1704/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.12.2000

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Gaugg, Dr. Graf, Mag. Schender

und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Fachhochschullehrgang ,, Europakaufmann“

 

Am 1. September 1994 wurde der Verein ,,Fachhochschul - Erhaltungsverein - Fachhoch -

schulstudiengang zum Europakaufmann“ gegründet, der im Mai 1995 einen Antrag auf

Anerkennung des berufsbegleitenden Fachhochschul - Studienganges ,,Europäische

Wirtschafts -  und Unternehmensführung“ beim zuständigen Fachhochschulrat stellte.

Die bedingte Anerkennung erfolgte am 31. Mai 1996; im März 1997 erging der

Genehmigungsbescheid.

 

Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. Juli 1996 gründeten das bfi Wien und die LSB die nicht

auf Gewinn gerichtete bfi Wien - Euroteam Fachhochschul - Studiengangsbetriebs

GesmbH (bfi Wien - Euroteam).

 

Am 14. Oktober 1996 schloß das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr mit dem Verein ,,Fachhochschul - Erhaltungsverein - Fachhochschulstudiengang

zum Europakaufmann“ einen Fördervertrag auf 5 Jahre für maximal je 100 Studien -

plätze pro Jahr à öS 80.000,- ab.

 

Am 13. November 1996 wurde das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr über die neu gegründete bfi Wien Euroteam GesmbH in Kenntnis gesetzt und

darauf hingewiesen, daß die GesmbH in den bestehenden Fördervertrag eintrete und

alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten übernehme. Gleichzeitig wurde um

schriftliche Zustimmung ersucht.

 

Im März 1997 ersuchte die bfi Wien - Euroteam GesmbH das damalige Bundes -

ministerium für Wissenschaft und Verkehr neuerlich, die GesmbH als Rechtsnachfolgerin

anzuerkennen. Das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat auch

dazu keine schriftliche Veranlassung getroffen.

 

Ab Mai 1997 wurden die Fördermittel auf das Konto der GesmbH überwiesen. Angeb -

lich wurden die Förderungen über Weisung der zuständigen Fachabteilung im

Ministerium an die GesmbH überwiesen und die Änderung stillschweigend zur Kenntnis

genommen. Unklar ist derzeit, ob der Fachhochschulrat davon in Kenntnis gesetzt

wurde.

 

Im August 1997 wurde der Verein ,,Fachhochschul - Erhaltungsverein - Fachhochschul -

studiengang zum Europakaufmann“ aufgelöst, das Vereinsvermögen der bfi Wien -

Furoteam GesmbH übertragen. Ein Antrag der GesmbH beim Fachhochschulrat auf

Anerkennung des Fachhochschul - Studienganges in Bezug auf die bfi Wien - Euroteam

GesmbH wurde nicht gestellt.

Gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 FHStG erlischt im Falle einer Rechtsnachfolge die Anerkennung

eines Fachhochschul - Studienganges mit Ablauf zweier Monate nach Auflösung des

früheren Erhalters, wenn nicht innerhalb dieses Zeitraumes ein Antrag auf Anerkennung

gemäß § 12 Abs. 3 leg. cit beim Fachhochschulrat gestellt wird.

 

Zudem wurden seitens des Förderungsnehmers vereinbarte Meldepflichten, z.B. Adreß -

änderung, nicht wahrgenommen und auch die vereinbarte Einrichtung einer

Kostenrechnung vom Aufsichtsrat erst im Jänner 1998 beschlossen.

 

Die Europäische Kommission kritisiert, daß die vom damaligen Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr gewährten pauschalierten Förderungsbeträge nicht im

Einklang nicht den Fördergrundsätzen der Gemeinschaft stehen.

 

Bis inklusive September 1999 erhielt der Fachhochschulträger (Verein bzw. GesmbH)

vom damaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr insgesamt 48

Millionen Schilling an Fördermittel.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin

für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

 

Anfrage

 

1. Welche Qualifikationen sind erforderlich, damit der Fachhochschulrat die

     Genehmigung zur Führung eines Fachhochschul - Studienlehrganges erteilt, welche

     Qualifikationen und Anforderungen wurden im konkreten Fall verlangt und wer

     konnte diese im Verein bzw. in der GesmbH vorweisen?

 

2. Wie häufig kommt es vor, daß während der Laufzeit gültiger Förderverträge einer

    der Vertragspartner wechselt bzw. wie oft, in welchen Fällen und wie lange nach

    Abschluß des Fördervertrages ist dies von 1994 bis 1999 geschehen?

 

3. In welcher Form wurde das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und

     Verkehr im November 1996 über die neu gegründete bfi Wien Euroteam GesmbH in

     Kenntnis gesetzt und wie hat man seitens des damaligen Bundesministeriums für

     Wissenschaft und Verkehr darauf reagiert?

 

4. In welcher Form wurde das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und

     Verkehr im März 1997 über die neu gegründete bfi Wien Euroteam GesmbH in

     Kenntnis gesetzt und wie hat man seitens des damaligen Bundesministeriums für

     Wissenschaft und Verkehr darauf reagiert?

 

5. Wer hat die Weisung erteilt, ab Mai 1997 die Fördermittel auf das Konto der

    GesmbH zu überweisen, wer wurde in welcher Form von dieser Weisung in Kenntnis

    gesetzt?.

 

6. Wie ist das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in ver -

     gleichbaren Fällen vorgegangen?

7. Wann, von wem und in welcher Form wurde der Fachhochschulrat darüber in -

     formiert, daß anstelle des Vereines offensichtlich die GesmbH als Rechtsnachfolgerin

     in den Fördervertrag eingestiegen ist?

 

8. Wie hoch war das exakte Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereines?

 

9. Wann wurde seitens des Vereines beim Fachhochschulbeirat der Antrag auf An -

    erkennung des Fachhochschul - Studienganges gestellt, wer hat den Antrag gestellt

    und wann und wie wurde der Antrag seitens des Fachhochschulbeirates behandelt

    bzw. wie wurde entschieden?

 

10.Welche Konsequenzen hat man seitens des damalige Bundesministeriums für

      Wissenschaft und Verkehr aus der Kritik der Europäischen Kommission in Bezug auf

      die pauschalierten Förderungsbeträge gezogen?

 

11. Wie viele Studienplätze waren jeweils seit Einführung dieses Fachhochschul -

       studienganges pro Semester/Jahr belegt?

 

12.Wie hoch ist die von der GesmbH insgesamt erhaltenen Fördergelder aus diesem

      Fördervertrag?