1685/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.12.2000

 

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Führerschein mit 16 - Monopolstellung der Fahrschulen

 

Bei einer Kostenerhebung in Oberösterreichs Fahrschulen hat die SPÖ festgestellt,

dass die Kostenunterschiede zwischen den einzelnen Bezirken zum Teil erheblich

sind, während sie sich innerhalb der Regionen meist kaum unterscheiden. Dies legt

den Verdacht nahe, dass es zwischen den Fahrschulen Preisabsprachen gibt. Ein

geschützter Markt, Ausbildungsmonopole und Zugangsbeschränkungen bei der

Fahrschulauswahl führen zu hohen Preisen für die Fahrschüler und behindern den

Wettbewerb zwischen den Fahrschulen.

 

Neuen Fahrschulen sollte der Marktzutritt erleichtert werden, die theoretische

Fahrprüfung nicht alleine den Fahrschulen vorbehalten bleiben, Fahrschüler die

Fahrprüfung nicht nur vor der Wohnsitzbehörde machen können und

Musterbedingungen einen Preisvergleich ermöglichen, damit ein fairer Wettbewerb

entsteht.

 

Derzeit sind für die Führerscheinkombination A + B durchschnittlich rund 23 000

Schilling zu bezahlen, während die Preise bei unseren bayrischen Nachbarn seit

einigen Jahren um rund 20% niedriger sind.

Der Gebührenanteil beträgt in Österreich 3360 Schilling und macht rund 15 Prozent

des Gesamtpreises aus. Und das obwohl der Aufwand des Staates durch die

Computerprüfung gesunken ist. Das begehrte rosa Papier kostet Oberösterreichs

Fahrschüler damit deutlich mehr als ein durchschnittliches Monatsgehalt.

 

Da die Prüfung nur vor der Wohnsitzbehörde abgelegt werden darf, ist ein

Fahrschüler an die örtliche Fahrschule gebunden. Für die freie Fahrschulauswahl ist

eine Änderung im Führerschein - Gesetz notwendig. Eine schriftliche Bestätigung über

die absolvierte Ausbildung sollte für die Zulassung zur Prüfung genügen.

 

Fahrlehrer sollten ihren Ausweis selbst beantragen und auch behalten können, wenn

sie die Fahrschule wechseln. Derzeit kann nur ein Fahrschulbesitzer beim

Landeshauptmann um die Ausstellung eines Ausweises für seine Fahrlehrer

ansuchen. Der Fahrlehrer muss diesen aber wieder beim Landeshauptmann

abliefern, wenn er nicht mehr in dieser Fahrschule tätig ist.

 

Derzeit wird die Bewilligung für den Betrieb einer Fahrschule vom Landeshauptmann

erteilt und gilt nur innerhalb eines Bundeslandes. Sie wird auch für kein weiteres

Bundesland erteilt. Ob eine neue Fahrschule überhaupt in Betrieb gehen darf, wird

vom Landeshauptmann in Absprache mit der Interessenvertretung der Fahrschulen

festgelegt. Nach einer Aufhebung des Gebietsschutzes könnten Fahrschulen ihre

Dienstleistungen österreichweit anbieten.

 

Eine Fahrschulbewilligung erhält nur, wer drei Jahre lang Fahrschullehrer war, ein

abgeschlossenen Studium der Fakultät Maschinenbau -  oder Elektrotechnik hat oder

zumindest über einen HTL - Abschluss einer dieser beiden Richtungen verfügt. In der

Praxis ist es aber so, dass viele Fahrschullehrer - in Oberösterreich sind es rund 90

Prozent - keine Matura haben und als potentielle Fahrschulinhaber damit von

vornherein ausscheiden. Das Alter für die Führung einer Fahrschule wurde auf 27

Jahre hinaufgesetzt.

 

Die Fahrschulbewilligung geht nach dem Tod des Fahrschulbesitzers auf den

hinterbliebenen Ehepartner oder auf die Kinder über.

 

Die theoretische Fahrprüfung sollte nicht nur von Fahrschulen, sondern auch von

anderen fachkundigen Einrichtungen, wie zum Beispiel den Autofahrerklubs,

abgenommen werden können. Durch die Monopolstellung sichern sich die

Fahrschulen auch den großen, zu erwartenden Brocken bei den sogenannten Mini -

Cars. Für diese Fahrzeuge soll künftig ebenfalls ein Kurs Voraussetzung für eine

Lenkerberechtigung sein.

 

Die Erfahrungen mit jungen Führerscheinbesitzern, die eine L 17 - Ausbildung

absolviert haben, sind sehr gut. Die umfassende und intensive Ausbildung wirkt sich

äußerst positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Jüngste Untersuchungen aus

Schweden - statistisches Zahlenmaterial aus Österreich gibt es noch nicht - belegen,

dass dort zwei Jahre nach Einführung des L16 (Jugendliche können die Ausbildung

mit 16 beginnen und stehen zwei Jahre unter Betreuung) in dieser Gruppe ein bis zu

40 Prozent geringeres Unfallrisiko zu verzeichnen ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

A N F R A G E

 

1. Werden Sie dafür sorgen, dass in Österreich der Führerschein mit 16 zum Preis

     von 1000 Euro (wie in Bayern) umgesetzt wird? Falls nein, warum nicht?

 

2. In welchen Staaten der EU ist ein Führerschein A + B mit 16 bereits jetzt möglich

     und welche Erfahrungen haben diese damit gemacht (z.B.: Anteil an der

     Unfallquote)?

 

3. Wie ist es möglich, dass die Kosten für den Führerschein A + B zwischen den

      einzelnen Bezirken zum Teil erheblich schwanken, aber sich innerhalb der

      Regionen meist kaum unterscheiden?

 

4. Wie wollen Sie garantieren, dass es keine Preisabsprachen zwischen den

     Fahrschulen gibt?

 

5. Sind Sie bereit, neuen Fahrschulen den Marktzutritt zu erleichtern und den

     Gebietsschutz aufzuheben? Falls nein, warum nicht?

 

6. Werden Sie die Bedingungen zum Erhalt einer Fahrschulbewilligung erleichtern?

     Falls nein, warum nicht?

7. Werden Sie den Umstand beseitigen, dass nach dem Tod des

     Fahrschulbesitzers die Fahrschulbewilligung automatisch auf den hinterbliebenen

     Ehepartner oder auf die Kinder übergeht? Falls nein, warum nicht?

 

8. Werden Sie dafür sorgen, dass die theoretische Fahrprüfung nicht alleine den

     Fahrschulen vorbehalten bleibt? Falls nein, warum nicht?

 

9. Werden Sie dafür sorgen, dass die Fahrschüler die Fahrprüfung nicht mehr nur

     vor der Wohnsitzbehörde machen müssen? Falls nein, warum nicht?

 

10. Werden Sie durch Musterbedingungen einen objektiven Preisvergleich

       ermöglichen, damit ein fairer Wettbewerb entsteht? Falls nein, warum nicht?

 

11. Werden Sie sich bei Finanzminister Grasser dafür einsetzen, dass der

      Gebührenanteil deutlich gesenkt wird? Falls nein, warum nicht?

 

12. Warum ist in Bayern für die Führerschein - Kombination A + B um rund 20 Prozent

       weniger zu bezahlen als in Österreich?

 

13. Werden Sie unsere Forderung umsetzen, dass Fahrschullehrer in Zukunft ihren

       Ausweis selbst beantragen und auch behalten können, wenn sie die Fahrschule

       wechseln? Falls nein, warum nicht?