1770/J XXI.GP

Eingelangt am: 18. 01. 2001

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brix

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Förderungsvergabe des Interkulturellen Zentrums an den Verein - Euroteam - Vienna

 

Im Zuge der Erhebungen des Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ wird eine

Förderungszusage vom 27.12.1995 des Interkulturellen Zentrums als Nationalagentur an den

Verein - Euroteam -Vienna in Höhe von öS 384.000 bearbeitet. Der Förderzeitraum lief vom

22.29.5.1996 und wurde unter dem Projektnamen „Chance Europa 1996“ eine europäische

Jugendkonferenz mit Lehrlingen und jungen Arbeitnehmern aus verschiedenen EU - Ländern

veranstaltet.

 

Der Rechnungshof ging in seinem Rohbericht zur Vergabe an die Euroteam - Gruppe davon

aus, dass es sich bei dieser Förderung nicht um Bundesmittel handelte, ordnete aber den

Förderungsgeber der Kompetenz des BMUJF zu.

Da durch das BMsSG entsprechende Akten bzw. Aktenteile dem Untersuchungsausschuss

„Vergabepraxis“ übersandt wurden, ist davon auszugehen, dass diese Agenden nunmehr an

das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen übergegangen sind.

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

                                               Anfrage:

 

1.    In welcher Rechtsform ist diese Institution organisiert und kommt ihr eigene

       Rechstpersönlichkeit zu?

 

2.    Welche Aufgabe übernimmt das Interkulturelle Zentrum bei der Gewährung von

       Förderungen und aus welchen Geldmitteln werden diese Subventionsvergaben

       bedient?

3.    Auf Grund welcher Rechtsnormen und welcher Organisationsstruktur entscheiden die

       Funktionsträger dieser Institution über die an Sie gerichteten Förderanträge?

 

4.    Um welche Personen handelt es sich bei den Funktionsträgem des Interkulturellen

       Zentrums und inwieweit kam dem BMUJF bzw. kommt dem BMsSG ein

       Mitwirkungsrecht bei deren Bestellung zu?

 

5.    Aus welchen Mittel finanziert sich das Interkulturelle Zentrum?

 

6.    Hat das BMUJF bzw. das BMsSG Subventionen an diese Institution ausgeschüttet?

 

7.    Wenn ja, welche?

 

8.    Sollten Förderungen dieser Institution durch Ihr Ressort stattgefunden haben, wie

       hoch waren diese gereiht nach Budgetjahren?

 

9.    Haben Sie Kenntnis von anderen Förderungsgebern dieser Institution?

 

10.  Welche Maßnahmen zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung dieser

       Förderungsmittel wurden vom BMUJF bzw. werden von BMsSG gesetzt?

 

11.  Inwieweit erfolgte eine Teilnahme des BMUJF an der Förderungsvergabe an den

       Verein Euroteam -Vienna durch das Interkulturelle Zentrum als Nationalagentur?

 

 

 Unter einem wird ersucht, diese Anfrage im Hinblick auf den Fortgang der Erhebungen des

 Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ möglichst kurzfristig zu beantworten.