispiel den Autofahrerklubs,
abgenommen werden können. Durch die Monopolstellung sichern sich die
Fahrschulen auch den großen, zu erwartenden Brocken bei den sogenannten Mini -
Cars. Für diese Fahrzeuge soll künftig ebenfalls ein Kurs Voraussetzung für eine
Lenkerberechtigung sein.
Die Erfahrungen mit jungen Führerscheinbesitzern, die eine L 17 - Ausbildung
absolviert haben, sind sehr gut. Die umfassende und intensive Ausbildung wirkt sich
äußerst positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Jüngste Untersuchungen aus
Schweden - statistisches Zahlenmaterial aus Österreich gibt es noch nicht - belegen,
dass dort zwei Jahre nach Einführung des L16 (Jugendliche können die Ausbildung
mit 16 beginnen und stehen zwei Jahre unter Betreuung) in dieser Gruppe ein bis zu
40 Prozent geringeres Unfallrisiko zu verzeichnen ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
A N F R A G E
1. Werden Sie dafür sorgen, dass in Österreich der Führerschein mit 16 zum Preis
von 1000 Euro (wie in Bayern) umgesetzt wird? Falls nein, warum nicht?
2. In welchen Staaten der EU ist ein Führerschein A + B mit 16 bereits jetzt möglich
und welche Erfahrungen haben diese damit gemacht (z.B.: Anteil an der
Unfallquote)?
3. Wie ist es möglich, dass die Kosten für den Führerschein A + B zwischen den
einzelnen Bezirken zum Teil erheblich schwanken, aber sich innerhalb der
Regionen meist kaum unterscheiden?
4. Wie wollen Sie garantieren, dass es keine Preisabsprachen zwischen den
Fahrschulen gibt?
5. Sind Sie bereit, neuen Fahrschulen den Marktzutritt zu erleichtern und den
Gebietsschutz aufzuheben? Falls nein, warum nicht?
6. Werden Sie die Bedingungen zum Erhalt einer Fahrschulbewilligung erleichtern?
Falls nein, warum
nicht?
7. Werden Sie den Umstand beseitigen, dass nach dem Tod des
Fahrschulbesitzers die Fahrschulbewilligung automatisch auf den hinterbliebenen
Ehepartner oder auf die Kinder übergeht? Falls nein, warum nicht?
8. Werden Sie dafür sorgen, dass die theoretische Fahrprüfung nicht alleine den
Fahrschulen vorbehalten bleibt? Falls nein, warum nicht?
9. Werden Sie dafür sorgen, dass die Fahrschüler die Fahrprüfung nicht mehr nur
vor der Wohnsitzbehörde machen müssen? Falls nein, warum nicht?
10. Werden Sie durch Musterbedingungen einen objektiven Preisvergleich
ermöglichen, damit ein fairer Wettbewerb entsteht? Falls nein, warum nicht?
11. Werden Sie sich bei Finanzminister Grasser dafür einsetzen, dass der
Gebührenanteil deutlich gesenkt wird? Falls nein, warum nicht?
12. Warum ist in Bayern für die Führerschein - Kombination A + B um rund 20 Prozent
weniger zu bezahlen als in Österreich?
13. Werden Sie unsere Forderung umsetzen, dass Fahrschullehrer in Zukunft ihren
Ausweis selbst beantragen und auch behalten können, wenn sie die Fahrschule
wechseln? Falls nein, warum nicht?