1706/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.12.2000
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend die Einhaltung der Supplierverpflichtungen der PflichtschulleiterInnen.
Obwohl die Supplierverpflichtung der SchulleiterInnen eindeutig festgelegt ist und als
Gehaltsbestandteil auch bezahlt wird, scheinen die Schulleiterinnen vielfach diese
Verpflichtungen nicht wahrzunehmen, was auch daran liegen dürfte, dass eine
Überprüfung dieser Verpflichtung durch die BezirksschulinspektorInnen erstaunlicher
Weise nicht üblich ist. In Anbetracht der drastischen Sparmaßnahmen an den
Schulen, sowie dem Faktum, dass die erste Supplierstunde hinkünftig nicht mehr
bezahlt wird, halten wir diese Situation für bemerkenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wieviele Supplierstunden ist ein/e SchulleiterIn zu halten verpflichtet? Bitte
nach Schultypen aufgliedern.
2.) Wieso wird die Verpflichtung der SchulleiterInnen, Supptierstunden zu halten,
von den BezirksschulinspektorInnen nicht kontrolliert?
3.) Wie stehen Sie dazu, dass SchulleiterInnen Supplierstunden bezahlt werden,
die von ihnen nicht gehalten wurden?
4.) Wie hoch ist das Einsparungspotenzial, wenn die SchulleiterInnen ihre
Supplierverpflichtung einhalten?
5.) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Einhaltung der
Supplierverpflichtungen durchzusetzen?