1706/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend die Einhaltung der Supplierverpflichtungen der PflichtschulleiterInnen.

 

Obwohl die Supplierverpflichtung der SchulleiterInnen eindeutig festgelegt ist und als

Gehaltsbestandteil auch bezahlt wird, scheinen die Schulleiterinnen vielfach diese

Verpflichtungen nicht wahrzunehmen, was auch daran liegen dürfte, dass eine

Überprüfung dieser Verpflichtung durch die BezirksschulinspektorInnen erstaunlicher

Weise nicht üblich ist. In Anbetracht der drastischen Sparmaßnahmen an den

Schulen, sowie dem Faktum, dass die erste Supplierstunde hinkünftig nicht mehr

bezahlt wird, halten wir diese Situation für bemerkenswert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.) Wieviele Supplierstunden ist ein/e SchulleiterIn zu halten verpflichtet? Bitte

      nach Schultypen aufgliedern.

 

2.) Wieso wird die Verpflichtung der SchulleiterInnen, Supptierstunden zu halten,

      von den BezirksschulinspektorInnen nicht kontrolliert?

 

3.) Wie stehen Sie dazu, dass SchulleiterInnen Supplierstunden bezahlt werden,

      die von ihnen nicht gehalten wurden?

 

4.) Wie hoch ist das Einsparungspotenzial, wenn die SchulleiterInnen ihre

      Supplierverpflichtung einhalten?

 

5.) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Einhaltung der

      Supplierverpflichtungen durchzusetzen?