1770/J XXI.GP
Eingelangt am: 18. 01. 2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Brix
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Förderungsvergabe des Interkulturellen Zentrums an den Verein - Euroteam - Vienna
Im Zuge der Erhebungen des Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ wird eine
Förderungszusage vom 27.12.1995 des Interkulturellen Zentrums als Nationalagentur an den
Verein - Euroteam -Vienna in Höhe von öS 384.000 bearbeitet. Der Förderzeitraum lief vom
22.29.5.1996 und wurde unter dem Projektnamen „Chance Europa 1996“ eine europäische
Jugendkonferenz mit Lehrlingen und jungen Arbeitnehmern aus verschiedenen EU - Ländern
veranstaltet.
Der Rechnungshof ging in seinem Rohbericht zur Vergabe an die Euroteam - Gruppe davon
aus, dass es sich bei dieser Förderung nicht um Bundesmittel handelte, ordnete aber den
Förderungsgeber der Kompetenz des BMUJF zu.
Da durch das BMsSG entsprechende Akten bzw. Aktenteile dem Untersuchungsausschuss
„Vergabepraxis“ übersandt wurden, ist davon auszugehen, dass diese Agenden nunmehr an
das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen übergegangen sind.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. In welcher Rechtsform ist diese Institution organisiert und kommt ihr eigene
Rechstpersönlichkeit zu?
2. Welche Aufgabe übernimmt das Interkulturelle Zentrum bei der Gewährung von
Förderungen und aus welchen Geldmitteln werden diese Subventionsvergaben
bedient?
3. Auf Grund welcher Rechtsnormen und welcher Organisationsstruktur entscheiden die
Funktionsträger dieser Institution über die an Sie gerichteten Förderanträge?
4. Um welche Personen handelt es sich bei den Funktionsträgem des Interkulturellen
Zentrums und inwieweit kam dem BMUJF bzw. kommt dem BMsSG ein
Mitwirkungsrecht bei deren Bestellung zu?
5. Aus welchen Mittel finanziert sich das Interkulturelle Zentrum?
6. Hat das BMUJF bzw. das BMsSG Subventionen an diese Institution ausgeschüttet?
7. Wenn ja, welche?
8. Sollten Förderungen dieser Institution durch Ihr Ressort stattgefunden haben, wie
hoch waren diese gereiht nach Budgetjahren?
9. Haben Sie Kenntnis von anderen Förderungsgebern dieser Institution?
10. Welche Maßnahmen zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung dieser
Förderungsmittel wurden vom BMUJF bzw. werden von BMsSG gesetzt?
11. Inwieweit erfolgte eine Teilnahme des BMUJF an der Förderungsvergabe an den
Verein Euroteam -Vienna durch das Interkulturelle Zentrum als Nationalagentur?
Unter einem wird ersucht, diese Anfrage im Hinblick auf den Fortgang der Erhebungen des
Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ möglichst kurzfristig zu beantworten.